Steuertipps für Gründer/-innen – Was Sie von Anfang an beachten sollten
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist aufregend, mitunter aber auch teuer. Noch bevor es mit dem eigentlichen Kerngeschäft losgeht, fallen oft Rechnungen mit Beträgen an, die schnell zu einer größeren Summe anwachsen können.
Kosten entstehen zum Beispiel dadurch, dass Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen, Ihre Kenntnisse in einer Schulung auffrischen oder Arbeitsmaterialien besorgen und einlagern. Was viele nicht wissen: „Anlaufkosten im Zuge der Existenzgründung kann man steuerlich geltend machen“, sagt Henning Raddatz, Teamleiter Steuern und Finanzen bei der Handelskammer Hamburg.
Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung prüfen
Alle, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro (jeweils vereinnahmte Netto-Umsätze, also ohne Umsatzsteuer) nicht überschritten hat, können die Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz nutzen. „Das bedeutet, dass Sie der Kundin oder dem Kunden keine Umsatzsteuer berechnen“, so Raddatz.
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmen können außerdem seit dem 1. Januar 2025 noch stärker als bisher von Erleichterungen bei der Erklärung ihrer Umsätze und beim Stellen von Rechnungen profitieren.
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, hat allerdings nicht die Möglichkeit, aus Eingangsrechnungen, zum Beispiel aus Wareneinkäufen, den Vorsteuerabzug geltend zu machen. „Umsatzsteuerliche Kleinunternehmen sind damit effektiv mit der Umsatzsteuer belastet, was die Marge schmälern kann“, so Raddatz. Existenzgründer sollten daher genau prüfen, ob sich die Kleinunternehmerregelung in ihrem Fall rechnet.
- Tipp: Ihr Unternehmen erfordert große Einkäufe von Waren und/oder Dienstleistungen oder Sie erwarten ein starkes Wachstum? Dann kann es finanziell von Vorteil sein, die Kleinunternehmerregelung nicht zu nutzen. Sie können auch nachträglich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten; dieser Verzicht bindet Sie dann mindestens für die nächsten fünf Jahre. Behalten Sie außerdem Ihren Gesamtumsatz immer im Auge: Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Überschreiten der Schwellenwerte auch ein unterjähriger Wechsel zur Regelbesteuerung möglich.
Weitere Steuertipps für Gründerinnen und Gründer
1. Vorauszahlungen ans Finanzamt einplanen: Planen Sie steuerliche Vorauszahlungen an den Fiskus bei Ihrer Finanzplanung ein. „Viele Gründer übersehen das“, sagt Raddatz. Wie hoch die Vorauszahlungen ausfallen, legt das Finanzamt für jeden Einzelfall gesondert fest.
2. Gewinn realistisch einschätzen: Schätzen Sie den Gewinn, den Sie mit Ihrem Unternehmen aller Voraussicht nach im Jahr erzielen werden, schon im eigenen Interesse möglichst realistisch ein. Laufen die Geschäfte besser als erwartet, sollten Sie daran denken, genügend Rücklagen zu bilden, um auf etwaige Steuernachzahlungen vorbereitet zu sein.
- Zu beachten: Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder die Bilanzierung – die sogenannte doppelte Buchführung – vor. Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.
3. Betriebsausgaben korrekt erfassen: Erfassen Sie sämtliche Betriebsausgaben korrekt und bewahren Sie alle dazugehörigen Belege geordnet auf. Zu den Betriebskosten zählt alles, was betrieblich veranlasst ist – unter anderem Kosten rund um Personal, Miete, Pacht und Fahrzeug, daneben Telefon- und Internetkosten, Versicherungen sowie etwa Beratungs- und Fortbildungskosten.
4. Buchhaltung nicht vernachlässigen: Kümmern Sie sich von Anfang an um eine gewissenhafte Buchführung. „Wichtig ist, sämtliche Rechnungen und Belege zu sammeln und geordnet aufzubewahren“, so Raddatz. Achten Sie auf vollständige Unterlagen. Auch bei digitalen Unterlagen ist es überaus wichtig, dass diese revisionssicher aufbewahrt werden. Mängel in der Buchführung können schnell zu empfindlichen Hinzuschätzungen des Finanzamtes führen.
5. Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Engagieren Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Sie oder er kann nicht nur Ihre Buchhaltung übernehmen, sondern berät in allen steuerlichen Dingen. Die Fachleute kennen alle Kniffe, wie Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten richtig nutzen und Ihren Erklärungspflichten korrekt nachkommen.
Auto und Fahrtkosten steuerlich geltend machen
Selbstständige haben die Möglichkeit, ihr rein betrieblich genutztes Auto und die Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen. Wird das Auto auch privat genutzt, ist Vorsicht geboten. Dokumentieren Sie dann die Nutzung besonders sorgfältig und beziehen Sie steuerliche Beratung mit ein, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
- Disclaimer: Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sollen lediglich einen kurzen Einblick verschaffen. Eine steuerliche Beratung kann und soll damit nicht ersetzt werden. Ziehen Sie im Zweifelsfall Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater zu Rate, bevor Sie steuerlich relevante Entscheidungen treffen.