Verbraucherschutzinformation

1. Produktbezeichnung
  • VL-Sparen
2. Produktart
  • Sparanlage mit fester Laufzeit

3. Anbieter/Emittent
  • ING-DiBa AG

4. Produktbeschreibung
  • Das VL-Sparen ist ein Sparvertrag zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz. Die Ansparung erfolgt zu einem fest vereinbarten Zinssatz über eine Laufzeit von sechs Jahren mit einer Ruhephase ohne weitere Einzahlungen von maximal zwölf Monaten. Die Einzahlungen erfolgen durch den jeweiligen Arbeitgeber des Kunden entweder aus dem Gehalt des Sparers oder als Zusatzleistung des Arbeitgebers.

5. Risiken
  • Kursrisiko/Geschäftsrisiko
    Kein Risiko
  • Emittentenrisiko/Kreditrisiko
    Der Anlagebetrag ist durch die gesetzliche deutsche Einlagensicherung abgesichert. Über diese Grund­absicherung hinaus erfolgt bei der ING eine Absicherung über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
6. Rendite
  • Laufende Erträge
    Das VL-Sparen bietet über die gesamte Laufzeit eine Verzinsung von 1,5% p.a.

    Die Zinsen werden dem Konto jeweils am 31.12. gutgeschrieben und anschließend mitverzinst (Zinseszinseffekt).
7. Kosten
  • Einmalige Kosten
    Keine
  • Laufende Kosten 
    Keine
8. Verfügbarkeit
  • Verfügbarkeit nach Ende der Laufzeit:
    Am Ende der Laufzeit wird Ihr angespartes Guthaben nach maximal einem Jahr Ruhezeit (je nach Vertragsbeginn) mit Zins und Zinseszins ausgezahlt.
  • Kündigung oder Auszahlung des gesamten Guthabens:
    Bei Heirat, Erwerbsunfähigkeit, Tod, Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist das immer möglich. Für diese Fälle brauchen wir bitte einen entsprechenden Nachweis von Ihnen.
  • Liegen andere Gründe vor UND der Vertrag wurde vor dem 18.04.2023 abgeschlossen, können Sie sich auch Ihr Guthaben auszahlen lassen - gegen eine Vorfälligkeitsgebühr. Sie beträgt 25% des Habenzinssatzes für die Restlaufzeit des Vertrages. Liegen andere Gründe vor UND der Vertrag wurde nach dem 17.04.2023 abgeschlossen, ist keine vorzeitige Auszahlung möglich.
  • Über einen Teil des Guthaben verfügen und den Vertrag fortführen:
    Haben Sie Ihren VL-Vertrag vor dem 21.05.2021 abgeschlossen? Dann ist das jederzeit möglich - vorausgesetzt, Sie lassen mindestens 1 Euro stehen.
    Diese Variante bietet sich an, wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen weiterhin überweist. Bei Verträgen, die nach dem 20.05.2021 abgeschlossen wurden, sind keine Teilauszahlungen möglich.

9. Besteuerung
  • Die Zinserträge unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
    Hinweis: Zur Klärung steuerlicher Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.

10. Sonstiges
  • Das VL-Sparen dient ausschließlich zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, da es sich um einen Kontensparvertrag handelt.

Stand: 25.04.2024