Tilgen wie es passt

Gute Nachricht für Ihre Kundinnen und Kunden:

Zum 07.04.2026 ändern wir unseren Mindesttilgungssatz in den höheren Finanzierungsausläufen > 90 % auf 1,75 % p.a. und bieten damit auch in diesem Segment mehr Flexibilität für die Gestaltung der passenden Rate.

Ab 07.04.2026 gelten somit folgenden Sätze:

  • 1,25 % p.a. Mindesttilgung für den Finanzierungsauslauf ≤ 85 % (keine Änderung)
  • 1,50 % p.a. Mindesttilgung für den Finanzierungsauslauf > 85 % bis ≤ 90 % (keine Änderung)
  • 1,75 % p.a. Mindesttilgung für den Finanzierungsauslauf > 90 % (statt bisher 2,00 % p.a.)

Wichtig für Sie: Damit Sie Ihren Kundinnen und Kunden die neuen Tilgungssätze sichern, reichen Sie den Finanzierungsantrag vollständig mit allen Mindestunterlagen ab dem 07.04.2026 bei uns ein. Anträge, die vor diesem Stichtag bei uns eingehen, werden noch zu den bisherigen Mindesttilgungskonditionen bearbeitet. Versionierungen werden nicht vorgenommen.

Bitte beachten Sie auch diese Änderung zum anrechenbaren Einkommen (Herauslagekriterien Punkt 2.1.1): Ebenfalls ab 07.04.2026 entfällt der Abzug von 30 % des Steuerfreibetrags vom Nettoeinkommen, wenn ein monatlicher Steuerfreibetrag größer als 300 Euro eingetragen ist.

Die neuen Regelungen werden mit Veröffentlichung der nächsten Herauslagekriterien auch dort hinterlegt.

Jetzt aber: Nutzen Sie die Senkung des Mindesttilgungssatzes gerne in Ihrer Beratung und machen Sie den Punkt – wenn es um eine passendere Rate geht.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostern.

 

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Autor: ING Sales