Schluss mit Abofallen! | 09.12.2019

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Sich unbemerkt ein Abo einzuheimsen, geht manchmal schneller als man denkt. Doch Verbraucher können sich wehren – und sollen zukünftig mit einer neuen Regelung besser geschützt werden.
Gerade noch hat man gedankenlos mit dem Handy gespielt und schon ist man in eine Falle getappt: „Oft reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen“, sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Doch den Betrügern soll das Leben nun mit einer neuen Regelung für Mobilfunkanbieter schwer gemacht werden. Alles, was Verbraucher dazu wissen müssen.
Die Sache mit den Drittanbietern
Ob kostenpflichtige E-Books, Computerspiele oder sonstige Abos: Dienste von Drittanbietern werden zwar über Dritte angeboten, aber über die Handyrechnung des Providers abgerechnet. Das Problem daran: Oft stecken unbeabsichtigt Einkäufe dahinter. Erst vor Kurzem berichtete Stiftung Warentest von 41.000 Mobilfunk-Kunden, die falsche oder zu hohe Rechnungen für Drittanbieterleistungen bekommen haben. Das ungewollte Abo bemerken viele erst später – dann, wenn auf der Handyrechnung plötzlich ein höherer Betrag als sonst erscheint.
Neue Regelung soll Abofallen verhindern
Um Verbraucher vor bösen Überraschungen zu schützen, hat die Bundesnetzagentur deshalb neue Vorgaben festgelegt: Spätestens am 1. Februar 2020 müssen Provider beim Abrechnen von Leistungen von und für Drittanbieter das Redirect-Verfahren eingeführt haben. Das Ganze funktioniert wie eine Umleitung: Kauft der Nutzer etwas, wird er von der Drittanbieterseite zu einer Bezahlseite seines Mobilfunkanbieters geleitet. Hier muss er laut Bundesnetzagentur den Kauf aktiv bestätigen, indem er etwa auf Buttons wie „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ klickt.
Alternativ dürfen Provider auch ein Kombinationsmodell anwenden, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. Diese Variante setze sich aus mehreren Sicherungsmechanismen zusammen und beinhalte in vielen Fällen eine Geld-Zurück-Garantie. Eine Ausnahme von der neuen Regelung seien vertrauenswürdige Drittanbieter: Hier müssen sich Verbraucher selbst durch ein Log-in identifizieren.
Tipp: Alle wichtigen Fragen zu Drittanbietern werden hier von der Bundesnetzagentur beantwortet.
In eine Abofalle getappt: Was jetzt zu tun ist
Einige Mobilanbieter haben bereits freiwillig ein Redirect-Verfahren eingeführt. Wer trotzdem dubiose Zahlungen auf seiner Handyrechnung entdeckt, sollte nicht zu lange warten: Kunden haben in der Regel acht Wochen Zeit, um unklare Rechnungsposten zu beanstanden. Dabei sollten sie laut Verbraucherzentrale wie folgt vorgehen:
- Den Abo-Betreiber ausfindig machen: Oft findet sich ein Kontakt auf der Rechnung.
- Das Abo stoppen und Beträge beim Abo-Betreiber zurückfordern: Beide Schritte können gleichzeitig per Musterbrief erfolgen.
- Zahlungen vom Mobilfunkanbieter zurückfordern: Beträge sollten nicht nur vom Drittanbieter, sondern gleichzeitig auch vom Provider per Musterbrief zurückgefordert werden.
Und was, wenn ein Mahnverfahren ins Haus flattert? „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in eine Abofalle getappt sind, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren und sich nicht von Rechnungen und Mahnungen unter Druck setzen lassen“ sagt Oelmann. Die Devise lautet: Nicht einschüchtern lassen!
Checkliste: Abzocke vorbeugen
Bis die neue Regelung in Kraft tritt, können Verbraucher schon vorab ein paar Dinge beachten:
- Den Überblick behalten: Kunden sollten regelmäßig ihre Mobilfunkrechnung kontrollieren, um auffällige Kosten rechtzeitig zu erkennen, rät die Verbraucherzentrale Bremen.
- Drittanbietersperre: Effektiven Schutz bieten sogenannte Drittanbietersperren. Diese bewirken, dass Dritte keine Käufe mehr über die Handyrechnung abrechnen können. Beantragen lässt sich die Sperre direkt beim Mobilfunkanbieter.
- Teilsperrung: Wer nicht auf alle Dienstleistungen verzichten möchte, kann auch eine Teilsperrung beantragen. Schließlich kann etwa das Bezahlen von Parkscheinen per SMS weiterhin praktisch sein.
Autor: ING