Von Minijob bis Vollzeit: So finden Sie die passende Unterstützung

Zwei Frauen sitzen am Schreibtisch und schauen gemeinsam etwas auf einem Bildschirm an

Das Geschäft läuft, die Auftragseingänge stapeln sich – und Sie kommen allein nicht mehr hinterher. Super, dann ist spätestens jetzt der Zeitpunkt, um über Verstärkung nachzudenken. Ein weiterer aufregender Schritt in der Selbstständigkeit und Gründungsphase.

„Die Personalfrage sollte gründlich durchdacht und frühzeitig geplant werden“ empfiehlt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bodensee-Oberschwaben. „Vor einer Einstellung ist es ratsam, zunächst Alternativen wie die Beauftragung von Dienstleistungsbetrieben bei Spitzenbelastungen zu prüfen“. Auch könne der Einsatz eines Leiharbeitnehmers für einen vorübergehenden Zeitraum eine sinnvolle Lösung sein.

Welche Beschäftigungsart passt?

Wenn Sie eine neue Stelle besetzen möchten, sollten Sie sich zunächst genau überlegen, welche Aufgaben die künftige Mitarbeiterin oder der künftige Mitarbeiter übernehmen soll und welche Qualifikationen sie dafür brauchen. Genauso wichtig: Brauchen Sie Hilfe in Vollzeit oder Teilzeit – oder genügt eine Aushilfe?

Wenn das klar ist, können Sie entscheiden, welche der drei gängigsten Beschäftigungsformen am besten passt:

  • Der Minijob eignet sich für Tätigkeiten mit geringem Stundenaufwand. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 603 Euro. Wer als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter nicht mehr als diesen Betrag verdient, gilt als geringfügig beschäftigt. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale, während Arbeitnehmende in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.
  • Der Midijob liegt im sogenannten Übergangsbereich: Hier beträgt der Bruttolohn zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, genießen aber den kompletten Schutz in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet der Midijob mehr Flexibilität bei der Stundenplanung, ohne sofort den vollen Abgabensatz zu erreichen.
  • Vollzeitkräfte erhalten bereits mit dem Mindestlohn ein Bruttogehalt von deutlich mehr als 2.000 Euro monatlich und sind vollständig in alle Zweige der Sozialversicherung eingegliedert.
     

Lohn, Abgaben, Steuern und Pflichten

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 bundesweit 13,90 Euro brutto pro Stunde – und das gilt für nahezu alle Beschäftigten, unabhängig von der Beschäftigungsform. Wer weniger zahlt, riskiert empfindliche Bußgelder. Bei Minijobbern zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschsteuer. Bei Midi- und Vollzeitkräften teilen sich Arbeitgeberseite und Beschäftigte die Sozialversicherungsbeiträge knapp zur Hälfte. Hinzu kommt die Lohnsteuer, die monatlich ans Finanzamt abzuführen ist.

 

Der Arbeitsvertrag

Als Arbeitgeberin oder Arbeitsgeber sind Sie verpflichtet, die wichtigsten Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten, zu unterschreiben und Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter rechtzeitig vor Arbeitsbeginn auszuhändigen. Das regelt das Nachweisgesetz – und sorgt von Anfang an für Klarheit auf beiden Seiten. „Normalerweise sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag spätestens zum Arbeitsbeginn von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden, denn ohne die Schriftform kommt kein rechtssicherer Vertrag zustande“, informiert die Arbeitnehmerhilfe Köln. Und: „Nur ein schriftlicher Arbeitsvertrag schützt die beiden Vertragsparteien vor Missverständnissen.“

Zu den Pflichtangaben im Arbeitsvertrag zählen:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitszeit
  • Vergütung
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen

Auch Hinweise auf geltende Tarifverträge müssen aufgenommen werden.

 

Weitere wichtige Daten

Neben den im Arbeitsvertrag aufgeführten Angaben gibt es noch weitere wichtige Dokumente.

Sobald Sie erfolgreich Unterstützung eingestellt haben, sollten Sie sich laut IHK Bodensee-Oberschwaben unter anderem folgende Daten und Unterlagen vorlegen lassen:

  • Steuer-Identifikationsnummer und Geburtstag des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin
  • Sozialversicherungsausweis (in Kopie)
  • Arbeitszeugnis oder Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers
  • Mitteilung über die Krankenkassenmitgliedschaft

 

Anmeldung des Arbeitsverhältnisses

Sind die Arbeitspapiere gesichtet, gehts mit den behördlichen Meldepflichten weiter.

Bei einem Minijob läuft die Anmeldung über die Minijob-Zentrale als Teil des Verbundsystems Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Das muss spätestens mit der ersten Lohnabrechnung passieren.

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten – also Midi- und Vollzeitkräften – erfolgt die Anmeldung elektronisch über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Sie muss spätestens sechs Wochen nach Arbeitsbeginn, oft aber mit der ersten Lohnabrechnung, bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers eingereicht werden, die die Daten weiterleitet.

Unabhängig von der Beschäftigungsform müssen Sie auch die zuständige Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche informieren. Denn: Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung tragen Sie allein.

 

Und dann gehts los

Ist der Papierkram erledigt, startet die aufregende erste Zeit mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter. Am Anfang geht’s vor allem darum, einen guten Überblick zu schaffen und die wichtigsten Aufgaben gemeinsam zu entdecken. Viel Erfolg und einen guten Start!