Unternehmenskredite: Diese Arten von Sicherheiten gibt es

Finanzen 4 min Lesedauer 06.12.2023
Ein Bauarbeiter hält einen Sicherheitshelm in der Hand

Für den Kauf einer neuen Maschine, den Einkauf von Waren oder einfach Liquidität in umsatzschwachen Zeiten – es gibt viele mögliche Situationen, für die ein Unternehmen ein Darlehen aufnehmen möchte. Um den Kredit zu erhalten, müssen Unternehmen aber oft Sicherheiten vorlegen. So sichern sich Kreditgeber ab, falls das Darlehen nicht wie vereinbart zurückgezahlt wird.

Bei unserem Firmenkredit für kleine und mittlere Unternehmen ist es für viele Betriebe so, dass keine Sicherheiten nötig sind. Nur von GmbHs und GmbH & Co. KGs brauchen wir eine sogenannte Globalzession. Bei einer Globalzession tritt das Unternehmen seine Forderungen an den Kreditgeber ab.

Verschiedene Formen von Sicherheiten für Unternehmenskredite

Welche Sicherheiten für ein Darlehen nötig sind beziehungsweise akzeptiert werden, hängt aber vom Kreditgeber ab. Neben der Globalzession gibt es noch diese Arten von Sicherheiten bei Unternehmenskrediten:

  • Sicherheitsübereignung: Bei diesem Fall werden beispielsweise Maschinen und Fahrzeuge der Bank übertragen – diese wird also zu deren Eigentümerin. „Wichtig ist: Das Unternehmen bleibt der Besitzer, die Maschine steht dem Betrieb also weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Sie kann nur nicht ohne Rücksprache mit der Bank verkauft werden“, sagt Christian Schwöbel, Bereichsleiter Existenzgründung und -förderung bei der IHK Rhein-Neckar. Im Falle einer Insolvenz kann dann die Bank oder der Insolvenzverwalter die Maschine veräußern. Laut Schwöbel wird die Sicherheitsübereignung von Maschinen und Fahrzeugen in der Praxis häufig genutzt. Sie ist aber nicht unproblematisch, denn: „Deren Wert hängt ja auch vom Zustand und Wartung ab und ist oft eher unsicher“, so Schwöbel.
  • Grundschulden aus Betriebsimmobilien: Hier wird im Grundbuch eine Grundschuld zugunsten der Bank eingetragen. Mit dieser Sicherheit werden vor allem Immobiliendarlehen abgesichert. „Das muss nicht der gesamte Wert der Immobilie sein“, sagt Schwöbel. „Bei Immobilien im Wert von zwei Millionen Euro, kann die Grundschuld beispielsweise eine Million Euro betragen.“
  • Unternehmensguthaben: Dazu zählen etwa Festgelder, Sparguthaben, Sparbriefe, festverzinsliche Wertpapiere. Werden sie als Sicherheiten der Bank übertragen, kann über die Guthaben nur mit Genehmigung der Bank verfügt werden.

Sicherheiten durch Dritte

Da es gerade für junge Unternehmen oft schwierig ist, unternehmenseigene Sicherheiten aufzubringen, gibt es eine Reihe von Sicherheiten, die durch Dritte bereitgestellt werden:

  • Private Vermögenswerte: Hier kann der Gesellschafter Sicherheiten wie Aktien, Lebensversicherungen oder Grundstücke der Bank übertragen beziehungsweise belasten. Diese Arten von Sicherheiten sollten aber laut Schwöbel gut überlegt werden – denn im Zweifel ist dann das Privatvermögen oder das Privatgrundstück weg.
  • Private Bürgschaften: „Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge, für den Kredit aufzukommen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann“, erklärt Schwöbel. Bürge beziehungsweise Bürgin können auch Verwandte oder Bekannte sein. Doch Vorsicht: Eine Bürgschaft ist keine Gefälligkeit, sondern eine finanzielle Haftung, die eingegangen und im Ernstfall auch abgerufen wird.
  • Bürgschaften von Banken: Auch andere Banken können Bürgschaften übernehmen, beispielsweise die Bürgschaftsbanken. Deren Rückbürgschaften sind oftmals ein Instrument der Unternehmens- beziehungsweise Wirtschaftsförderung – etwa für Existenzgründer/-innen. Die erteilte Bürgschaft ist nicht kostenfrei. Meist werden Bearbeitungsgebühren und ein Prozentsatz vom verbürgten Betrag fällig. Im Ernstfall zahlt die Bürgschaftsbank zunächst den Kreditausfall an den Kreditgeber und versucht dann, den Restbetrag vom Kreditnehmenden einzutreiben.

Wann die Sicherheiten fällig werden

Fällig werden die Sicherheiten immer dann, wenn das Unternehmen, das den Kredit aufgenommen hat, nicht mehr zahlen kann: Dann werden sie von der Bank eingezogen – meist durch Übertragung oder Verpfändung. „In der Regel verzichten die Banken aber auf Verpfändung, denn das bedeutet, die Ware – beispielsweise eine Maschine – muss dann auch an die Bank physisch übergeben werden“, sagt Schwöbel.

Außerdem haben die Banken häufig einen Anspruch auf Nachsicherung, etwa wenn sich die Bonität oder der Wert der Sicherheiten des Unternehmens verschlechtert. Allerdings werden nach Erfahrung des IHK-Experten die wenigsten Sicherheiten auch verwertet. „In den meisten Fällen dienen die Kredite zur Ankurbelung der Geschäfte und die Sicherheiten werden nicht gebraucht“, sagt er und schätzt: Die Verwertung der Sicherheiten liegt bei unter einem Prozent.

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