Immobilienverkauf? Objektwechsel? Gebäudeschaden?

Manche Themen liegen von Anfang an auf dem Tisch, bei anderen hilft es, einmal mehr nachzufragen, damit wir für unsere Kundinnen und Kunden die richtigen Schritte in die Wege leiten können. Das gilt besonders für diese Themen:

  1. Immobilienverkauf: Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden darauf an, ob mit dem geplanten Verkauf auch ein Objektwechsel geplant ist – wenn ja, reichen Sie den Antrag zum Objektwechsel zwingend vor dem Notartermin und vor der Vertragsunterzeichnung bei uns ein. Nur so können wir alle Wünsche und Anforderungen Ihrer Kundinnen und Kunden berücksichtigen.
  2. Gebäudeschaden: Fragen Sie nach, was genau passiert ist und geben Sie Ihren Kundinnen und Kunden unser Schadensformular an die Hand. Damit sorgen Sie dafür, dass wir Gebäudeschäden im Sinne Ihrer Kundinnen und Kunden möglichst schnell und sicher regeln können.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Objektwechsel-Kurzübersicht, in unserem ausführlichem Handout oder in der Gebäude-Schaden-Kurzübersicht.

Auch diese Beispiele machen wieder deutlich: Der direkte Weg zu zufriedenen Kundinnen und Kunden führt über Sie. Deshalb auch an dieser Stelle noch einmal: Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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Autor: ING Sales