Wichtigste Fragen zur Beratungsdokumentation
Allgemeine Fragen zur Beratungsdokumentation
Die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht ist seit dem 21.03.2016 bindend. Die Beratung muss zukünftig dokumentiert werden, wenn im Sinne des Gesetzes eine Beratung vorliegt. Falls der Interessent explizit keine Beratung wünschte, ist auch dies zu dokumentieren. Die ING-DiBa kann keine Haftung für die gesetzeskonforme Umsetzung durch die Berater/Vermittler übernehmen.
Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam lernen und das Beratungsdokumentationstool durch Ihre Erfahrungen und Ihr Feedback weiter optimieren.
Ziel ist es, das Kundeninteresse in den Fokus zu stellen. Deshalb haben wir folgende Themen und Inhalte für die Dokumentation und auch in unserem Formular berücksichtigt:
Der Gesetzestext stellt aus unserer Sicht folgende Anforderungen an die Beratungsdokumentation:
Sie muss:
- In Schriftform erstellt werden
- Auf einem dauerhaften Datenträger beim Berater/Vermittler archiviert und dem Kunden übergeben werden
- Eine individuelle Empfehlung und alle wesentlichen Gesprächsinhalte enthalten, wie insbesondere:
- Persönliche Situation
- Finanzielle Situation
- Finanzierungsbedarf und Dauer
- Präferenzen und Ziele
- Chancen und Risiken für den Verbraucher
- Individuelle Empfehlung
- Objektbewertung
Kann ich auch eigene Protokolle verwenden?
Ja. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben über Art und Weise der Beratungsdokumentation. Sie können auch eigene Dokumentationen nutzen. Achten Sie bitte darauf, dass diese die gesetzlichen Anforderungen an die Beratungsdokumentation erfüllen. Die rechtliche Verantwortung und Haftung für die Einhaltung der einschlägigen Gesetze zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie liegt – auch bei Nutzung der Beratungsdokumentation im ING-Partnerportal – bei Ihnen.
Die Mindestanforderungen der ING an die Beratung von Baufinanzierungen finden Sie in der vorn genannten Checkliste.
Für welche Finanzierungen kann ich das Tool zur Beratungsdokumentation im Partnerportal nutzen?
Die Beratungsdokumentation aus Ihrem Partnerportal ist nur für Kunden der ING vorgesehen. Auch bei der Anschlussfinanzierung ist eine Dokumentation der Beratung erforderlich. Bei der Nutzung des ING-Tools werden die Antragsdaten entsprechend unter "Ihr Vorhaben" im Dokument eingefügt. Im beschreibbaren PDF sollten Sie dies ebenfalls im Freifeld zu "Ihr Vorhaben" vermerken. Bei einer ING-Prolongation ist keine Beratungsdokumentation erforderlich.
Braucht die ING eine Kopie?
Die Beratungsprotokolle übergeben Sie bitte nur an Ihre Kund*innen. Die ING erhält keine Beratungsprotokolle.
Muss ich oder die Kunden unterschreiben?
Die gesetzliche Verpflichtung zur Beratungsdokumentation schreibt eine Unterzeichnung nicht vor. Sie können sich die Übergabe aber bestätigen lassen. Die ING lässt sich im Antrag den Erhalt einer Beratungsdokumentation von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bestätigen.
Was mache ich mit der erstellten Dokumentation?
Speichern Sie die Dokumentation (auf einem dauerhaften Datenträger) ausschließlich bei sich, da sie nachträglich nicht wiederhergestellt oder aufgerufen werden kann. Übergeben Sie eine Ausfertigung Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden und archivieren Sie eine weitere bei sich.
Wie entstehen die Texte im Tool?
Die Texte sind vorgefertigte Bausteine, die passend zu Ihren Antragseingaben aufgebaut werden. Sie können die Bausteine individuell anpassen. Alle Bereiche, in denen Sie individuelle Teile Ihrer Beratung selbst dokumentieren, können gelöscht, ergänzt oder erweitert werden.
Wie entstehen die Textbausteine im Beratungsprotokoll?
Die im Partnerportal erfassten Kundeninformationen werden beim Wechsel in das Tool automatisch übergeben. Aufgrund dieser Informationen erhalten Sie Textvorschläge, die Sie individuell anpassen können. Fehlen wesentliche Informationen, wird dazu gegebenenfalls kein Text erzeugt.
Kann ich Textvorschläge auch noch manuell anpassen?
Nicht alle Texte im Beratungsprotokoll sind anpassbar. Der Großteil allerdings schon. Die Textvorschläge zur individuellen Beratungsleistung können alle angepasst bzw. erweitert werden. Bei Änderungen von Daten im Tool wird der Textvorschlag nicht automatisch angepasst. Bitte betätigen Sie den Button „Text generieren“ manuell. Beachten Sie, dass die Daten im Partnerportal nicht automatisch angepasst werden. Erläuterungen zu den Feldern, die die Textvorschläge beeinflussen, können Sie mit dem Button „i“ (neben „Text generieren“) aufrufen und nachlesen.
Wirken sich Änderungen der Antragsdaten im Dokumentationstool auf die Daten im Partnerportal aus?
Nein. Achten Sie darauf, dass Sie im Dokumentationstool keine wesentlichen Änderungen (z. B. Objektanschrift, Darlehenshöhe usw.) vornehmen, da sonst Ihr Darlehensantrag von Ihrer Beratungsdokumentation abweicht. Nehmen Sie wesentliche Änderungen ausschließlich im Partnerportal vor und wechseln Sie anschließend wieder in das Dokumentationstool.
Kann ich mehr als ein Beratungsprotokoll für dieselbe Kundin, denselben Kunden erzeugen?
Ja, für jede Vorgangsnummer können mehrere (bis zu 99) Beratungsprotokolle erzeugt werden. Erst wenn Sie ein Beratungsprotokoll final erzeugt haben, wird eine neue laufende Nummer vergeben. Diese ist manuell nicht anpassbar.
Ich habe vergessen, das Beratungsprotokoll bei mir zu speichern. Was kann ich jetzt machen?
Ihr Beratungsprotokoll kann nachträglich leider nicht wiederhergestellt werden. Siehe auch die vorhergehende Frage.
Kann ich vor Finalisierung des Protokolls eine Vorabversion ansehen?
Ja, über den Button „Vorschau“ können Sie sich das Protokoll vorab ansehen. Eventuell erforderliche Anpassungen sind dann noch möglich.
Wie entsteht die Grafik „Tilgungsverlauf“ (Punkt 6 im Protokoll)?
Auf Basis der von den Kun*innen gewählten Finanzierung wird ein Darlehen systemseitig ausgewählt und dargestellt. Sollte eine für die Darstellung wesentliche Information fehlen, wird ein Musterdarlehen exemplarisch abgebildet.