Ab 24.11.2025: Mindestwohnfläche 30 qm!
Und weiter geht’s. Nach dem Wegfall der 200-km-Grenze im September dieses Jahres setzen wir jetzt auch bei der Mindestgröße der Wohnfläche den „Rotstift“ an:
Ab 24.11.2025 reduzieren wir die Mindestwohnfläche der Finanzierungsobjekte von 40 qm auf 30 qm.
Die neue Mindestgröße von 30 qm gilt für alle vermieteten und eigengenutzten Eigentumswohnungen (ETW). Allerdings gilt weiterhin: Bei eigengenutzten Objekten setzen wir die Mindestwohnfläche von 20 qm pro im Haushalt lebender Person an.
Wichtig für Sie:
Alle Anträge, die inklusive vollständiger Mindestunterlagen ab 24.11.2025, 00:00 Uhr bei uns eingehen, werden automatisch nach der neuen Regelung bearbeitet.
Die entsprechenden Formulierungen in unseren ab 24.11.2025 gültigen Herauslagekriterien haben wir für Sie entsprechend markiert.
Nutzen Sie die neue Reduzierung der Mindestwohnfläche sowie den Wegfall der 200-km-Grenze für Ihren Umsatz: Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden aktiv auf die ING-Baufinanzierung als Kapitalanlage an – und profitieren Sie von einem attraktiven Zusatzgeschäft.
Zum Schluss noch eine wichtige Info für alle Portalnutzerinnen und -nutzer: Aufgrund eines technischen Updates ist das Partnerportal ab heute Abend ca. 20 Uhr bis morgen Vormittag nicht erreichbar. Lesen Sie dazu gerne auch unseren Blogartikel. Vielen Dank für Ihr Verständnis.