Informationen zu aktuellen Neuerungen der ING Geschäftsbedingungen

Einfach durchblicken:
Alles zu den neuen AGB

Hier finden Sie Infos rund um unsere AGB. Sie sind die Basis für unsere Geschäftsbeziehung – mit Ihrer Zustimmung.
 

Wie erfahre ich von Änderungen für meine Produkte?

Wir informieren Sie immer online oder schriftlich darüber, wenn es neue AGB gibt. Spätestens zwei Monate bevor Änderungen wirksam werden sollen.

  • Sie erfahren, was sich bei Ihren Produkten ändern wird.
  • In Ihrer Post-Box finden Sie die Erklärung dazu. 
  • Die neusten Änderungen sind immer auf dieser Website.

Wenn wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, brauchen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung, damit wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen weiterführen können.

Zustimmen – so geht’s:

Sie loggen sich wie gewohnt ins Online-Banking ein. Im Web oder in der App.
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    Bevor Sie Ihre Konten sehen, fragen wir Sie nach Ihrer Zustimmung.

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    Stimmen Sie für alle Konten zu, bei denen sich etwas ändert.

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    Sie bekommen am nächsten Tag eine Nachricht in Ihre Post-Box. Darin bestätigen wir Ihre Zustimmung.

Wenn wir Ihre Zustimmung brauchen, fragen wir Sie beim Log-in regelmäßig danach. Wichtig: Manchmal fehlt dann auch nur noch die Zustimmung zu einem Ihrer Produkte. 

Das Wesentliche für die einzelnen Produkte erfahren Sie hier:

Online-Vermögensverwaltung (Stand zum 01.11.2024)

Aus Ihrer Online-Vermögensverwaltung wird ab November 2024 Smart Invest – die neue Online-Vermögensverwaltung mit mehr Features und einer direkten Integration in unser Internetbanking und unsere ING App. Scalable Capital bleibt Ihr Vermögensverwalter und verwaltet wie bisher Ihr Portfolio.  

Dies sind die wichtigsten neuen Regelungen, die wir mit Ihnen vereinbaren wollen:
 

Ihr Produkt bekommt einen neuen Namen

Aus dem Scalable-Konto wird das Smart-Konto und aus dem Scalable-Depot das Smart-Depot. An der Depot- und Kontoführung ändert sich aber nichts.

Erweiterte Funktionalitäten

Zukünftig können Sie weitere Funktionalitäten wie Einzahlungen, das Anlegen von Sparplänen, Auszahlungen sowie das Anlegen von Auszahlplänen komplett über die Kundenkanäle der ING abwickeln: Mobil über unsere ING App oder im Internetbanking.

Wegfall des Bezugs zum Internetportal des Vermögensverwalters

Die Sonderbedingungen nehmen keinen Bezug mehr auf das Internetportal des Vermögensverwalters, da Sie den Zugriff auf die Kundenkanäle von Scalable Capital zukünftig nicht mehr benötigen.

Ihr Smart-Konto bekommt seinen eigenen Zins

Bisher haben die Vertragsbedingungen auf den Extra-Konto-Zins verwiesen. Diesen Verweis haben wir gestrichen und den Guthabenzins für das Smart-Konto eingeführt. In Zukunft können Sie den eigenen Smart-Konto Zins auf unserer Konditionenseite einsehen.

Zu Ihrer Information: Es ist aktuell geplant, auch nach der Umstellung zum 01.11.2024 für Guthaben auf dem Smart-Konto zunächst weiterhin denselben Zins wie auf dem Extra-Konto zu zahlen. Sollte sich dies ändern, werden Sie natürlich informiert.

Die Kostenstruktur wird angepasst

Die ING erhält ab dem 01.11.2024 bei einem Kundenvermögen unter 50.000 Euro eine Gebühr in Höhe von 0,46 % p.a. auf das Kundenvermögen und bei einem Kundenvermögen ab 50.000 Euro eine Gebühr in Höhe von 0,36% p.a. auf das Kundenvermögen. Die Gebühr wird taggenau berechnet und monatlich vom Smart-Konto eingezogen.

Zu Ihrer Information: Für die Vermögensverwaltung erhält Scalable Capital ab dem 01.11.2024 eine gesonderte Gebühr in Höhe von 0,29 % p.a. auf das Kundenvermögen. Scalable Capital wird Sie bezgl. Änderungen an ihren Geschäftsbedingungen separat kontaktieren.

Insgesamt zahlen Sie ab dem 01.11.2024 somit für ein Kundenvermögen unter 50.000 Euro nur noch 0,75% p.a. auf das Kundenvermögen und für ein Kundenvermögen ab 50.000 Euro nur noch 0,65% p.a. auf das Kundenvermögen.

Der Vertrag wird vereinfacht

Bisher wurden in den Sonderbedingungen zum Scalable-Depot und Scalable-Konto nur die Besonderheiten des Scalable-Depots und Scalable-Kontos geregelt und im Übrigen galten die Bedingungen unseres Extra-Kontos und des Direkt-Depots. Damit es für Sie einfacher wird, haben wir jetzt alle geltenden Regelungen in den neuen Sonderbedingungen zum Smart-Depot und Smart-Konto integriert, sodass Sie zukünftig alle Regelungen direkt in einem Dokument finden.

Girokonto (Stand zum 01.12.2024)

Diesen neuen Entgelten stimmen sie beim Girokonto zu:

Mindest-Geldeingang für kostenlose Kontoführung

Girokonten mit weniger als 1.000 Euro Geldeingang im Kalendermonat kosten monatlich 4,90 Euro. Bisher lag der Mindestbetrag bei 700 Euro.
Sie zahlen kein Kontoführungsentgelt

  • Wenn Sie mindestens 1.000 Euro Geldeingang im Monat haben
  • Oder wenn mindestens eine Kontoinhaberin oder ein Kontoinhaber unter 28 Jahre alt ist

Entgelt für die girocard [Debitkarte]

Zukünftig berechnen wir 1,49 Euro pro Monat für die girocard [Debitkarte]. Bisher waren dies 0,99 Euro. Das gilt auch für die Partnerkarte bei Gemeinschaftskonten und auch, wenn Sie bereits ein Kontoführungsentgelt bezahlen. Das Entgelt wird Ihrem Konto zum ersten Mal im Januar 2025 belastet. Die VISA Card [Debitkarte] ist weiterhin kostenfrei und kann in allen Euro-Ländern kostenlos genutzt werden. Zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen und zum Geld abheben.

Bezahlen und Geld abheben in Ländern mit anderer Währung als dem Euro

Für den Einsatz der girocard [Debitkarte] zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums mit anderen Währungen als dem Euro (und allen anderen Ländern mit Fremdwährung) berechnen wir ein Auslandseinsatzentgelt von 2,20 %, mindestens 1 Euro. Bisher waren das 1,99 %, mindestens 1 Euro.

Bei der VISA Card [Debitkarte] fallen künftig ebenfalls 2,20 % Auslandseinsatzentgelt anstelle von 1,99 % an – für das Bezahlen und das Geldabheben in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums mit anderen Währungen als dem Euro. Das gilt auch für alle anderen Ländern mit Fremdwährung.

Bargeldeinzahlungen an Geldautomaten der ING

An Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion können Sie mit der girocard [Debitkarte] Bargeld auf Ihr Girokonto einzahlen. Ab 01.12.2024 werden 1 % des eingezahlten Betrags in Euro als Entgelt berechnet. Mindestens 2,50 Euro und maximal 7,50 Euro. Bisher war das kostenlos. Gut zu wissen: Wenn Ihr Konto am Tag der Einzahlung im Minus ist, berechnen wir kein Entgelt – unabhängig vom Einzahlungsbetrag.

Direkt-Depot (Stand zum 01.12.2024)

Diesen neuen Entgelten stimmen sie beim Direkt-Depot zu:

Senkung der Gebühr für Aktien-Sparpläne über Börse/Direkthandel

Bisher beträgt die Gebühr für die Ausführung unserer Aktien-Sparpläne 1,75% Provision vom  Kurswert. Für diese Leistung senken wir ab dem 01.12.2024 die Gebühr auf 1,5% Provision vom Kurswert. Das gilt auch für zukünftige Ausführungen von bestehenden Aktien-Sparplänen.

Änderung der Handelsplatzgebühr für Xetra und Börse München

Die Handelsplatzgebühr für Xetra beträgt aktuell 1,90 Euro. Das sind Fremdkosten des Handelsplatzes, die wir pauschal weiterbelasten.  Die Gebühr erhöht sich ab dem 01.12.2024 auf 2,90 Euro. Sie profitieren aber weiterhin von kostenlosen Realtime-Preisen bei dem Handelsplatz Xetra. Die Gebühr für Ausführungen über die Börse München haben wir schon zum 03.07.2023 von 2,90 auf 1,90 Euro gesenkt.

Änderung der Gebühr für Fonds-Verkäufe über die Fondsgesellschaft

Bisher fällt bei einem Verkauf von Fonds über den Handelsplatz Fondsgesellschaft eine Handelsplatzgebühr von 4,90 Euro an. Ab dem 01.12.2024 wird diese Gebühr durch unsere Standard-Provision von 4,90 Euro + 0,25% vom Kurswert (max. 69,90 Euro inkl. Grundgebühr) ersetzt.

Einstellung der Komfort-Anlage

Wir haben unsere Komfort-Anlage mit dem dazugehörigen Komfort-Depot eingestellt.
Wir entfernen diesen Punkt daher aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Fragen und Antworten zum Zustimmprozess:

Wie werde ich über eine Änderung der AGB informiert?

Wir informieren Sie:

  • Spätestens 2 Monate bevor die neuen AGB wirksam werden.
  • Online oder per Post.
  • Zum Beispiel, wenn es zu Änderungen bei Entgelten kommt.
  • Oder wenn es andere wesentliche Änderungen gibt.

Wie kann ich den AGB zustimmen?

Beim Log-in in die neuste Version der App Banking to go oder ins Internetbanking fragen wir Sie nach der Zustimmung. 

Sie habe Ihre Zugangsdaten vergessen? Kein Problem: Gehen Sie in der Log-in-Maske einfach auf „Zugangsdaten vergessen“ und folgen Sie den weiteren Schritten.

Warum wurde ich nicht für eine Zustimmung kontaktiert?

  • Vielleicht hat sich bei Ihrem Produkt der ING nichts geändert.
  • Dann brauchen wir keine Zustimmung.

Und wenn sich etwas bei Ihrem Produkt der ING geändert hat?

  • Dann melden wir uns noch bei Ihnen.
  • Wir kontaktieren unsere Kundinnen und Kunden nicht alle auf einmal.
  • Sie werden nacheinander kontaktiert.

Warum steht auf dem Zustimmungs-Button zahlungspflichtig zustimmen?

  • Keine Sorge:
  • Die Zustimmung selbst kostet nichts.
  • Die Formulierung „Zahlungspflichtig zustimmen“ ist gesetzlich vorgegeben.
  • Sie stimmen damit den Entgelten aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis zu.

Wann kann ich den neuen AGB zustimmen?

  • Die ersten Kundinnen und Kunden können ab dem 09.09.2024 zustimmen.
  • Alle anderen Kundinnen und Kunden fragen wir nach und nach.
  • Das hat technische Gründe.
  • Wir fragen nur nach der Zustimmung, wenn sich etwas bei Ihrem Produkt geändert hat.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

 

  • Wir brauchen Ihre Zustimmung zu unseren neuen Geschäftsbedingungen.
  • Nur mit Ihrer Zustimmung können wir mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
  • Mit Ihnen zusammenzuarbeiten, ist uns wichtig.
  • Wir behandeln alle Kundinnen und Kunden gleich.
  • Und können keine Ausnahmen machen.
  • Deswegen würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihre Zustimmung zu den neuen Geschäftsbedingungen geben.

 

 

Warum muss ich mehrfach zustimmen?

  • Haben Sie mehrere Konten bei uns?
  • Dann kann es sein, dass wir Sie mehrmals um Zustimmung bitten.
  • Bitte stimmen Sie jedes Mal zu, wenn wir Sie darum bitten.

Fragen und Antworten zu den Änderung beim Girokonto:

Warum ändern sich die Konditionen für das Girokonto?

  • Bei vielen Unternehmen sind die allgemeinen Kosten gestiegen. Das ist auch bei der ING so.
  • Deshalb passen wir die Preise für das Girokonto an.
  • Auch nach dieser Anpassung ist das Girokonto weiter ein sehr gutes Angebot.

Was wird auf meinem Girokonto als Mindest-Geldeingang angerechnet?

Ihr Girokonto ist kostenlos:

  • Wenn Sie monatlich eine oder mehrere Gutschriften von insgesamt mindestens 1.000 Euro erhalten.
  • Dies können sein: Lohn, Gehalt, Rente, Pension, Kindergeld, staatliche Zahlungen oder andere Überweisungen.

Bei Gemeinschaftskonten beträgt der Mindest-Geldeingang auch 1.000 Euro.

Nicht als Mindest-Geldeingang zählen:

  • Eigene Überträge, z.B. Bareinzahlungen oder Überweisungen von Konten der ING mit identischen Kontoinhabenden.
  • Umsätze aus Wertpapieren.
  • Gutschriften von Rücklastschriften.

Warum wird der Mindest-Geldeingang für die kostenlose Kontoführung angepasst?

  • Konten, die kaum genutzt werden, verursachen bei uns hohe Kosten.
  • Deshalb möchten wir, dass Sie Ihr Girokonto als Haupt- und Gehaltskonto nutzen.
  • Wenn monatlich eine oder mehrere Gutschriften von insgesamt mindestens 1.000 Euro eingehen, bleibt das Konto weiterhin kostenlos. 
  • Dadurch können wir das Girokonto weiterhin für alle günstig anbieten.
  • Für alle unter 28 Jahren bleibt die Kontoführung weiter kostenlos – unabhängig vom Geldeingang.
  • Bei Gemeinschaftskonten beträgt der Mindest-Geldeingang auch 1.000 Euro.

Warum ändert sich der Preis für die girocard [Debitkarte]?

  • Diese auf Wunsch ausgestellte Karte verursacht uns Kosten.
  • Zukünftig geben wir einen höheren Anteil der Kosten an die Nutzenden weiter.
  • Dadurch können wir das Girokonto weiterhin für alle günstig anbieten.
  • Neben der girocard[Debitkarte] bieten wir Ihnen die VISA Card [Debitkarte] kostenlos an.

Warum ändert sich das Auslandseinsatzentgelt für die Nutzung der Karten?

  • Karten-Buchungen in fremden Währungen sicher und schnell durchzuführen, verursacht uns Kosten.
  • Zukünftig geben wir einen höheren Anteil der Kosten an die Nutzenden weiter.
  • Das betrifft Sie nur, wenn Sie in fremder Währung bezahlen oder Geld abheben.
  • Dadurch können wir das Girokonto weiterhin für alle günstig anbieten.

Warum ist die Bargeld-Einzahlung an Geldautomaten der ING nicht mehr kostenlos?

  • Geldautomaten der ING, an denen man Bargeld einzahlen kann, müssen bereitgestellt und gewartet werden. Das verursacht uns hohe Kosten.
  • Diese berechnen wir Ihnen zu einem Teil, wenn Sie Bargeld einzahlen. 
  • Dadurch können wir das Girokonto weiterhin für alle günstig anbieten.

Gut zu wissen: Wenn Ihr Konto am Tag der Einzahlung im Minus ist, berechnen wir Ihnen nichts. Egal, wie viel Sie einzahlen.

Fragen und Antworten zu den Änderungen in der Online-Vermögensverwaltung:

Was sind die wichtigsten Neuerungen bei der Online-Vermögensverwaltung?

  • Aus der Online-Vermögensverwaltung wird Smart Invest.
  • Aus dem Scalable-Konto und dem Scalable-Depot wird das Smart-Konto und das Smart-Depot.  
  • Smart Invest bekommt eine einfachere Kostenstruktur. Dadurch wird das Investieren für viele Kundinnen und Kunden günstiger.
  • Die Mindestanlagesumme wird niedriger.
  • Sie können in Zukunft bereits ab 20 Euro investieren, statt bislang ab 5.000 Euro.
  • Sparpläne sind zukünftig auch ohne Einmalanlage ab 20 Euro möglich.
  • Alle Funktionen von Smart Invest gibts jetzt auch in der ING App und in unserem Internetbanking.
  • Scalable Capital bleibt Ihr Vermögensverwalter und verwaltet wie bisher Ihr Portfolio.

Ändert sich die Gebührenstruktur nach der Umstellung?

Ja, das Gebührenmodell wird angepasst und vereinfacht:

  • Liegt Ihr Anlagevolumen unter 50.000 Euro, zahlen Sie insgesamt nur noch 0,75 % pro Jahr auf Ihren Anlagebetrag. Die bisherige Mindestgebühr von 75 Euro entfällt.
  • Ab einem Anlagevolumen von 50.000 Euro zahlen Sie insgesamt nur noch 0,65 % pro Jahr auf den gesamten Anlagebetrag. 

Die ING wickelt alle Wertpapier-Käufe und –Verkäufe ab.
Scalable Capital verwaltet das Portfolio.
Beide bekommen dafür jeweils eine Gebühr:

  • Die ING erhält ab dem 01.11.2024 bei einem Kundenvermögen unter 50.000 Euro eine Gebühr in Höhe von 0,46 % p.a. auf das Kundenvermögen. Bei einem Kundenvermögen ab 50.000 Euro bekommt die ING eine Gebühr in Höhe von 0,36 % p.a. auf das Kundenvermögen.
  • Für die Portfolioverwaltung erhält Scalable Capital ab dem 01.11.2024 eine gesonderte Gebühr in Höhe von 0,29 % p.a. auf das Kundenvermögen. Zu den entsprechenden Änderungen in deren Geschäftsbedingungen wird Sie Scalable Capital separat kontaktieren.
  • Die Gebühren werden jeweils taggenau berechnet und monatlich vom Smart-Konto eingezogen.

Warum kann ich den neuen AGB noch nicht zustimmen?

  • Die Zustimmung ist erst ab dem 09.09.2024 möglich.
  • Das hat technische Gründe.
  • Wir informieren Sie jetzt schon, damit Sie frühzeitig Bescheid wissen.
  • So haben Sie genügend Zeit, sich mit den neuen AGB vertraut zu machen, die ab dem 01.11.2024 gelten.

Bleibt Scalable Capital der Vermögensverwalter?

  • Die Kooperation zwischen der ING und Scalable Capital bleibt bestehen.
  • Scalable Capital verwaltet auch in Zukunft Ihr Geld und legt es an.
  • Der wichtigste Unterschied ist:
  • Für Sie läuft ab jetzt alles über die ING-Kanäle.
  • Also über unsere ING App und unser Internetbanking.
  • Dadurch wird vieles einfacher für Sie.

An wen kann ich mich bei Fragen rund um die Vermögensverwaltung wenden?

Wenn Sie Fragen rund um die Vermögensverwaltung haben,
können Sie auch in Zukunft die Experten von Scalable Capital kontaktieren.
Rufen Sie einfach an:
Montags bis Freitags von 9 bis 19 Uhr
unter 089 215 29 27 29.

Habe ich auch in Zukunft zwei separate Verträge mit ING und Scalable Capital?

Ja, Sie haben weiterhin zwei getrennte Verträge:

  • Einen Vertrag über die Vermögensverwaltung mit Scalable Capital.
  • Und einen Vertrag über die Konto- und Depotführung inkl. der Orderausführungen mit der ING.

Ändert sich etwas an meinem Portfolio oder an den Strategien, in die ich investiere?

  • An Ihren Strategien und Portfolios ändert sich durch die Umstellung für Sie nichts.
  • Sie können Ihre Anlagestrategie weiterhin jederzeit ohne zusätzliche Gebühren ändern.
  • Für Sie als Hinweis: Scalable Capital führt derzeit eine Änderung bezgl. der Value-at-Risk Strategien durch. Falls dies Sie betrifft, wurden Sie von Scalable Capital bereits kontaktiert und informiert.

Ab wann gelten die neuen AGB für die Online-Vermögensverwaltung?

Die neuen AGB gelten ab dem 01.11.2024. Das bedeutet, ab dem 01.11.2024 wird Ihr Smart Invest nach der neuen Gebührenstruktur abgerechnet. 

Wie erkenne ich die Umstellung?

  • Sie erkennen die Umstellung in der Kontenübersicht.
  • Dort heißt Ihre Online-Vermögensverwaltung dann Smart Invest.
  • Das Konto dazu heißt Smart-Konto.
  • Und das Depot Smart-Depot.

Warum sind meine Vertragsbedingungen jetzt so viel länger?

Bisher wurden in den Sonderbedingungen zum Scalable-Depot und Scalable-Konto nur die Besonderheiten des Scalable-Depots und Scalable-Kontos geregelt und im Übrigen galten die Bedingungen unseres Extra-Kontos und des Direkt-Depots.

Damit es für Sie einfacher wird, haben wir jetzt alle geltenden Regelungen in den neuen Sonderbedingungen zum Smart-Depot und Smart-Konto integriert, sodass Sie zukünftig alle Regelungen direkt in einem Dokument finden. 

Wie erfahre ich den Zins auf meinem Smart-Konto?

  • Die aktuelle Verzinsung sehen Sie ab dem 01.11.2024 auf unserer Internetseite:  ing.de/gesamtkonditionen/
  • Ihre erwirtschafteten Zinsen sowie den aktuellen Zinssatz können Sie jederzeit in Ihrem Smart-Konto im Internetbanking einsehen.

Wie wird der Zins auf dem Smart-Konto sein?

Bisher wurde das Scalable Konto wie ein Extra-Konto verzinst und es ist aktuell geplant, auch nach der Umstellung zum 01.11.2024 zunächst weiterhin für Guthaben auf dem Smart-Konto denselben Zins zu zahlen. Sollte sich dies ändern, werden Sie natürlich informiert.

Benötige ich zukünftig meinen Log-in bei Scalable Capital?

  • Nein, in Zukunft brauchen Sie das Internetportal von Scalable Capital nicht mehr.
  • Ab November 2024 bekommen Sie alle Informationen von uns und können alle Funktionalitäten direkt über die Kanäle der ING abwickeln – über unsere ING App und unser Internetbanking.

Muss ich separat auch Änderungen bei Scalable Capital als Vermögensverwalter zustimmen?

  • Ja.
  • Scalable Capital wird wegen einer Aktualisierung Ihrer Geschäftsbedingungen separat auf Sie zukommen.