Bundeszentralamt für Steuern

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Steuerliches Info-Center

Ausländische Formulare

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt hier Links zu den Internetauftritten ausländischen Steuerbehörden zur Verfügung. Auf diesen Seiten finden Sie die Formulare zur Entlastung von Quellensteuern (Erstattung einbehaltener Steuern oder Freistellung vom Steuerabzug) des jeweiligen Landes.

Formulare selbst können nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Das BZSt kann hier die Aktualität nicht gewährleisten.

Formulare zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt Ihnen in der nachfolgenden Übersicht Links zu den Internetauftritten ausländischer Steuerbehörden zur Verfügung. Auf diesen Seiten finden Sie die Formulare zur Entlastung von Quellensteuern (Erstattung einbehaltener Steuern oder Freistellung vom Steuerabzug) des ausgewählten Staates. Teilweise werden die Suchbegriffe angegeben, mit denen Sie die gewünschten Formulare auf der Internetseite leichter finden können.

Formulare selbst können nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Das BZSt kann hier die Aktualität nicht gewährleisten.

In der Regel müssen Sie Ihre Ansässigkeit in Deutschland in dem landesspezifischen Formular bestätigen lassen. Diese Bestätigung stellt Ihr zuständiges (Wohnsitz-) Finanzamt aus.

Für Staaten, die in dieser Übersicht nicht aufgeführt sind, war es bisher nicht möglich Online-Formulare zu recherchieren.

Sollten Sie eine separate Ansässigkeitsbestätigung benötigen, verwenden Sie bitte die nachstehenden Vordrucke. Diese lassen Sie bitte von Ihrem zuständigen Finanzamt bestätigen. Frei formulierte Ansässigkeitsbescheinigungen werden von der deutschen Finanzverwaltung nicht akzeptiert.

Hinweise
Soweit die Entlastung im Quellenstaat nicht vollständig möglich ist, kommt eine Anrechnung auf die deutsche Einkommensteuer in Betracht. Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Einkommensteuer beantragen Sie mit der Einkommensteuererklärung bei Ihrem (Wohnsitz-) Finanzamt.

Belgien

Dänemark

Estland

Finnland

Frankreich

Großbritannien

Irland

Island

Israel

Italien

Japan

Kanada

Kroatien

Luxemburg

Niederlande

Norwegen

Österreich

Portugal

Schweden

Schweiz

Slowenien

Spanien

Hinweis zum Onlineformular:

Bitte "Form 210 for filing (preliminary tax returns). Accrued 2011 to 2017" für Erträge bis 31.12.2017 auswählen

Bitte "Form 210 for filing (preliminary tax returns). Accrued 2018 and following" für Erträge ab 01.01.2018 auswählen

USA

Ansässigkeitsbescheinigung

Hier können Sie sich die zweisprachigen Anträge auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung der Bundesrepublik Deutschland herunterladen.