Finanzierungsschub für Objekte mit Photovoltaikanlagen
Sie haben es immer wieder bei uns thematisiert, endlich ist es so weit: Ab 01.01.2026 werden wir den Kauf und Neubau eines Objekts auch dann (anschluss-) finanzieren, wenn für die Photovoltaikanlage in Abteilung II des Grundbuchs eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit vorrangig zur ING-Grundschuld eingetragen ist. Und das ohne Nachrangaufschlag.
Besonders freut uns, dass wir den Prozess für die Beantragung möglichst einfach halten konnten. Für Eigentumswohnungen und nach WEG geteilten Reihenhäusern mit eingetragener Dienstbarkeit müssen Sie mit dem Antrag in Zukunft nur diese Unterlagen (on top zu den üblichen Mindestunterlagen) mit einreichen:
Für Kredite unter 600.000 Euro
- Grundbuchauszug
Für Individualkredite ab 600.000 Euro
- Grundbuchauszug
- Betreiberverträge der PV-Anlagen
Von der neuen Regelung ausgeschlossen sind nicht nach WEG geteilte Reihenhäuser sowie Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit einer Photovoltaikanlage als vorrangige Grunddienstbarkeit, es sei denn uns liegt bei Antragstellung ein Kaufvertrag mit einem entsprechenden Rangrücktritt vor.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit der neuen Regelung ab 01.01.2026 eine wichtige Lücke bei der energetischen Modernisierung und Sanierung schließen konnten.
Nutzen Sie das Potenzial und starten Sie mit einem satten Umsatzplus ins neue Jahr!