Business-Banking bei der ING: Die Rechtsform entscheidet

Vor kurzem haben wir Sie in einem Newsletter über unser neues Angebot, das Geschäftskonto für Vertriebspartnerinnen und -partner informiert.

Bei vielen von Ihnen hat das problemlos funktioniert, bei anderen aber leider auch nicht. Wir haben uns bei den Kolleginnen und Kollegen schlau gemacht und müssen Ihnen heute folgende Einschränkungen nachreichen:

Ein Geschäftskonto bei der ING kann nicht eröffnet werden für

  • die Rechtsformen „GmbH & Co. KG“ und „GbR“
  • Rechtsformen mit Beteiligungen

Im Umkehrschluss kann ein Geschäftskonto bei der ING eröffnet werden für

  • Rechtsformen (z. B. eine GmbH) mit natürlichen Eigentümern
  • eingetragene Kaufleute (e.K.) und nicht eingetragene Kaufleute (Gewerbebetrieb), die ihr Geschäft als natürliche Person unter eigenem Namen betreiben

Prüfen Sie am besten vor Antragseinreichung, ob die Rechtsform Ihres Unternehmens diesen Voraussetzungen entspricht.

Noch ein wichtiger Hinweis für berechtigte Kaufleute (wie o. g.):

Bitte geben Sie bei der Auswahl der Branche „Banken & Versicherungen“. Beim Wirtschaftszweig wählen Sie eine der folgenden Industrien aus:

  • Mit Finanz- und Versicherungsdienstleitungen verbundene Tätigkeiten
  • Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern

Wir informieren Sie, sobald bei den Rechtsformen eine umfassendere Lösung umgesetzt wurde – voraussichtlich im nächsten Jahr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Und noch ein Tipp für alle, die Ihr Geschäftskonto bei uns eröffnen wollen – und können: Unsere Black-Week-Gutschrift von bis zu 200 Euro gilt noch bis 31.12.2025. Übrigens auch für die Eröffnung Ihres ersten Business Extra-Kontos. Da lohnt es sich, schnell noch aktiv zu werden.

Wir wünschen Ihnen eine erholsame Vorweihnachtszeit.

 

Weitere News

 

Autor: ING Sales