Schnell hin – und bitte korrekt zurück!
Seit Anfang Juli können Kundinnen und Kunden den Kreditvertrag inklusive Zweckerklärung, den sie vorab per E-Mail erhalten, selbst ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns zurücksenden. Wichtig ist hierbei: Die Regelung gilt, wenn das Original nicht innerhalb von fünf Werktagen nach E-Mail-Eingang im Briefkasten zu Hause ist.
In der Praxis führt diese Neuerung vereinzelt zu Missverständnissen. Bitte beachten Sie daher folgende Punkte zur Rücksendung der Vertragsunterlagen:
- Verbindlich ist ausschließlich das Original oder die E-Mail-Version, die wir direkt an die Kundinnen und Kunden senden - nicht die Vermittler-Version.
- Die Rücksendung muss per Post erfolgen. Ein Zurückschicken per E-Mail (z. B. in ein Postfach) ist nicht zulässig.
- Die Vertragsunterlagen müssen vollständig zurückgesendet werden. Nur dann ist eine zügige Bearbeitung ohne Rückstellung möglich.
- Schicken Sie (oder Ihre Kundinnen und Kunden) dann bitte entweder die per E-Mail oder die postalisch zugesandte Vertragsversion zurück – nicht beide. Doppelsendungen führen zu Mehraufwand und Verzögerungen.
Am Ende geht es darum, den Zeitvorteil des neuen Prozesses (E-Mail-Kreditvertrag zum Selbstausdruck) bestmöglich zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.