Bleiben Sie auf dem neuesten Stand!

Bereits in den letzten Wochen haben wir zu Neuregelungen bezüglich der Photovoltaikanlagen im Grundbuch per Newsletter informiert. Diese Änderungen haben wir jetzt in unsere aktualisierten Herauslagekriterien übernommen (Punkt 3.1.6).

Darüber hinaus gibt es drei größere Anpassungen, die ab 21.03.2026 in den dann aktualisierten Herauslagekriterien hinterlegt sind:

Geschieden (Punkt 1.5.3), Getrennt lebend (1.5.4) Unterhaltsverpflichtung (2.2.7) und sonstige Einkünfte (2.1.7)

Ab 21.03.2026 können sich Ihre Kundinnen und Kunden auf diese Erleichterungen rund um die Antragstellung freuen:

  • Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Antragstellenden sowie bei Unterhaltsverpflichtungen an Kinder sind keine Unterlagen (notarielle Scheidungsvereinbarung oder Scheidungsfolgevereinbarung bzw. Unterhaltsbeschluss, Kontoauszüge der letzten 3 Monate) mehr einzureichen.
  • Ausnahme: Bei Schuldnerwechsel verzichten wir „nur“ auf die Nachweise von Unterhaltsverpflichtungen.
  • Bei Elterngeldbeziehern reicht der Elterngeldbescheid, der Nachweis für eine Folgebestätigung entfällt.
  • Bitte ermitteln Sie die Unterhaltspauschale wie unter Punkt 2.2.5 in den Herauslagekriterien vermerkt und erfassen Sie die Summe als Ausgabe.

Und denken Sie bitte daran: Auch wenn wir keine Folgebestätigung fürs Elterngeld mehr brauchen: Die Erläuterung im EBA-Fragebogen zum Einfluss des auslaufenden Elterngelds auf die finanziellen Verhältnisse muss dennoch wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

Bürgschaften (Punkt 8.6)

Künftig versenden wir keine Bürgschaften mehr an Baufirmen. Stattdessen geben wir eine Finanzierungsbestätigung ab.

Diese Neuerung tritt ab 21.03.2026 in Kraft – bitte beachten Sie die entsprechende Formulierung in den Herauslagekriterien.

Flexi-Budget der Baufi Energy jetzt auch für Kernsanierungen (Punkt 6)

Ab 21.03.2026 können Sie auch für Kernsanierungen die Baufi Energy mit Flexi-Budget beantragen.

Den Ausschluss von Kernsanierungen für das Flexi-Budget haben wir aus den Herauslagekriterien entfernt.

Schuldhaftentlassung (Punkt 8.5)

  • Hier wurde ergänzt, dass die Mindestdarlehenssumme 75.000 Euro beträgt.

Über diese Punkte hinaus haben wir an einigen Stellen das Wording optimiert und bestehende Texte noch etwas verständlicher formuliert.

Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir alle Änderungen in einer Vorabversion der Herauslagekriterien für Sie markiert. Wo erfoderlich wurden die o. g. Punkte  auch im Mindestunterlagen-PDF ergänzt.

Die beiden finalen Dokumente finden Sie ab 21.03.2026 im Dokumentencenter in Ihrem Partnerportal oder bei Ihrer Schnittstelle.

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte mit Ihrer ING.

 

Weitere News

Autor: ING Sales