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11.07.2022

In regelmäßigen Abständen überarbeiten wir unsere Herauslagenkriterien sowie die Checklisten für unsere Mindestunterlagen – jetzt gibt es wieder eine aktualisierte Version. Was hat sich geändert?

1. Änderungen bei den Herauslagekriterien

Bei unseren Herauslagekriterien haben wir im Wesentlichen die folgenden Punkte aktualisiert:

  • Haushaltsrechnung von Hypothekendarlehen, Arbeitgeberdarlehen, Darlehen von öffentlichen Gläubigern und Verwandtendarlehen: Neue Logik für die Berechnung der Darlehensrate bei neu beantragten ING-Darlehen (2% Zinspuffer + Mindesttilgung/Mindestsparrate) und Präzisierung der Darlehens- und Leasingraten (Ziffer 2.2)
  • Besonderheiten anzurechnende Ausgaben: Anpassung der Pauschalen für Lebenshaltungskosten auf 27,5 % vom Basiseinkommen (mindestens 715 Euro und maximal 2.750 Euro), klare Formulierung von Besonderheiten zu Unterhaltsverpflichtungen von getrennt Lebenden und Löschung der in der Zinssuche enthaltenen Berechnung zur Kapitalanlage (Ziffer 2.2.5)
  • Dreifamilienhäuser: Klare Formulierung, dass Dreifamilienhäuser unter bestimmten Voraussetzungen maximal bis zu 100 % des Kaufpreises finanziert werden (Ziffer 3.1.1)
  • Versteigerungen: Konkretisierung Zwangsversteigerungen und Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft werden von der ING nicht begleitet sowie Präzisierung der nicht finanzierten Neubauten (Ziffer 3.1.5)
  • Tilgung: Aufnahme des Hinweises zur neuen Mindestsparraten-Regelung auch für Tilgung über Lebens-/Rentenversicherung und Bausparvertrag (Ziffer 4.1.3.1 und 4.1.3.2)
  • Einreichung von KfW-Umwandlungen: Korrektur der Formulierung (Ziffer 4.7.1)
  • Wertgutachten: Ergänzung, dass Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner nicht Gutachter des Objekts sein dürfen (Ziffer 6.2)
  • Mindestbetrag zur Auszahlung: Auszahlungen aus dem freien Darlehensteil (außerhalb des zur Sofortauszahlung bereitstehenden Betrags) sind nur noch ab einer Summe von 20.000 Euro möglich (Ziffer 7.10.2)
  • Darlehenskonten: Niederschrift des bereits gelebten Prozesses von max. 3 angelegten ING-Darlehenskonten pro Vorgang. (Ziffer 7.11)

Die folgenden beiden Änderungen hatten wir Ihnen bereits im Newsletter vom 24.06.2022 mitgeteilt:

  • Prozessoptimierung bei hohem Tilgungssatz (Ziffer 2.1.2)
  • Mindesttilgung: Anpassung der Mindesttilgung auf 2 % für Konditionsausläufe > 80 % (Ziffer 4.1.2)

Bitte denken Sie daran: Die Änderungen zur Mindesttilgung betreffen ausschließlich ING-Darlehen. Darlehensmittel von Fremdgläubigern werden bei der Ermittlung des Konditionsauslaufs nicht berücksichtigt. Für detaillierte Informationen und Tipps zur neuen Tilgungssatzregelung melden Sie sich gerne auch für unser Scoring-Webinar an.

2. Änderung bei den Mindestunterlagen

Über die Änderungen in den Herauslagekriterien hinaus wurden im Mindestunterlagen-PDF sowie in den Checklisten zu Schuldnerveränderung und Objektwechsel einzelne Stellen zum besseren Verständnis präzisiert.

Zu Ihrer Übersicht haben wir alle großen und kleinen Änderungen in unseren Herauslagekriterien, Mindestunterlagen zur Antragstellung, Checkliste Objektwechsel und Checkliste Schuldnerveränderung markiert. Die finalen Dokumente finden Sie ab 23.07.2022 im Dokumentencenter in Ihrem Partnerportal oder bei Ihrer Schnittstelle.

Im Rahmen unserer Herauslagekriterien ist uns ein weiteres Thema wichtig: Wie Sie wissen, finanzieren wir auch die Kundengruppe, die im Besitz eines befristeten Arbeitsvertrags (branchenüblich) ist. Unsere Bitte an Sie: Sprechen Sie direkt im Beratungsgespräch an, wie das Risiko einer möglichen Arbeitslosigkeit nach Beendigung des befristeten Arbeitsvertrags eingeschätzt wird und – das wird ab 23.07.2022 eine Mindestvoraussetzung zur Bearbeitung dieser Fälle sein - dokumentieren Sie das Gesprächsergebnis schon jetzt unter Punkt 6 „Einschätzung zur Darlehensrückführung bei unerwartet auftretenden Ereignissen“ auf Seite 4 im Baufinanzierungsantrag.

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte und eine erholsame Ferienzeit.

 

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Autor: ING Sales