GmbH, UG oder Einzelunternehmen: Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen

Auf einem Besprechungstisch liegen Dokumente, die von drei Leuten in Business-Kleidung besprochen werden

Die Wahl der passenden Rechtsform gehört zu den grundlegenden Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie beeinflusst nicht nur die Haftungsfrage, die steuerliche Behandlung und die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung, sondern auch die Außendarstellung und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens. Besonders häufig stehen Gründerinnen und Gründer vor der Frage, ob sie als Einzelunternehmen starten oder eine GmbH beziehungsweise UG gründen sollen. Jede dieser Rechtsformen bietet Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

  • Gut zu wissen: Bedenken Sie, dass ein späterer Wechsel der Rechtsform zwar möglich, aber mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Lassen Sie sich daher vor der Gründung gründlich beraten, um die für Ihre spezifische Situation optimale Rechtsform zu wählen. 

Das Einzelunternehmen – schnell gegründet, persönlich gehaftet

Viele Menschen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, entscheiden sich für die Gründung eines Einzelunternehmens. Der Gründungsprozess ist einfach: Eine Gewerbeanmeldung und die Beantragung einer Steuernummer reichen aus, um durchzustarten. Dabei fallen weder Notarkosten an, noch ist ein Mindestkapital erforderlich. Diese schnelle und kostengünstige Gründung macht das Einzelunternehmen besonders attraktiv für Selbstständige, die mit begrenztem Budget starten.  

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der unternehmerischen Freiheit: Als Einzelunternehmer treffen Sie alle Entscheidungen eigenständig und können unabhängig agieren. Auch die buchhalterischen Anforderungen sind überschaubar: In den meisten Fällen reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. 

Der größte Nachteil des Einzelunternehmens ist jedoch die unbeschränkte Haftung. Als Inhaberin oder Inhaber haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten. „Die Struktur der Einzelunternehmung ist aufgrund ihrer geringen Hürden beliebt, doch sie birgt erhebliche Risiken“, warnt Christian Geng, Steuerberater und Geschäftsführer der Ringtreuhand Allgäu. „Insbesondere in Bezug auf Haftung und steuerliche Belastung gibt es große Nachteile.“ 

  • Gut zu wissen: Bei der GmbH und ihrer Unterart, der Unternehmergesellschaft (UG), ist die Haftung begrenzt, da es sich bei ihnen um Kapitalgesellschaften, also juristische Personen handelt.  

Zudem müssen Einzelunternehmen vergleichsweise hohe Steuern zahlen: Alle Einkünfte werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der bis zu 45 Prozent betragen kann. Da Banken und Investoren häufig Kapitalgesellschaften mit klar geregelten Strukturen bevorzugten, seien außerdem die Finanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt, warnt Christian Geng.

Die UG (haftungsbeschränkt) – der günstige Einstieg mit Haftungsbegrenzung

Die Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) ist eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit erleichterten Gründungsbedingungen. Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bodensee-Oberschwaben schreibt, handelt es sich hierbei um ein Einstiegsmodell in die GmbH für Unternehmen mit geringer Kapitalausstattung. „Die Gründer haben die Möglichkeit, die Höhe des Stammkapitals weitgehend selbst festzulegen.“ 

Die UG kann bereits mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden, während für eine klassische GmbH grundsätzlich 25.000 Euro erforderlich sind – zumindest in der Theorie: Wie das Infoportal Gründerschiff betont, ist in der Praxis auch bei der UG meistens eine größere Summe notwendig, um auf anfallende Kosten vorbereitet zu sein. 

Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ist der wichtigste Vorteil dieser Rechtsform. Als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer UG riskieren Sie nicht Ihr ganzes persönliches Vermögen. Allerdings fordern Kreditgeber in der Regel eine breite Basis an Sicherheiten ein, sodass Sie in der Realität meist auch persönlich für die Rückzahlung einstehen müssen.  

Ein Nachteil: In einer UG müssen Sie jährlich 25 Prozent des erwirtschafteten Gewinns als Rücklage bilden, bis das Stammkapital einer vollwertigen GmbH (25.000 Euro) erreicht ist. Dies kann die finanzielle Flexibilität erheblich einschränken. Zudem ist der Gründungsprozess aufwendiger als beim Einzelunternehmen, da eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich ist.

Die GmbH – der Klassiker mit solidem Fundament

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am weitesten verbreitete Form der Kapitalgesellschaft in Deutschland. Der wesentliche Unterschied zur UG liegt im höheren Mindeststammkapital von 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden muss.  

Die GmbH bietet eine vollständige Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und schützt so das Privatvermögen der Gesellschafter. Ihr hoher Bekanntheitsgrad und die solide Kapitalausstattung sorgen für ein positives Image bei Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Banken. Das erleichtert nicht nur die Kreditaufnahme, sondern macht das Unternehmen auch attraktiv für Geschäftspartner oder -partnerinnen sowie qualifizierte Mitarbeitende. „Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten“, heißt es bei der IHK Bodensee-Oberschwaben. „Diese Rechte und Pflichten sind losgelöst von den Gesellschaftern. Die GmbH kann selbst klagen und verklagt werden, sie kann Eigentümerin von beweglichen Sachen und Grundstücken sein und sie besitzt eigenes Vermögen.“ 

Die Kehrseite der Medaille sind die höheren Gründungs- und Verwaltungskosten. Neben dem Mindeststammkapital fallen Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister an (diese Pflicht besteht allerdings auch bei der UG). Die Buchführungs- und Offenlegungspflichten sind umfangreicher als bei anderen Rechtsformen.

Die richtige Wahl treffen

Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform sollte wohlüberlegt sein. Für Kleinunternehmerinnen und -unternehmer mit begrenztem Risiko und ohne großen Kapitalbedarf ist das Einzelunternehmen oft die beste Wahl. Die UG eignet sich besonders für Gründerinnen und Gründer mit geringem Startkapital, die dennoch eine Haftungsbeschränkung wünschen – oder planen, mittelfristig zu einer GmbH zu werden. Die klassische GmbH ist für etablierte Unternehmen oder kapitalintensive Gründungsvorhaben empfehlenswert, bei denen eine solide Außendarstellung wichtig ist. 

  • Gut zu wissen: Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch die steuerlichen Aspekte. Während Einzelunternehmer der Einkommensteuer unterliegen, werden Kapitalgesellschaften mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belastet. Die Gewinne, die an die Gesellschafter und Gesellschafterinnen ausgeschüttet werden, unterliegen zusätzlich der Abgeltungssteuer.

Übrigens: Einzelunternehmen und GmbHs können unser Geschäftskonto eröffnen. Für UGs ist das allerdings nicht möglich.