Handelsregister: So registrieren Sie sich
Sie wollen Ihr eigenes Unternehmen gründen? Herzlichen Glückwunsch zu diesem mutigen Schritt. Damit Ihr neues Business offiziell durchstarten kann, gibt es vielleicht eine wichtige Formalität, um die Sie nicht herumkommen: den Eintrag ins Handelsregister.
Was sich zunächst bürokratisch anhört, ist in Wahrheit gar nicht so kompliziert. Wir erklären Ihnen, was das Handelsregister eigentlich ist, warum die Registrierung notwendig ist und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, um Ihr Unternehmen erfolgreich einzutragen. Los geht’s!
Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Amtsgerichten geführt wird. Hier werden alle Kaufleute und Unternehmen eingetragen, die im Handelsrecht erfasst sein müssen. Ziel ist es, Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr zu schaffen. Jeder kann Einsicht nehmen und sich über die wichtigsten Daten eines Unternehmens informieren – zum Beispiel über die Geschäftsführung, den Unternehmenssitz oder die Vertretungsbefugnisse. Das geht online unter https://www.handelsregister.de/ oder beim zuständigen Amtsgericht.
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?
Die Eintragungspflicht richtet sich nach der Art des Unternehmens. Einzelkaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) müssen sich ins Handelsregister eintragen. Freiberufler und sogenannte „Kleingewerbetreibende“ sind in der Regel von der Eintragungspflicht befreit, können sich aber freiwillig eintragen lassen.
Warum ist die Eintragung wichtig?
Mit dem Eintrag ins Handelsregister werden Sie offiziell als Kaufmann oder Kauffrau anerkannt. Das hat einige Vorteile: Sie können zum Beispiel im Namen Ihres Unternehmens Verträge abschließen, haften aber auch nach den Regeln des Handelsrechts. Außerdem wirkt der Eintrag vertrauensbildend bei Geschäftspartnerinnen und -partnern und Banken. Und nicht zuletzt ist er für die oben genannten Unternehmensformen gesetzlich vorgeschrieben – ohne Eintragung gibt’s also gar keinen offiziellen Start!
So läuft die Registrierung ab – Schritt für Schritt
- Vorbereitung der Unterlagen
Bevor es losgeht, sollten Sie alle benötigten Dokumente bereithalten. Dazu gehören je nach Rechtsform: Personalausweis oder Reisepass; Gesellschaftsvertrag bei OHG, KG, GmbH, AG; Liste der Gesellschafter bei GmbH, AG; Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals bei GmbH, AG - Notarielle Beglaubigung
Die Anmeldung zum Handelsregister muss notariell beglaubigt werden. Das heißt: Sie gehen mit Ihren Unterlagen zu einer Notarin oder einem Notar, der Ihre Identität und die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Das geht übrigens auch online, alle Infos finden Sie unter https://www.notar.de/themen/online-verfahren - Anmeldung beim Handelsregister
Jetzt geht’s offiziell los: Die notarielle Anmeldung wird elektronisch an das zuständige Amtsgericht übermittelt. Sie müssen also nicht selbst zum Gericht laufen – das übernimmt die Notarin oder der Notar für Sie. - Prüfung durch das Amtsgericht
Das Amtsgericht prüft Ihre Unterlagen und ob alles den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Falls etwas fehlt, werden Sie bzw. Ihre Notarin oder Ihr Notar informiert und können die Unterlagen nachreichen. - Eintrag ins Handelsregister
Sobald alles passt, wird Ihr Unternehmen offiziell eingetragen. Der Eintrag wird im elektronischen Handelsregister veröffentlicht und ist für jeden einsehbar. - Gewerbeanmeldung nicht vergessen
Der Eintrag ins Handelsregister ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Diese müssen Sie separat erledigen, falls Ihr Unternehmen gewerblich tätig ist.
Wie lange dauert das Ganze?
In der Regel dauert die Eintragung, je nach Auslastung des Amtsgerichts, zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Am besten planen Sie also genug Zeit ein und sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen vollständig sind.
Was kostet der Eintrag?
Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sind abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens und dem Aufwand. Für eine GmbH zum Beispiel sollten Sie inklusive Notargebühren mit etwa 300 bis 700 Euro rechnen. Einzelkaufleute kommen meist günstiger davon. Die genauen Gebühren erfahren Sie bei Ihrer Notarin oder Ihrem Notar.
Keine Angst vorm Handelsregister!
Die Eintragung ins Handelsregister ist der Startschuss für Ihr Unternehmen – und gar kein Hexenwerk. Mit guter Vorbereitung, den richtigen Unterlagen und der Unterstützung einer Notarin oder eines Notars ist der Prozess schnell erledigt.