Ins neue Zuhause bringen
Mit weniger Schritten
Lassen Sie uns gemeinsam neue Wege gehen für eine effiziente und einfachere Beantragung der Baufinanzierung. Der erste Schritt ist jetzt getan - mit dem Objektcheck. Dieser prüft mittels KI in Echtzeit, ob Ihre erfassten Objektdaten bei uns akzeptiert werden. Sie bekommen damit noch schneller Sicherheit.
Nur 1 Klick: Objekt gecheckt!
So einfach geht´s.
Der Objektcheck wurde exklusiv für die Nutzer*innen im Partnerportal konzipiert und ist jetzt Teil der ING-Antragstrecke. Sie erfassen wie gewohnt einfach alle Daten und führen dann den Objektcheck und den Pre-Check je einfach mit einem Klick durch und erhalten direkt das Ergbenis.
Der Objektcheck - Schritt für Schritt in 3 Minuten erklärt.
Die wichtigsten Fragen rund um den Objektcheck
Warum führt die ING einen Objektcheck ein?
In naher Zukunft soll die Einsendung der Objektunterlagen nicht mehr nötig sein und es wird eine schnellere Kreditzusage mit mehr Sicherheit bei der Einreichung geben. Hierfür muss vorher eine Objektdatenvalidierung eingeführt werden. Mit dem Objektcheck gehen wir den ersten Schritt in diese Richtung. Wichtig: Vorerst müssen weiterhin alle Unterlagen laut Mindestunterlagenliste eingereicht werden.
Was ist überhaupt der Objektcheck?
Beim Objektcheck handelt es sich um eine Datenvalidierung anhand diverser Prüfmodelle (KI etc.). Hierbei werden die Antragsdaten mit den automatisiert ermittelten Objektdaten abgeglichen.
Löst der Objektcheck den Immocheck (Bankspezifischen Objektwert) ab?
Nein! Der Objektcheck dient der Validierung der eingegebenen Objektdaten. Die Marktwertindikation der Immobilie erfolgt weiterhin über den Immocheck der Firma Sprengnetter, welche automatisch mit dem Pre-Check abgerufen wird. Darüber hinaus können Sie in der Zinssuche durch Rechtsklick auf den Kreditgeber ING, den manuellen Abruf vornehmen.
Welche Objekte können durch den Objektcheck geprüft werden?
In der Anfangsphase steht der Service zunächst für Ein- und Zweifamilienhäuser zur Verfügung. Das beinhaltet freistehende Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften sowie Zweifamilienhäuser. Zukünftig wird der Service auch für weitere Objektarten wie z.B. Eigentumswohnungen zur Verfügung stehen.
Welchen Impact hat der Objektcheck auf die Beratung?
Durch die Vorvalidierung der Antragsdaten via Objektcheck wird die Machbarkeitsindikation durch den Pre-Check verbindlicher. Es wird somit seltener den Fall geben, dass ein grüner Pre-Check, nach Prüfung der Bank abgelehnt wird.
Welche Kriterien gelten, um einen Objektcheck durchführen zu können?
Kriterien für Objektcheck:
- Die Darlehenssumme muss im Gesamtobligo niedriger als € 600.000,- sein
- Gilt für ING-, sowie KfW Darlehens-Anteile
- Zulässige Objektarten sind Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus
- Es sind nicht mehr als zwei Wohneinheiten zulässig
- Es dürfen keine Gewerbeeinheiten sein
- Das Grundstück darf nicht nach WEG geteilt sein
- Zulässige Nutzungsarten: eigengenutzt, vermietet (teilweise vermietete Objekte sind ausgeschlossen)
- Zulässige Verwendungszwecke sind Kauf, Kauf und Modernisierung
- Nach- und Zwischenfinanzierungen sind nicht möglich
- Es darf kein Erbbaurecht vorliegen
- Kernsanierungen sind ausgeschlossen
- Vorlasten sind nicht zulässig
- Bei der Kapitalbeschaffung und Anschlussfinanzierung gilt: Keine Fälle, bei denen der ursprüngliche Kaufpreis höher ist, wie der aktuelle Verkehrswert
- Kein Kauf innerhalb der Familie
Was ist im Hinblick auf die Datenerfassung unbedingt zu beachten?
Für die Nutzung des Objektchecks ist es unabdingbar, dass alle Datenfelder korrekt befüllt sind.
Gibt es neue Pflichtfelder, um den Objektcheck ausführen zu können?
Die bisher bekannten Pflichtfelder bleiben bestehen und wurden um die Angaben zum Grundbuch (Grundbuchamt, Amtsgericht, Blatt und Flurstück) ergänzt. Hier ist bei mehreren Grundstücken auf die Kommatrennung der Flurstücke zu achten (1342/18 , 1343/18).
Wie verhalte ich mich bei einer Hinweismeldung nach Klick auf "Vorbereitung zur Einreichung"?
Treten Hinweismeldungen nach dem Klick auf "Vorbereitung zur Einreichung" auf, so sind diese immer Hinweise darauf, dass die erfassten Eingaben in der Antragsstrecke nicht den Feldvorgaben entsprechen. Bitte den Hinweismeldungen folgen und die Angaben korrigieren.
Muss ich den Objektcheck immer ausführen?
Ja, der Objektcheck muss immer vor Einreichung bei der ING ausgeführt werden.
Was kann ich tun, wenn ich eine Hinweismeldung nach Durchführung des Objektchecks erhalte?
Hinweismeldungen nach Klick auf "Objektcheck ausführen" können in der Antragsstrecke überprüft werden: Dazu schließen Sie einfach das Fenster, korrigieren die erfassten Daten im genannten Feld, klicken zurück auf "Vorbereitung zur Einreichung" und führen dann den Objektcheck erneut durch.
Wie oft kann ich den Objektcheck ausführen?
Der Objektcheck kann maximal 2 x ausgeführt werden.
Was passiert, wenn der Objektcheck fehlschlägt? Kann ich den Antrag dann noch einreichen?
Sollte der Objektcheck fehlschlagen, kann der Antrag dennoch eingereicht werden.
Was bedeutet der “Grünscore” beim Objektcheck?
Der "Grünscore" beim Objektcheck signalisiert, dass die automatische Objektdatenvalidierung positiv durchgeführt wurde und nun der Pre-Check (Prescoring) durchgeführt werden kann.
Was muss ich beachten, wenn ich Änderungen am Antrag vornehmen möchte?
Bevor der Objektcheck das erste Mal ausgeführt wird, können Sie den Antrag so oft überarbeiten, wie Sie möchten. Nach dem Durchführen des ersten Objektchecks, sorgen alle Änderungen in der Antragserfassung dafür, dass ein erneuter Objektcheck und Pre-Check durchgeführt werden muss.
Was kann ich tun, wenn ich nach dem zweiten Pre-Check Änderungen am Antrag vornehmen muss?
Hier gibt es keine Änderungen zu dem vorherigen Prozess. Die technische Übergabe der Daten erfolgt auf Stande des zweiten Pre-Checks. Abweichungen zu diesem Ergebnis müssen im Übergabeprotokoll mitgeteilt und im Antrag vermerkt sein.
Sie haben weitere Fragen zum Objektcheck? Dann senden Sie uns eine E-Mail an instantsupport@ing.de. Wir antworten Ihnen innerhalb von 24 Stunden.