Ab 01.01.2026 auch bei uns!

Wir hatten es Ihnen bereits in unserem Newsletter vom 05.12.2025 ((https://www.ing.de/partner/blog/konditionen/05-12-2025-photovoltaik-weg/)) mitgeteilt:

Jetzt ist es endlich so weit: Ab 01.01.2026 werden wir den Kauf und Neubau eines Objekts auch dann (anschluss-)finanzieren, wenn für die Photovoltaikanlage in Abteilung II des Grundbuchs eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit vorrangig zur ING-Grundschuld eingetragen ist. Und das ohne Nachrangaufschlag.

Damit Sie am 01.01.2026 gleich mit den ersten Finanzierungen loslegen können, reichen Sie zusätzlich zu den üblichen Mindestunterlagen diese Unterlagen ein:

  • Grundbuchauszug für Kredite unter 600.000 Euro
  • Grundbuchauszug und Betreiberverträge der PV-Anlagen für Individualkredite ab 600.000 Euro

Und denken Sie daran: Nicht nach WEG geteilte Reihenhäuser sowie Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit einer Photovoltaikanlage als vorrangige Grunddienstbarkeit sind von der neuen Regelung ausgeschlossen. Es sei denn, uns liegt bei Antragstellung ein Kaufvertrag mit einem entsprechenden Rangrücktritt vor.

Zuerst aber wünschen wir Ihnen noch schnell einen guten Rutsch!

Wir freuen uns auf ein gemeinsam erfolgreiches 2026 – auch mit Photovoltaikanlagen bei Eigentumswohnungen und nach WEG geteilten Reihenhäusern.

 

Weitere News

Autor: ING Sales