Absichern und vorsorgen: Welche Versicherungen Selbstständige benötigen
Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, braucht diverse Versicherungen. Ansonsten droht im Schadensfall schnell ein finanzielles Fiasko. Um das möglichst auszuschließen, ist es wichtig, die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Risiken abzusichern.
„Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler sollten sich unbedingt von fachkundiger Seite beraten lassen, welche Policen für sie Sinn machen“, sagt Jonas Hoffmann von der JH Versicherungsmakler GmbH in Speyer. Das kann etwa bei der Gründungsberatung oder über einen Versicherungsmakler erfolgen.
Generell zu unterscheiden ist zwischen:
- persönlichen Versicherungen
- betrieblichen Versicherungen
Diese persönlichen Versicherungen sind ein Muss für Selbstständige
Ein Muss ist beispielsweise die Krankenversicherung. „Selbstständige können wählen, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern“, so Hoffmann. Auch am Abschluss einer Pflegeversicherung führt kein Weg vorbei. Ebenfalls ratsam ist es, sich mit einem Krankentagegeld beziehungsweise Krankengeld gegen einen Verdienstausfall bei Krankheit oder Unfall abzusichern.
Weitere wichtige persönliche Versicherungen
Rentenversicherung: Nur ein Teil der Selbstständigen ist verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen – und zwar: Handwerker, Künstler, Publizisten oder Physiotherapeuten. Auch Pflegekräfte oder freiberufliche Lehrer müssen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
Wer als Freiberuflerin oder Freiberufler in sogenannten Kammerberufen tätig ist, ist dort pflichtversichert. Die Kammerberufe haben eigene Versorgungswerke und sind der Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung. Zu den Kammerberufen gehören beispielsweise Anwälte, Ärzte, Apotheker und Architekten. Dieser Personenkreis zahlt Pflichtbeiträge, deren Höhe vom Einkommen abhängt.
Besteht keine Versicherungspflicht per Gesetz, haben Selbstständige die Wahl: „Sie können sich entscheiden, ob sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern oder ein Produkt auf dem privaten Markt wählen“, sagt Hoffmann.
Unfallversicherung: Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Wer sich selbstständig macht, muss sich beim zuständigen Unfallversicherungsträger innerhalb einer Woche anmelden. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert, die Adressen gibt es hier.
Einzelunternehmer/-innen und Freiberufler/-innen sind zumeist nicht pflichtversichert. Sie haben aber die Möglichkeit, sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei ihrer Berufsgenossenschaft zu versichern.
Diese persönlichen Versicherungen sind ein Kann
Arbeitslosenversicherung: Normalerweise sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. „Existenzgründerinnen und -gründer können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen“, sagt Versicherungs-Experte Hoffmann. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Um die eigene Arbeitskraft abzusichern, ist für Selbstständige auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Der Anbieter der Police zahlt, wenn man den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, aller Voraussicht nach dauerhaft nicht mehr ausüben kann. „Die Police ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert“, so Hoffmann.
Risiko-Lebensversicherung: Die Police ist für Selbstständige dann von Belang, wenn man Hinterbliebene absichern muss. Die Versicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.
Diese betrieblichen Versicherungen sind ein Muss für Selbstständige
Berufshaftpflichtversicherung: Eine solche Police benötigen Berufsgruppen wie beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Immobilienverwalter oder freiberufliche Hebammen und Geburtshelfer.
Daneben gibt es Tätigkeiten, bei denen anstelle des Gesetzgebers die Berufskammern Haftpflichtregeln vorgeben. „Das betrifft vor allem medizinische Berufe“, so Hoffmann.
Betriebshaftpflichtversicherung: Eine solche Police sichert alle in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehende Mitarbeitende ab, also auch den Inhaber oder die Inhaberin.
Ebenfalls wichtig für Selbstständige:
- eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,
- eine Geschäftsinhaltsversicherung – sie kann vor folgenden Gefahren absichern: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch/Diebstahl und Betriebsunterbrechung (zum Beispiel Produktionsausfall)
- sowie eine Rechtsschutzversicherung.
Diese betriebliche Versicherung ist ein Kann
„Um sich vor Hackerangriffen zu schützen, kann oft auch eine Cyber-Versicherung Sinn machen“, sagt Hoffmann. Welche Police für wen hilfreich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Daher: Fachleute einbeziehen! Zu finden sind sie etwa über den Bundesverband der Versicherungsberater. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz bietet eine gute Übersicht über die notwendigen Versicherungen.