Was ändert sich? – Was gibt es Neues? – Wo können Sie sparen? │01.11.2019

Steuern, Geld und Co. – wir teilen monatlich alles mit Ihnen, was wichtig ist. Nichts verpassen, gut informiert sein, Geld sparen – los gehts!
Thomas-Cook-Insolvenz: Geld zurück?
Der Reiseveranstalter Thomas Cook ist pleite. Alle dort oder bei Tochtergesellschaften gebuchten Reisen wurden abgesagt.
Tipp: Sie haben die Reise mit Ihrer Master- oder VISA Card bezahlt? Dann fragen Sie bei Ihrer kartenausgebenden Bank nach, ob Sie im Rahmen des Chargeback-Verfahrens Ihr Geld zurückbekommen können.
Mit Girokonto bei der ING gehts so:
Wenn Sie Ihr Girokonto bei der ING in Deutschland haben und die Reise mit Ihrer VISA Card bezahlt wurde, schauen wir uns in folgenden Fällen gerne an, ob eine Umsatzbeanstandung möglich ist:
- Eine Einzelleistung (Flug oder Hotel) wurde direkt bei Thomas Cook oder einem insolventen Tochterunternehmen gebucht.
- Bei einer Pausschalreise: Sie haben sich mit Ihrem Reisesicherungsschein bereits an dem vom Versicherer Zurich beauftragten Dienstleister KAERA unter www.kaera-ag.de gewandt und für Ihre Reise einen endgültigen Bescheid über Ihre Ansprüche erhalten.
Folgende Unterlagen brauchen wir:
Pauschalreisen:
- Beanstandungsformular – Beanstanden Sie die Zahlung bitte im Internetbanking. Sollte dies nicht mehr möglich sein, dann melden Sie sich einfach telefonisch bei uns: 069 / 34 22 24
- Buchungsbestätigung Ihrer Reise
- Endgültigen Bescheid über Ihre Ansprüche (Ablehnung oder Teilablehnung Ihrer Ansprüche)
Einzelleistungen:
- Beanstandungsformular – Beanstanden Sie die Zahlung im Internetbanking. Sollte dies nicht mehr möglich sein, dann melden Sie sich bitte bei uns: 069 / 34 22 24
- Buchungsbestätigung Ihrer Einzelleistung (Flug oder Hotel), die Sie direkt bei Thomas Cook gebucht haben.
- Einen Klärungsnachweis beim Insolvenzverwalter
- Insolvenznachweis, falls vorhanden
Wichtig für Sie sind die Einreichungsfristen:
- Bei Pauschalreisen muss Ihre Beanstandung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Ablehnung oder Teilablehnung Ihrer Ansprüche mit den oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
- Bei Buchungen von Einzelleistungen müssen umgehend nach der Mitteilung über die Stornierung Ihres Fluges oder der Hotelbuchung die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Die Abbuchung auf der VISA Card [Debitkarte] darf in beiden Fällen nicht mehr als 540 Tage zurückliegen.
Worte und Taten
Ökologische Nachhaltigkeit geht auf Kosten des Wirtschaftswachstums – oder umgekehrt, so zumindest die traditionelle Sichtweise. Wenn sie sich zwischen beidem entscheiden müssten, würden Verbraucher in Deutschland und Europa mit deutlicher Mehrheit den Umweltschutz wählen: Das ist zumindest eines der Ergebnisse einer ING-Umfrage in 13 europäischen Ländern sowie Australien und den USA. Ein Vorrang des Umweltschutzes auch auf Kosten des Wirtschaftswachstums erhielt dabei in allen Ländern der Umfrage höhere Zustimmungsraten als die gegenteilige Aussage. Mehr erfahren Sie hier
Unterwegs mit Peer Steinbrück
Prominenter Besuch in unserem Podcast: In Folge 38 unterhält sich Carsten Brzeski mit Peer Steinbrück, seines Zeichens ebenfalls Volkswirt (und nebenbei noch ehemaliger Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat), über den Unterschied zwischen Konjunktur und Struktur, politische Rezepte für die Zukunft und die sozialen Nebenwirkungen bei der Bekämpfung des Klimawandels.
Steuern sparen zum Jahresende
Wer seine Steuersparpotenziale optimal ausschöpfen will, checkt noch im Dezember seine Finanzen. Das heißt: Unterlagen ordnen, die richtigen Bescheinigungen besorgen, wichtige Anträge stellen, unter Umständen in einigen Bereichen Ausgaben tätigen – und vielleicht noch dieses Jahr heiraten…
Werbungskosten zusammenrechnen
Werbungskosten mindern die Steuerlast von Arbeitnehmern. Der Fiskus berücksichtigt von sich aus bei jedem Beschäftigten pauschal 1.000 Euro. Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben, die einem Arbeitnehmer durch seinen Beruf entstehen. Das können beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Arbeitskleidung sein. Teure Elektrogeräte wie etwa ein neuer Laptop oder ein neuer Drucker können Sie bis zu einem Kaufpreis von 952 Euro brutto direkt von der Steuer absetzen. Früher musste die Neuanschaffung auf mehrere Jahre verteilt in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
So gehen Sie vor: Sichten Sie Ihre Belege und rechnen Sie alle Unkosten zusammen. Liegen Sie knapp unter der 1.000-Euro-Grenze, können Sie versuchen, bestimmte Ausgaben bereits 2019 geltend zu machen. Ein Beispiel: Sie planen im Jahr 2020 eine Fortbildung. Fragen Sie den Anbieter, ob er Ihnen die Rechnung noch 2019 zustellt. Wenn Sie die Rechnung noch in diesem Jahr zahlen, kommen sie über die 1.000-Euro-Grenze – und dadurch senkt sich Ihre Steuerlast.
Handwerkerkosten vorziehen
Das Wasserrohr verstopft, das Fenster klemmt, die Spülmaschine ist defekt: Jeder braucht irgendwann einmal die Hilfe von Handwerkern. Pro Jahr erkennt das Finanzamt Handwerker-Rechnungen bis zu maximal 6.000 Euro an – egal, ob Sie Eigenheimbesitzer, Wohneigentümer oder Mieter sind. 20% von der Rechnungssumme, also bis zu 1.200 Euro, zieht der Fiskus direkt von der Steuerschuld ab. Voraussetzung: Der Handwerker schickt eine Rechnung und der Auftraggeber zahlt per Überweisung auf das Konto des Handwerkers.
So gehen Sie vor: Addieren Sie die Summen, die Sie in diesem Jahr an Handwerker gezahlt haben. Sollten Sie den Höchstbetrag von 6.000 Euro 2019 noch nicht ausgeschöpft haben und planen Sie 2020 beispielsweise, Ihre Wohnung zu renovieren, können Sie die Arbeiten noch in diesem Jahr anzahlen. Möglich ist auch, dass der Handwerker einen Abschlag für 2019 in Rechnung stellt, falls er noch vor Jahresende mit den Arbeiten beginnt.
Freistellungsaufträge prüfen
Wer spart oder Geld anlegt, hat steuerlich einen Freibetrag auf seine Kapitalerträge. Zu den Kapitalerträgen gehören neben Zinsen und Dividenden etwa auch realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Der Sparer beziehungsweise Anleger muss einen Freistellungsauftrag bei der Bank, Bausparkasse oder Versicherung einreichen. Für Ledige beträgt der sogenannte Sparer-Pauschbetrag bis zu 801 Euro, für zusammen veranlagte Verheiratete bis zu 1.602 Euro. Sparer können den Pauschbetrag auf mehrere Konten und Depots aufteilen.
Achtung, Frist: Einen Freistellungsauftrag können Verbraucher im jeweiligen Jahr beliebig oft ändern, bei Änderung kurz vor dem Jahresende können diese aber bei einigen Banken eventuell nicht mehr berücksichtigt werden. Falls Sie für dieses Jahr noch einen Freistellungsauftrag erteilen möchten, tun Sie dies am besten in den nächsten Tagen. Bei uns geht das ganz einfach im Internetbanking.
So gehen Sie vor: Prüfen Sie, ob Sie Ihren Pauschbetrag richtig aufgeteilt haben. Ist dieser zu niedrig angesetzt, darf der jeweilige Finanzdienstleister oder Versicherer von Ihren Kapitalerträgen 25% als Abgeltungssteuer einbehalten. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie können sich zwar zu viel gezahlte Steuern beim Fiskus über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Ihr Aufwand ist jedoch geringer, wenn Sie die Freistellungsanträge noch in diesem Jahr checken.
Antrag auf NV-Bescheinigung stellen
Sie verdienen wenig? Dann müssen Sie womöglich keine Einkommensteuer zahlen. In diesem Jahr liegt die Grenze bei 9.168 Euro für Singles und 18.336 Euro für Verheiratete. Liegen Sie mit Ihrem Verdienst unter dieser Grenze und Kapitalerträge machen dabei einen großen Anteil aus? Dann können Sie sich von der Abgeltungssteuer befreien lassen.
So gehen Sie vor: Beantragen Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Wenn Sie dieses Dokument ihrer Bank präsentieren, bekommen Sie alle Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Eine NV-Bescheinigung gilt in der Regel drei Jahre, prüfen Sie vor dem Jahreswechsel also auch, ob eine bereits vorhandene NV-Bescheinigung noch gültig ist.
Beiträge zur Rentenversicherung prüfen
Steuerzahler können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder für eine Rürup-Rente als Sonderausgaben geltend machen. Für 2019 liegt der Prozentsatz der Beiträge, die Sie beim Fiskus als Sonderausgaben geltend machen können, bei 88% von maximal 24.305 Euro bei Ledigen beziehungsweise 48.610 Euro bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern.
Unter dem Strich bleiben also 21.388 Euro und 42.776 Euro, die das Finanzamt als Sonderausgaben anerkennt. Wer Arbeitnehmer ist, muss den Betrag, den der Arbeitgeber für ihn in die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk eingezahlt hat, von dem Maximalwert abziehen.
So gehen Sie vor: Prüfen Sie, ob Sie den Maximalbetrag 2019 ausgeschöpft haben, damit Sie vom höchst möglichen Steuereffekt profitieren. Wenn Sie als Rürup-Sparer unter dem Betrag bleiben, könnten Sie über eine zusätzliche Einmalzahlung überdenken.
Gesundheitskosten addieren
Bei den Kosten für die Gesundheit hat jeder einen Eigenanteil zu stemmen. Die Grenze hängt vom Familienstand und Einkommen hat.
So gehen Sie vor: Prüfen Sie, ob es Sinn macht, Krankheitskosten aus zwei Jahren zu bündeln. Wenn Sie 2019 bereits größere außergewöhnliche Belastungen hatten, sollten Sie checken, ob Sie beispielsweise eine teure Zahnbehandlung oder eine neue Brille auf dieses Jahr vorziehen können. Hatten Sie indes in diesem Jahr noch keine größeren außergewöhnlichen Belastungen, können Sie bestimmte Gesundheitsausgaben gegebenenfalls noch auf 2020 hinausschieben.
Noch im Dezember heiraten – und Steuern sparen
Sie leben derzeit ohne Trauschein mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen? Wenn Sie noch in diesem Jahr Ja zueinander sagen, gelten Sie steuerlich seit Jahresbeginn als verheiratet. Und das kann sich lohnen, dann Ehepaare sind steuerlich bessergestellt als Singles.
- Ehegattensplitting: Um Ihren Steuervorteil zu ermitteln, nehmen Sie sich die jüngsten Steuerbescheide vor – und zwar den von Ihrem Partner und Ihren eigenen. Dort finden Sie Ihr „zu versteuerndes Einkommen“. Im ersten Schritt trägt nun jeder für sich sein Einkommen auf Bmf-steuerrechner.de ein. Klicken Sie auf „alleinstehend“. So ermittelt jeder für sich seine Steuerlast. Im zweiten Schritt rechnen Sie beide Einkommen zusammen und geben im Rechner „verheiratet beziehungsweise verpartnert“ an. Vergleichen Sie nun die Summe mit den Beträgen, die bei Schritt eins herausgekommen sind. So sehen Sie Ihren Splittingvorteil.
- Steuerklassen optimieren – unabhängig davon ob sie frisch oder lange verheiratet sind: Auch hierbei hilft Ihnen der Bmf-Steuerrechner. Generell gilt: Der Partner, der mehr verdient als der andere, wählt die Steuerklasse III – vorausgesetzt, sein Anteil am Gesamteinkommen beträgt mindestens 60%. Der Partner mit dem geringeren Verdienst wählt dann Steuerklasse V. Dadurch werden sämtliche Freibeträge von beiden Partnern dem besser Verdienenden zugeordnet, was die Steuerlast senkt. Auch andere Steuerklassen-Kombinationen können ideal sein – lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Autor: ING