Alles wichtige zur neuen BEG-Förderung der KfW

01.06.2021

Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Deshalb hat sie mit der ab 01.07.2021 erhältlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturiert und viele KfW-Programme ersetzt.

 

Was ändert sich zum 01.07.2021

Die neu strukturierte Förderung hat für Ihre Kundinnen und Kunden vor allem zwei Vorteile: Sie können in Zukunft von höheren Darlehenssummen (BEG 261) und höheren Tilgungszuschüssen (BEG 261 und BEG 262) profitieren. Was sonst noch wichtig ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

KfW-Programm 151 wird zu BEG 261 Wohngebäude

  • Für den Kauf und die Sanierung eines Effizienzhauses
  • Maximaler Kredit für förderfähige Baukosten erweitert auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit; zusätzlich Erhöhung der Darlehenssumme um die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung – abhängig vom Objekt
  • Erweiterung auf bis zu 75.000 Euro Tilgungszuschuss

KfW-Programm 153 wird zu BEG 261 Wohngebäude

  • Für den Neubau und Ersterwerb eines Effizienzhauses
  • Bis zu 100% der förderfähigen Sanierungskosten
  • Erweitert auf bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit (gestaffelt nach der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe)
  • Maximal bis zu 37.500 Euro Tilgungszuschuss

KfW-Programm 152 wird zu BEG 262 Einzelmaßnahmen

  • Für Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energie-Effizienz von Bestandsgebäuden
  • Erweitert auf bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für förderfähige Einzelmaßnahmen
  • Neu: Tilgungszuschuss bis 50 % der Förderkosten
  • Neu: Auch für Energieverbrauchsoptimierung und Einrichtung eines Wärmespeichers

Das KfW Wohneigentums-Programm 124 bleibt auch künftig weiter bestehen.

Weitere Details zu den neuen BEG-Förderungen finden Sie auf der Internetseite der KfW. Gerne können Sie sich auch für das KfW-Webinar anmelden, das wir gemeinsam mit der KfW für Sie auf die Beine gestellt haben.
 

Die wichtigsten Termine für Sie

Da wir etwas Zeit brauchen, um die neuen Förderungen systemseitig zu hinterlegen, gelten für Vermittler*innen der ING für die nächsten Wochen folgende Termine:

  1. Die KfW-Programme 151, 152 und 153 können Sie nur noch bis 16.06.2021 (Antragseingang) mit Ihrem ING-Darlehen beantragen. Danach nehmen wir zu diesen KfW-Programmen keine Anträge mehr an.
  2. Vom 17.06.2021 bis 30.06.2021 können Sie über uns keine KfW-Förderungen (weder alt noch neu) beantragen – ausgenommen das Programm KfW 124 - Wohneigentum.
  3. Ab 01.07.2021 treten die neuen BEG-Förderungen in Kraft. Sie beantragen sie wie bisher mit dem ING-Darlehen. Fügen Sie Ihrem Antrag - und das ist neu – für die Beantragung der Wohngebäude-Förderung BEG 261 und 262 den Nachweis zur Beratung bei. Bitte reichen Sie Ihre Anträge erst ab dem 01.07.2021 ein. Der Nachweis ist Pflichtunterlage, wenn Ihre Kundinnen und Kunden förderunschädlich Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Der Maßnahmenbeginn sowie der Abschluss von notariellen Kaufverträgen bleibt grundsätzlich weiterhin förderschädlich und darf erst nach KfW-Antragstellung erfolgen. Dafür ist der Nachweis nicht erforderlich. Bitte beachten Sie auch: Nur wer das Beratungsgespräch durchgeführt hat, darf dieses durch seine Unterschrift auf dem Formular auch bestätigen. Weitere Informationen zum Einreichen des Nachweises finden Sie hier. 
  4. Die neuen Darlehensanträge erhalten Sie ab 04.06.2021 in Ihrem Partnerportal. Wir informieren Sie dazu im Vorfeld mit einem gesonderten Newsletter.
  5. Das Mindestunterlagenformular und alle weiteren KfW-Unterlagen werden wir ab 16.06.2021 im Dokumentencenter in Ihrem Partnerportal aktualisieren.

Für Schnittstellenpartner gilt: Die neuen Darlehensanträge stehen Ihnen pünktlich zum Start am 01.07.2021 über die Schnittstelle zur Verfügung – bitte beachten Sie dazu auch alle weiteren Informationen.

Ob alt oder neu: An der Zinsreservierung ändert sich nichts. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Sie pro KfW-Konto eine separate Zinsreservierung vornehmen. Vermerken Sie bitte die jeweilige „SB-Light-ID“ inklusive der weiteren geforderten Angaben (u.a. Datum der Zinsreservierung und Gültigkeit) auf dem KfW-Beiblatt.

Zum Schluss noch ein guter Tipp: Die neue Förderung gibt es pro Wohneinheit. Das heißt: Beim Bau von zwei Wohneinheiten wie ein Zweifamilienhaus oder einem Haus mit Einliegerwohnung) sichern Sie Ihren Kundinnen und Kunden die doppelte Förderung.

Nutzen Sie die neuen BEG-Förderprogrammen der KfW und machen Sie die Baufinanzierung der ING für Ihre energiebewussten Kundinnen und Kunden zu einem attraktiven Geschäft.

 

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Autor: ING Sales