BzA: Wichtige Fristen beachten

wie Sie vielleicht schon erfahren haben, überarbeitet die KfW aktuell ihre Förderungen. Die neuen Förderbedingungen treten ab dem 21.07.2026 in Kraft. Dafür müssen im Vorfeld die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Infolgedessen werden wir die Antragstellung für neue KfW-261-Finanzierungen ab Dienstag, 14.07.2026, deaktivieren. Bis dahin eingereichte Anträge bleiben hiervon unberührt und werden wie gewohnt bearbeitet.

Für die Bestätigung zum Antrag (BzA) gelten folgende Informationen:

  • Bis zum Inkrafttreten der neuen Förderbedingungen am 21.07.2026 kann keine neue BzA erstellt werden.
  • Bereits bestehende BzA-IDs behalten ihre Gültigkeit und können nur noch bis einschließlich 13.07.2026 für Anträge nach den bisherigen Förderbedingungen bei der ING eingereicht werden.
  • Nicht genutzte BzA-IDs können ab dem 21.07.2026 für Anträge nach den neuen Förderbedingungen verwendet werden.
  • Ab dem 21.07.2026 können neue BzA-IDs ausschließlich nach den neuen Förderbedingungen erstellt werden.

Für aktuelle Informationen rund um die neuen Förderbedingungen informieren Sie sich am besten direkt auf der Internetseite der KfW. Natürlich werden wir Sie über ING-relevante KfW-Neuigkeiten auch per Newsletter informieren.

 

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Autor: ING Sales