BEG 261 und BEG 262 – so läuft der Antrag durch

05.08.2021

wie es mit Neueinführungen so ist: Ist das Ganze erstmal live, treten die ersten „Kinderkrankheiten“ auf. Das gilt auch für die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Sie haben uns zurückgespielt: Insbesondere bei den Fördersummen, der Antragstellung und bei der Frage, was ist förderschädlich und was nicht, muss die Kommunikation an Sie und an Ihre Kund*innen nachgeschärft werden. Damit Ihre KfW-Anträge ohne Probleme durchlaufen, sind diese 3 Punkte besonders wichtig:

Warum fordert die ING eine neue „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ an, obwohl die Energieeffizienz-Expert*innen die Kosten für die Fachplanung/Baubegleitung und/oder Nachhaltigkeitszertifizierung korrekt angegeben haben?

Nicht die tatsächlichen Kosten sind hier entscheidend, sondern die förderfähigen Kosten. Bitte achten Sie darauf, dass die Energieeffizienz-Expert*innen für die Fachplanung bzw. Baubegleitung und/oder die Nachhaltigkeitszertifizierung maximal die höchstmögliche Fördersumme eintragen – auch wenn die tatsächlichen Kosten darüber liegen. Andernfalls erteilt die KfW keine Zusage und wir müssen eine neue BzA von Ihnen oder Ihren Kund*innen anfordern.

Das gilt ebenfalls für Doppelhaushälften und Reihenhäuser, auch wenn der angegebene Wert unter den maximal förderfähigen Kosten von 10.000 Euro liegt. Handelt es sich bei der Wohneinheit um eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus, sollte der Energieeffizienz-Experte bei der Gesamtanzahl der Wohneinheiten deshalb 1 eintragen, damit der Förderhöchstbetrag geltend gemacht werden kann.

Und noch ein Punkt in diesem Zusammenhang: Die in der BzA angegebenen Gesamtkosten werden nicht mehr wie früher aufgerundet, sondern auf volle 100 Euro abgerundet. So können z. B. statt 5.240 Euro Baubegleitungskosten nur 5.200 Euro beantragt werden und pro KfW-Konto ist eine separate BzA einzureichen.

Wie erhalte ich die maximale Fördersumme?

Bei der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude lassen sich bis zu 3 Fördersummen kombinieren.

Fördersumme + Betrag für die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung +  Betrag für die Förderung der Nachhaltigkeitszertifizierung (nur Neubau) im Programm BEG 261.

Fördersumme + Betrag für Förderung der Fachplanung und Baubegleitung im Programm BEG 262.

Allerdings funktioniert das Kombinieren nur dann, wenn Sie alle Förderungen direkt in einem Prozess beantragen. Eine Aufstockung ist nicht mehr möglich. Deshalb unsere Bitte: Prüfen Sie vor Antragstellung die maximalen Fördersummen – und reichen Sie den Antrag erst ein, wenn Sie sicher sind, alle Möglichkeiten berücksichtigt zu haben. Bitte beachten Sie dazu auch die gelben Markierungen in den BEG 261 und BEG 262.

 

Was ist förderschädlich und was nicht?

Die Faustregel, die wir Ihnen dazu mit auf den Weg geben können, ist einfach: Unterschreiben Sie bzw. Ihre Kund*innen nichts, bevor Sie nicht den Vertrag der KfW vorliegen haben. Das gilt sowohl für den Liefer- und Leistungs- als auch für den Bauträgerkaufvertrag. Einzige Ausnahme:

Sollten Ihre Kund*innen den Liefer- und Leistungsvertrag unbedingt vor dem Antrag an die KfW unterschreiben wollen oder müssen, dann sind entweder der dokumentierte „Nachweis zur Beratung“ oder die „Aufschiebende Bedingung“ im Liefer- und Leistungsvertrag gemäß dem Mustertext der KfW mit dem Antrag einzureichen. Wichtig: Die Protokollierung eines Bauträgervertrags vor Antragstellung bei der KfW ist generell förderschädlich.

Bitte geben Sie diese Tipps gerne an Ihre Kund*innen weiter. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen rund um die neuen KfW-Darlehen zu beantworten haben – das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat rund um die neuen Förderungen eine umfassende FAQ-Liste zusammengestellt. Hier können Sie per strg + f zu allen für Sie wichtigen Punkten wertvolle Informationen finden.

Nutzen Sie Ihren Wissensvorsprung und bieten Sie Ihren Kund*innen auch weiterhin die zukunftsweisenden Förderprogramme der KfW als wichtigen Bestandteil unserer Baufinanzierung an.

 

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Autor: ING Sales