Ab 23.09.2025: Die 200-KM-Grenze fällt!
Ncht nur bei den Denkanstößen, auch bei den Partnerforen und bei der Business-Tour von Thomas Hein stand ein Thema immer ganz oben auf Ihrer Wunschliste: Bitte hebt die 200-KM-Grenze für vermietete Immobilien auf.
Einmal mehr haben wir Ihnen ganz genau zugehört – und reagiert. Wir freuen uns sehr, Ihnen heute mitteilen zu können:
Ab 23.09.2025, werden Kapitalanlagen von uns auch dann finanziert, wenn das vermietete Objekt mehr als 200 km vom Wohnort der Antragstellerinnen oder Antragsteller entfernt liegt.
Was ändert sich konkret?
- Wir haben die 200-KM-Grenze in unseren Herauslagekriterien ersatzlos gestrichen.
- Auch bis dato damit verbundene Finanzierungs-Ausnahmen bezüglich Beleihungsauslauf von max. 60 %, Umschuldung zum Ende der Zinsbindung bzw. unter Anwendung des Sonderkündigungsrechts werden gelöscht.
- Dafür setzen wir für Finanzierungsobjekte, die vollständig vermietet (oder gewerblich genutzt) werden, unabhängig von der Entfernung einen Puffer (Verwaltungspauschale) von 50 Euro pro Wohneinheit in der Haushaltsrechnung an. Für selbst genutzte Immobilien – auch wenn diese teilweise vermietet werden – sowie für bestehende vermietete Objekte wird kein Puffer angesetzt.
Wichtig für Sie:
Alle Anträge, die inklusive vollständiger Mindestunterlagen ab 23.09.2025, 00:00 Uhr bei uns eingehen, werden automatisch nach der neuen Regelung bearbeitet.
Die entsprechenden Formulierungen unter Punkt 3.4.5 in unseren aktuellen Herauslagekriterien werden voraussichtlich im November 2025 aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den dann verschickten Newsletter.
Nutzen Sie die Aufhebung der 200-KM-Grenze für Ihren Umsatz: Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden aktiv auf die Top-ING-Konditionen jetzt auch für die Kapitalanlage an – und profitieren Sie von einem attraktiven Zusatzgeschäft.
Wir freuen uns darauf, Sie bei mehr Kapitalanlagen erfolgreich zu unterstützen. Und arbeiten weiter mit Hochdruck daran, unsere Baufinanzierung für dieses Segment noch attraktiver zu machen.