Wichtige Infos zur Haushaltsrechnung
Wir spüren es aktuell alle in unserem Portemonnaie: Auch in diesem Jahr ist wieder einiges teurer geworden.
Aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise haben wir die Haushaltsrechnung für die Baufinanzierung auf den Prüfstand gestellt und werden sie zum 07.04.2026 in folgenden Punkten anpassen:
- Mieteinnahmen (2.1.6): Bei fehlendem Nachweis z. B. in Form eines Mietvertrags setzen wir künftig max. 9 €/m2, für definierte Großstädte max. 11 €/m2 als realistische Kaltmiete an.
- Private Krankenversicherung (2.2.4): Für Beamte erhöht sich die Pauschale auf 350 €. Außerdem führen wir eine Pflegeversicherungs-Pauschale von 110 € für Soldaten ein.
- Lebenshaltungskosten (2.2.5): Die Minimum-Grenze wird auf 750 €, die Maximum-Grenze auf 2.870 € erhöht, die nach Abzug aller Kosten zur freien Verfügung stehen müssen.
- Mietbelastung/Mietausgaben (2.2.5): In Zukunft werden für Kapitalanleger ohne eigengenutzte Immobilie pauschal eine Minimal-Grenze von 510 € und eine Maximum-Grenze von 2.550 € angesetzt.
- Nebenkosten (2.2.3): Für weitere, eigengenutzte Objekte setzen wir pauschal 5 % des Nettoeinkommens an, mind. 160 € und max 315 €.
Die in Klammern gesetzten Punkte verweisen auf unsere Herauslagekriterien, die wir mit der nächsten Überarbeitung ‚glattziehen‘. Speichern Sie sich bis dahin einfach den Link zum Blogartikel mit den Inhalten dieses Newsletters zu Ihrer Information ab.
Bitte beachten Sie unsere Einreichtermine: Anträge, für die noch die derzeit gültige Regelung greifen soll, müssen bis spätestens 20.03.2026, 23:59 Uhr, vollständig bei uns eingegangen sein. Für Anträge, die nach dem 20.03.2026 bei uns eingehen, können wir nicht gewährleisten, dass die alte Regelung berücksichtigt wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis für die o.g. Anpassungen und weiterhin viel Erfolg in Ihrer Beratung.