"Kreditchinesisch" einfach erklärt | 20.01.2014

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Nicht nur Rate, Laufzeit und Zins müssen bei einem Kredit passen, auch die Angebotsbedingungen müssen fair sein. Diese sind im Kreditvertrag geregelt. Und wer den prüft, stolpert zwangsläufig über Fachbegriffe, die man vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt verstehen sollte. Die wichtigsten erklären wir hier:
Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins beziffert in Form eines Prozentsatzes alle
vom Kreditnehmer jährlich zu tragenden Kosten des Kredits.
Fälligkeit
Zeitpunkt, zu dem eine Zahlung geschuldet ist.
Gesamtbetrag
Summe aller Zahlungen, die der Kreditnehmer bei vertragsgemäßer
Abwicklung für den Kreditvertrag zu zahlen hat.
Gesamtkreditbetrag
Betrag, den der Kreditnehmer ausgezahlt bekommt.
Restschuld
Forderung der Bank auf Rückzahlung zu einem bestimmten
Zeitpunkt, z.B. nach Kündigung.
Sicherungsabtretung
Kreditsicherheit. Abtretung von Ansprüchen des Kreditnehmers
gegen Dritte (z.B. Lohnabtretung gegen seinen Arbeitgeber), um der
Bank eine Sicherheit für die Rückzahlung des Kredits zu gewähren.
Sollzinssatz
Der Sollzins ist der Zinssatz, der im Kreditvertrag vereinbart wird
und der die Höhe der Zinsen bestimmt, die der Kreditnehmer für
das Kapitalnutzungsrecht zu zahlen hat.
Tilgungsplan
Aufstellung, die die regelmäßigen Zahlungen und deren Auswirkung
auf die Höhe der Restschuld bis zur vollständigen Rückzahlung
des Kredits aufzeigt.
Diese und weitere Begriffe haben wir in unseren "Ratenkredit Erläuterungen" erklärt. Darin haben wir auch die wichtigsten Fragen rund um den ING-DiBa Kreditvertrag beantwortet.