Wichtige Frist für Kapitalanleger*innen.
Eigentümer*innen von vermieteten Wohnimmobilien können durch ein Nutzungsdauergutachten nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer ihrer Immobilie kürzer ist als die gesetzlich pauschal angenommene Nutzungsdauer. Dadurch kann eine höhere Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.
Für die Steuererklärung des Jahres 2025 endet die reguläre Abgabefrist am 31.07.2026. Damit das Nutzungsdauergutachten für die Steuererklärung 2025 berücksichtigt werden kann, empfiehlt es sich, dieses zeitnah zu beantragen.
Das Thema ist interessant für:
- Kapitalanleger*innen
- Besitzer*innen älterer Bestandsimmobilien
- Kundinnen und Kunden mit hohem Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf
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Weitere Informationen zum Thema Nutzungsdauergutachten finden Sie hier und im folgenden Podcast.