Mehr Sicherheit durch die Empfängerüberprüfung

In Zukunft werden bei allen SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen die Empfängerdaten automatisch und sekundenschnell überprüft. So wird das Überweisen für Sie noch sicherer. Was genau dahintersteckt und wie die Überprüfung funktioniert, erfahren Sie hier. 

Was ist die Empfängerüberprüfung?

Ab dem 09.10.2025 gilt für alle Überweisungen vom Geschäftskonto die neue, kostenlose Empfängerüberprüfung – auch „Verification of Payee“. Grundlage dafür ist ein neuer EU-Standard, den alle deutschen Banken umsetzen müssen:

  • Vor jeder Überweisung und Echtzeitüberweisung wird automatisch geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
  • Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle frühzeitig zu verhindern.
  • Egal ob an Unternehmen oder Privatpersonen – die Überprüfung greift für alle.
  • Die Empfängerüberprüfung wird für Sie automatisch freigeschaltet. Sie müssen nichts weiter tun.
  • Sie ist in Sekundenschnelle erledigt und für Sie kostenlos.
  • Vielleicht sind Ihnen bei anderen Banken statt „Empfängerüberprüfung“ auch Begriffe wie „IBAN-Namensabgleich“, „IBAN-Name-Check“ oder „Verification of Payee (VoP)“ begegnet – alle diese Bezeichnungen meinen dasselbe Verfahren.

So funktioniert sie

Illustration einer Hand, die einen Stift mit einem als Glühbirne stilisiertem Ende hält
  • Sie bekommen schon vor dem Absenden Ihres Geldes eine Rückmeldung, ob die Empfängerdaten stimmen.
  • Und entscheiden, ob Sie vor Ausführung der Überweisung Ihre Angaben korrigieren möchten, sollten die Empfängerdaten nicht übereinstimmen.
  • Überprüft werden alle SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und die Neuanlage oder Änderung von bestehenden Daueraufträgen und Terminüberweisungen.
  • Das gilt für Geschäftskonten, allerdings nicht für Extra-Konten.
  • Geht Ihr Geld an ein Unternehmen, sind neben dem Unternehmensnamen auch Handelsnamen zulässig. Diese müssen aber bei der Empfängerbank hinterlegt sein. Die ING akzeptiert bei eingehenden Zahlungen aktuell keine Handelsnamen bei der Empfängerüberprüfung. Bitte nutzen Sie den Kontoinhabernamen. 
  • Überprüft wird in der ING Business Deutschland App und im Business Banking Home – dem Online-Banking für Geschäftskundinnen und Geschäftskunden.

Mögliche Ergebnisse im Überblick – so sieht Ihre Rückmeldung aus

Die IBAN stimmt mit Namen des Zahlungsempfängers überein.

Alles passt! Sie können wie gewohnt fortfahren und die Überweisung freigeben.

Der eingegebene Empfängername stimmt nur nahezu mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein.

  • Es gibt eine kleine Abweichung (zum Beispiel einen Tippfehler) zwischen dem eingegebenen und dem hinterlegten Empfängernamen.

  • Wir schlagen Ihnen einen korrigierten Empfängernamen vor. Sie entscheiden dann, ob Sie mit diesem fortfahren oder bei Ihrer Eingabe bleiben möchten.

Der eingegebene Empfängername stimmt nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein.

 

Es gibt eine große Abweichung (zum Beispiel einen falschen Namen) zwischen dem eingegebenen und dem hinterlegten Empfängernamen.

In diesem Fall schlagen wir Ihnen keinen korrigierten Empfängernamen vor. Wir empfehlen Ihnen aber:

  • Prüfen Sie die Empfängerdaten. Setzen Sie sich auch direkt mit der Empfängerin oder dem Empfänger in Verbindung, um die richtigen Daten zu erfahren. Wir können Ihnen leider nicht bei der Ermittlung des richtigen Empfängernamens weiterhelfen.
  • Möchten Sie trotzdem mit Ihrem ursprünglich eingegebenen Namen fortfahren? Dann können Sie dies tun – beachten Sie aber, dass der Betrag dann möglicherweise an die falsche Person überwiesen wird.

 

Aus technischen Gründen kann aktuell nicht geprüft werden, ob die IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt.

Sie können die Überweisung später noch einmal versuchen oder fortfahren.

Wenn Sie jedoch fortfahren, kann der Betrag möglicherweise an die falsche Person überwiesen werden.

Es ist nicht möglich zu überprüfen, ob die IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt.

Für diesen Fall kann es verschiedene Gründe geben:

  • Möglicherweise befindet sich die Empfängerbank in einem Land, in dem es keine rechtliche Grundlage für eine Empfängerüberprüfung gibt.
  • Es kann auch sein, dass die Bank keine Zahlungskonten führt oder nicht für die Empfängerüberprüfung registriert ist – zum Beispiel Förderbanken.
  • Ein weiterer möglicher Grund ist, dass das Empfängerkonto bereits geschlossen wurde.

Sie möchten die Überweisung trotzdem fortführen? Dann denken Sie daran, dass der Betrag möglicherweise an die falsche Person überwiesen wird.

Gut zu wissen:

Die Empfängerüberprüfung ermöglicht es Dritten nicht, anhand Ihrer IBAN Ihren Namen in Erfahrung zu bringen. Denn auch für andere Banken gilt: Gibt es eine große Abweichung zwischen der Eingabe und dem hinterlegten Namen, erhält die Absenderin bzw. der Auftraggeber lediglich die Information, dass die Angaben nicht übereinstimmen.

Unsere Tipps für erfolgreiche Überweisungen

Unstimmigkeiten beim Empfängernamen können zu Rückfragen oder Verzögerungen bei Zahlungsaufträgen führen. Damit Sie auch künftig Zahlungen problemlos erhalten und Ihre eigenen Überweisungen korrekt ausgeführt werden, haben wir jetzt ein paar Tipps für Sie.

 

Für Ihre Geldeingänge

  • Verwenden Sie den korrekten Namen: Teilen Sie Ihren Namen für Überweisungen am besten immer so mit, wie er auf Ihrem Kontoauszug steht. Idealerweise entspricht der Kontoinhabername Ihrem Unternehmensnamen.
  • Aktualisieren Sie Ihre Rechnungsvorlagen: Stellen Sie sicher, dass auf Ihren Rechnungen der Kontoinhabername exakt so angegeben ist, wie er bei uns hinterlegt ist.
  • Kommunizieren Sie klar mit Ihren Kund/-innen: Bitten Sie Ihre Kund/-innen, bei Überweisungen genau den von Ihnen angegebenen Kontoinhabernamen zu verwenden. Ein entsprechender Hinweis in Ihren Rechnungsvorlagen kann dabei helfen.
  • Halten Sie Ihre Daten aktuell: Ändert sich Ihr Unternehmensname oder Ihre Rechtsform, können Sie Ihre Daten ganz einfach im Business Banking Home aktualisieren. Idealerweise haben Sie die Änderungen auch schon im Handelsregister und bei der SCHUFA vorgenommen.

 

Für Ihre ausgehenden Zahlungen

  • Prüfen Sie Ihre gespeicherten Kontakte und Vorlagen: Sind die Empfängernamen Ihrer Zahlungspartner/-innen (z.B. von Lieferanten) korrekt abgespeichert? Falls nicht, passen Sie diese bitte an.
  • Buchhaltung informieren: Legen Sie fest, wie Ihre Buchhaltung bei Abweichungen von Empfängerdaten handeln soll. Entscheiden Sie, ob Zahlungen bei Unstimmigkeiten gestoppt oder geprüft werden sollen.

Häufige Fragen zur Empfängerüberprüfung

Warum ist die Empfängerüberprüfung für mein Unternehmen wichtig?

Die Empfängerüberprüfung schützt Ihr Unternehmen vor Fehlüberweisungen und Betrugsversuchen – z.B. durch Tippfehler oder gezielte Täuschung wie CEO-Fraud. Dabei geben sich Kriminelle als Führungskraft aus und bringen Mitarbeitende dazu, Geld auf ein betrügerisches Konto zu überweisen.

Durch die Empfängerüberprüfung werden finanzielle Verluste, Rückbuchungen und unnötige Verzögerungen im Zahlungsverkehr vermieden.

Kurz gesagt: Weniger Stress, mehr Sicherheit.

Werden bei eingehenden Zahlungen bei der Empfängerüberprüfung auch hinterlegte Handelsnamen genutzt?

Nein, bei uns hinterlegte Handelsnamen werden bei eingehenden Zahlungen aktuell nicht für die Empfängerüberprüfung genutzt. 

Wer haftet, wenn eine Überweisung fehlerhaft war?

Die Empfängerüberprüfung läuft in der Regel automatisch und zuverlässig ab. Sollte sie einmal fehlerhaft sein unddadurch eine falsche Überweisung ausgelöst werden, haftet die Bank im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – und erstattet den Betrag.

Wenn Sie allerdings eine Zahlung freigeben, obwohl die Empfängerüberprüfung keine oder nur eine teilweise Übereinstimmung der Empfängerdaten meldet, liegt die Verantwortung bei Ihnen. Das heißt: Sie tragen das Risiko, wenn das Geld an die falsche Person geht. Das ist übrigens genauso wie bisher – daran ändert sich durch die neue Prüfung nichts. Diese Regelung entspricht der bisherigen Rechtslage.