Wichtige News zu KfW-Beiblatt und -Datenschutz
Wir haben die Informationspflicht zum Datenschutz bei Beantragung eines KfW-Darlehens an den KfW-Prozess angepasst. Was bedeutet das für Ihre Beratung?
Ab 26.06.2025 müssen alle Kundinnen und Kunden, die ein KfW-Darlehen beantragen, im aktualisierten KfW-Beiblatt dokumentieren, dass sie diese Dokumente von Ihnen vor Antragstellung ausgehändigt bekommen haben:
- die produktspezifischen Datenschutzhinweise
- die Datenschutzgrundsätze
- bei Beantragung des KfW-Programms 124 zusätzlich das Programm-Merkblatt 124
- bei Beantragung des KfW-Programms 261 zusätzlich die Datenliste ‚Subventionserhebliche Tatsachen‘ und das Programm-Merkblatt 261
Gehen Sie dafür ab 26.06.2025 bitte wie folgt vor:
- Laden Sie die relevanten Dokumente vor Antragstellung herunter.
- Händigen Sie die Datenschutzhinweise, die Datenschutzgrundsätze sowie die jeweiligen Programm-Merkblätter und (für das KfW-Programm 261 ontop) die Datenliste ‚Subventionserhebliche Tatsachen‘ an Ihre Kundinnen und Kunden aus.
- Bitten Sie Ihre Kundinnen und Kunden, die Aushändigung der Dokumente im von uns aktualisierten KfW-Beiblatt zu bestätigen.
Diesen neuen Informationsprozess setzen wir zum 26.06.2025 um. Ab diesem Datum finden Sie alle oben genannten Dokumente in unserem Dokumentencenter unter „Anträge und Support KfW“.
Sie reichen Ihre Anträge über eine Schnittstelle ein? Dann folgen Sie bitte den dortigen Hinweisen.
Noch eine wichtige Info zum Schluss: Bis 08.07.2025 gilt eine kulante Übergangsregelung. Nach diesem Zeitpunkt wird das alte KfW-Beiblatt nicht mehr akzeptiert und führt zu Rückstellungen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.