Non-Non-Sense an Kostentreiber ohne Ende
19.11.2019
Kurze Begriffserläuterung. Leihwagen = ausleihen i.d.R. kostenlos. Mietwagen=mieten, nie kostenlos, irgendjemand zahlt die Kosten.
Non-Non-Sense an BE
19.11.2019
Auch Ihnen ein Lob für einen wahrheitsgemässen und niveauvollen Kommentar.
Non-Non-Sense an Ein Versicherungskaufmann
19.11.2019
Wenn Sie wirklich ´Ein Versicherungskaufmann´ sind, haben Sie eine wirklich neutrale Antwort gegeben. Lob dafür.
Non-Non-Sense an Kostentreiber ohne Ende
19.11.2019
Ihr Niveau ist nicht angebracht. Es sollten schon echte Ratschläge hier geschrieben werden. Am Besten von wirklichen Fachleuten und nicht von Schreibern mit ´leider ständig wachsender Naivität und, die von sich selbst überzeugt sind´. Schadensminderungspflicht sind Begriffe, die juristisch einzugrenzen und zu verstehen sind. Nur so zum Beispiel: Ein Schaden, der ist entstanden zu einem Zeitpunkt abc in einer Höhe xyz. Der Schaden, der kann aber nicht mehr gemindert werden. Alles Weitere ist juristische Auslegung und kann von einem Laien nicht verstanden werden, geschweige denn hier erklärt werden.
Non-Non-Sense an Erfahrung mit der HUK
19.11.2019
Das kann der Gutachter erklären. Dort schon nachgefragt? Wer hat den Gutachter ausgewählt? Bescheid weiss ein Anwalt, der sich in Verkehrsrecht auskennt. Ob er sich auskennt und ob er sich für den Geschädigten einsetzt, weiss man erst, wenn man sich etwas auskennt und einen guten Gutachter erwischt hat, der unabhängig von Versicherung, Werkstatt und Anwalt ist. Der kann es dann nämlich erläutern.
Kostentreiber ohne Ende
18.11.2019
was sich hier tut spottet jeder Beschreibung. Hier wimmelt es nur so von skrupellosen geldgeilen Winkeladvokaten und Versicherungsverkäufern. Die voll und ganz auf die leider ständig wachsende Naivität der sehr von sich selbst überzeugten Bundesbürger setzen. Das auf die Art und Weise die Kosten für Versicherungen immer höher getrieben werden, das wird rotzfrech geleugnet, genauso wie die Schadensminderungspflicht. Und dann erklären diese Kostentreiber auch noch das Unfallaufnahmeprotokoll der Polizei für unwichtig - geht es überhaupt noch absurder?
Erfahrung mit der HUK
18.11.2019
Mir ist beim ausparken jemand in mein Auto gefahren. Schaden lt. Gutachter 1.492,52 €. Wertminderung 180 €.
Die HUK will nun nur diese Kosten übernehmen, jedoch nicht die für einen Leihwagen 2 Tage a 65 €, dann Verbringungskosten 135 € u. UPE Aufschläge von 70,70 € lt. Gutachter.
Ist das so rechtens? Kenn sich jemand damit aus?
Ein Versicherungskaufmann
16.11.2019
Herr Kafka hat mit seinen Behauptungen überwiegend Recht. Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall darf der Schadensverursacher laut Allg. Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) kein Schuldeigeständnis abgeben, sonst ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Dies zählt zu den Obliegenheiten eines Versicherungsnehmer im Schadensfall genauso wie das unverzüglich Melden des Schadens. Für einen Geschädigten ist es ab einer bestimmten Schadenshöhe bzw. bei Personenschaden eher ratsam, einen Rechtsbeistand seiner Wahl mit einzubeziehen. Außerdem sollte bei Sachschaden ein eigener Gutachter hinzugezogen werden, da die Versicherungsgutachter der gegnerischen Versicherung angehalten sind, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies hat mit der Schadensaufnahme der Polizei nichts zu tun. Eine Haftpflichtversicherung befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Nasimi
16.11.2019
sehr gute Info danke
Christoph
16.11.2019
Extrem wichtig für die Klärung des Sachverhalts sind die Fotos vom Unfallort. Also Handy zücken und Bilder aus verschiedenen Perspektiven machen.
Non-Non-Sense
16.11.2019
Kommentare sollten dazu dienen, Laien zu helfen. Wahre Helfer haben i.d.R. keine Zeit, Ihre Zeit im Internet zu vergeuden. Aber gekaufte Influencer oder Ratschlaggebende, Ahnungslose oder Bildungsferne mit unwahren und falschen Ratschlägen. Wer kann in Unfallsachen rechtlich richtig beraten? Was ist Schadensminderungspflicht? Wer hat den Begriff in die Medien gebracht? Wer weiss, wie die Versicherung mit ihrem Schadensmanagement mit Erstopfern verfahren? Wieviel falsche Unfallaufnahmeprotokolle wurden schon erstellt? Wieviel Unschuldige wurden durch falsche Unfallaufnahmen, fehlende echte Zeugen schon bestraft? kafka hat grundsätzlich Recht. Der Beitrag der hier eigentlich kommentiert werden sollte, ist gut recherchiert und neutral gehalten, obwohl auf den ADAC hingewiesen wird, deren Nähe zu Versicherungen und dessen Einfluss auf vielen Entscheidungsprozesse genau hinterfragt werden sollte. Warum die Verkehrsunfallopferhilfe hier schon genannt wird, erschliesst sich meiner Kenntnis. Die dürfte erst richtige Anwendung finden, wenn ein Anwalt keine andere Möglichkeit mehr hat. Wer hier und in anderen Foren konträre Meinungen verbreitet dürfte seine Nähe zu Versicherungen nicht ableugnen können. Es ist nämlich festzustellen, dass nur dort ein rüder Ton herrscht, wo die Versicherung mitspielen will und nicht die erste Geige spielen kann, wo vermeindliche Alleswisser nicht als erstes zum Zug kommen und fundierten Gegenwind erhalten.
BE
15.11.2019
Ich möchte Kafka ausdrücklich beipflichten. Und möchte betonen, dass ich in Rente bin und als IT-Spezialist gearbeitet habe, also mit Rechtsanwälten nichts zu tun habe.
Ich sehe in dem Hinweis, einen Anwalt der eigenen Wahl einzuschalten keine Schleichwerbung, sondern ein absolutes Gebot des gesunden Menschenverstandes. Die gegnerischen Versicherungen beschäftigen große Rechtsabteilugen, die einzig darauf aus sind, die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten, und das mit Tricks und wie ich selbst erlebt habe, falschen Behauptungen, die ein Laie nicht durchschauen, bzw. beurteilen kann.
Die Frage wurde auch bereits grundsätzlich gerichtlich geklärt. Die Versicherung in jedem Fall über der Bagtellgrenze den von mir beauftragten Anwalt bezahlen, und zwar gerade, wenn eindeutig ist, dass mein Gegenüber der klare Verursacher ist. Das Gericht begründet die Zahlungspflicht, mit der Herstellung von "Waffengleichheit" angesichts der Rechtsabteilung der Versicherung!
Ein Verwandter von mir ist KFZ-Sachverständiger seit mehr als 30 Jahren. Er hat unzählige Unfallopfer und auch Unfallverursacher begutachtet und in dem Zusammenhang natürlich die Versicherungen kennen gelernt. Sein Fazit ist verheerend für die Versicherungen. So sind freundliche Komplettangebote der Verursacher-Versicherung mit sofortigem Leihwagen und vorgeschriebener Werkstatt, immer mit größter Vorsicht zu betrachten. Die Reparaturqualität war so manches mal ziemlich mangelhaft, was wiederum für einen Laien nicht so leicht erkennbar war.
Bei klarer Sachlage und höherem Schaden gilt für das Opfer immer, eigener Anwalt, ggf. eigener Sachverständiger und immer eigene Werkstatt.
Hokuspokus oder wie lasse ich meinen Mann verschwinden
15.11.2019
In beiden alten deutschen Filmen gibt es eine bemerkenswerte Aussage. Diese lautet "Nur wenn er ein Gewissen hat, dann hätte er nicht Rechtsanwalt werden dürfen". Und hat nun noch irgend jemand Fragen zu den Darlegungen des Forenusers "Kafka"?
kafka
15.11.2019
Und nochmal - damit es vielleicht auch der Nutzer versteht: Die Verweigerung jeglicher Aussagen zum VU rate ich ausschließlich bei einem selbstverschuldeten Unfall. Macht ja auch Sinn sich nicht dazu zu äußern.
Und zwar aus folgenden Gründen:
- Die eigene Versicherung schonen
- Ihren eigenen Geldbeutel schonen. Denn Unfall bedeutet oft (nicht immer) ein Bußgeld. Machen Sie keine Aussagen zum Geschehen vor Ort bezahlen Sie das Bußgeld. Machen Sie Aussagen erhalten die ein Verwarngeld der Pol i.H.v. 35EUR und Wochen später das Bußgeld.
Ergo: Sie zahlen mehr. Sie sparen wenn sie Ihre Zähne zusammen beißen Geld.
kafka
15.11.2019
Wenn ihr - ohne "Betteln", ohne "Kompromisse" und vor Allen Dingen "schnell" - euren VU (als Opfer) reguliert bekommen habt - Hut ab. Damit meine ich dass alle notwendigen Reparaturen, uU Wertminderung an eurem Fahrzeug in angemessener Höhe und eure Auslagen und noch einige Feinheiten mehr.
Falls ihr das in einer angemessen Zeit selbst reguliert habt und ihr definitiv nicht übervorteilt wurdet (was ihr wurdet, ihr habt es nur nicht bemerkt): Gut Gemacht.
Alle Anderen die keine Lust, keine Zeit (Zeit ist Luxus!) und keine Ahnung von der Materie VU und deren schnellen und angemessenen Regulierung haben fahren mit "meinem Weg" sehr gut.
Und wer sich tatsächlich von der gegnerischen Versicherung einlullen lässt mit Ihren "super Werkstätten", den "super Gutachtern" und einem "kostenlosen Leihwagen" und der "angemessenen Wertminderung"... Do it! Aber muss noch lange nicht jeder.
kafka und seine Behauptungen
15.11.2019
Die Rechtslage und die Rechtsprechung sind eineindeutig:
auch für das Unfallopfer besteht eine Schadensminderungspflicht!
Aber genau das wird von Kafka geleugnet und bestritten.
Ist also eindeutig wer der Verursacher des Unfalls ist, z.B. durch das Unfallaufnahmeprotokoll der Polizei, dann kann die Versicherung des Verursachers die Bezahlung jeglicher Rechtsanwaltskosten komplett verweigern.
Genau deshalb fordert Kafka bei einer Unfallaufnahme eine Schuldanerkennung zu verweigern. Erst dann gilt die die Unfallursache als unklar und erst dann darf das Opfer einen Rechtsanwalt einschalten. Was für beide Seiten die Kosten gewaltig explodieren lässt - und so manchen Verursacher in den finanziellen Ruin trieben wird. Nutznießer sind immer nur die Winkeladvokaten und die hemmungslosen Raser am Steuer.
gibt es etwa arbeitslose Winkeladvokaten?
15.11.2019
kafka plädiert halt für den Ersatz des gesunden Menschenverstandes.
Dabei ist mit jedem Unfallaufnahmebogen durch die Zuordnung zu 1 oder 2 oder auch linke Spalte --- rechte Spalte eigentlich alles klar.
Man kann natürlich auch alles was klar ist richtig teuer und richtig kompliziert machen und damit viele weitere Leute bei Polizei, Versicherung, Gericht und sonst wo zusätzlich beschäftigen. Aber letztendlich will jeder Rechtsanwalt bezahlt werden und bekanntlich sind deren Stundensätze beeindruckend. Und auch alle anderen wollen bezahlt werden -- was sich letztendlich in weiter explodierenden Versicherungskosten für alle nieder schlägt.
kafka
14.11.2019
Ich finde es interessant: Wir bewegen uns hier im Internet. Jeder könnte meine Ausführungen durch eine simple Recherche einer Suchmaschine seiner Wahl verifizieren.
Stattdessen wird absoluter Non-Sense kommentiert, haltlos und vom Niveau eher der Untersten Schublade zuzuordnen.
Wie dem auch sei: Solltet ihr mal in einen VU verwickelt werden müsst ihr ja nicht zu eurem Recht kommen - aber wenigstens Anderen Mitbürgern die Möglichkeit geben.
jede Sache hat 2 Seiten
14.11.2019
mit Kafka oder einem Winkeladvokaten aber mindestens 7 !
Denn es kann nicht teuer genug werden. Und warum wohl sind mehr als 35% aller Bundestagsabgeordneten Rechtsanwälte? Wobei selbst Gysi bei einem TV-Interview zugab, dass eigentlich kein Bundestagsabgeordneten den vollen Inhalt von Gesetzesentscheidungen des Bundestages begreift.
hier gibt es mal wieder Werbung pur
14.11.2019
wieviel mag wohl der Forenuser kafka für seine Beiträge bekommen?
Aber bei jenen die viel zu leicht viel zu viel Geld verdienen und sowieso werbegesteuerte Chaoten sind, da findet er bestimmt gläubige Leser seiner Ausführungen.
kafka
14.11.2019
Apropos Misthaufen des Internets: Wären Sie so freundlich und würden mir die Fehler meines Kommentars zu finden sind?
Mein Erster Kommentar entsprach vollumfänglich den Tatsachen. Viel trauriger empfinde ich die Tatsache das sich - egal ob Verschuldeter oder Unverschuldeter - niemand helfen lassen möchte zu seinem vollem Recht resp. zu seinem geringstmöglichen Schadensausgang zu gelangen.
Es gilt:
- Unverschuldeter Unfall = Anwalt einschalten, kostenlos und ohne Vorauslage! Gutachter ebenfalls selbst aussuchen. Kostenlos und ohne Vorauslage.
Verschuldeter Unfall = Keine Aussage bei der Pol machen. Außer Sie möchten unedingt das Bußgeld (bspw. um die 150EUR bei Missachtung einer vorfahrtsberechtigten Straße) UND 35EUR bezahlen.
Und bei Verdacht eines Personenschadens einen Strafrechtler einschalten da der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum steht.
kafka
14.11.2019
Meine Hinweise waren keine "Werbung" für Fachanwalte sondern ein simples Vorgehen zur Wahrung seiner Rechte.
Sie dürfen sich gern mit den Sachbearbeitern bei den Versicherungen herum schlagen. Den Spaß sollten Sie dann schon haben. :)
Jeder vernünftige Mensch kontaktiert bei 100% Fremdverschulden einen selbst ausgesuchten (!) Anwalt und einen selbst ausgesuchten (!) Sachverständigen - Kosten trägt die Versicherung des Gegners ohne Vorauslage.
ich vermisse den Hinweis auf die Verkehrsopferunfallhilfe
12.11.2019
Dadurch kann man sogar die Gelder für mitunter im Ausland übliche Eigenbeteiligung zurück bekommen. Und auch bei Problemen mit der Versicherung des Unfallgegners kann man dort kostenlos Hilfe bekommen.
Und bitte glaubt nicht Leuten wie Kafka, die wollen Euch nur auf dem Arm nehmen und gezielt den Misthaufen Internet vergrößern.
überflüssig wie ein Hühnerauge
11.11.2019
hier macht einer Werbung für Winkeladvokaten und Rechtsverdreher.
Und kein Verkehrsteilnehmer mit gesundem Menschenverstand benötigt bei einem Verkehrsunfall mit 100% Fremdverschulden bei sorgfältiger (!) Aufnahme durch die Polizei (!) sofort einen Fachanwalt.
Sowieso sind Rechtsschutzversicherung und Verkehrsrechtsschutzversicherung ziemlich überflüssige Versicherungen, es sei denn man ist selber ein streitsüchtiges Ekel oder man hat streitsüchtige Ekel als Nachbarn.
kafka
09.11.2019
Leider werden in dem Artikel viele wichtige Punkte vergessen.
Bei einem Unfall bei dem zu 100% ein Fremdverschulden vorliegt unbedingt sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Das kostet Sie 0,00EUR. Die Kosten trägt die Versicherung des Gegners.
Bei Unfällen in dem der Verdacht besteht das Sie die volle oder ein Großteil der Schuld tragen: Keine Aussage bei der Polizei zum Geschehen machen. Auf die Floskel "Verwarngeld... blablabla" mit der Aussage "Ich mache das über meinen Anwalt" antworten - so sparen Sie sich wenigstens die 35EUR die zum Bußgeld (bspw bei Übersehen einer vorfahrtsberechtigten Straße).
Sollte der Verdacht bestehen das eine Person durch den Unfall zu Schaden kam wenden Sie sich zeitnah an einen Strafverteidiger da ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird.
immer auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei bestehen
05.11.2019
denn was so mancher Verursacher und so manche ganz große Versicherung an Tricks drauf haben, dass kann Euch sonst in den Ruin treiben - da kann ganz schnell aus einem Opfer ein Täter werden