die Praxis sieht anders aus
06.11.2019
unsere Tochter hat u.a. auch das H im Schwerbehindertenausweis.
Und Sie muss rund um die Uhr von uns betreut werden. Nur das mit der steuerlichen Entlastung kannst Du vergessen. Das wird vom Finanzamt konsequent abgelehnt. Man kann zwar Klagen, aber wegen der Klageflut und der Überlastung der Gerichte kommt es vielleicht so in 7 bis 9 Jahren zur Verhandlung.
@Sylvia T. von Realist
28.10.2019
Bingo! Im Text fehlt das Wörtchen "zu"
*
Übrigens: in Leipzig wurde vor einigen Jahren "ein lustiger Pflegefall" verhandelt. Da hat die Ehefrau mit alt Pflegestufe 2 den Gatten mit alt Pflegestufe 3 gepflegt und umgekehrt er mit der 3 seine Frau die damals die 2 hatte. Da beide bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert waren, ist das mehr als 10 Jahre nicht aufgefallen: erst als er (mit alt Pflegestufe 3) bei Schwarzarbeit Dachdecken (er hat mit Pflegestufe 3 nachweisbar mehr als 80 Dächer neu gedeckt) vom Dach fiel und sich das Becken brach. Beide sind aber so ausgezeichnete Schauspieler, dass er seit dem Gerichtsprozess Pflegestufe 2 und sie jetzt die 1 hat. Und angeblich pflegt jetzt laut Papier beide in Leipzig die in Nürnberg wohnende Tochter, die laut Gericht nachweisbar seit mehr als 15 Jahren keinen Kontakt mehr zu den Eltern hat (weil sie den Betrug der Eltern verabscheute).
Sylvia T.
25.10.2019
Sie schreiben: „Steuerentlastung für pflegende Angehörige
Derzeit werden mehr als 2,5 Millionen Menschen in Deutschland zu Hause gepflegt – der Großteil von Angehörigen. Für diese Fälle bietet der Fiskus steuerlich Entlastungen – zumindest wenn bei der pflegenden Person der Vermerk „H“ im Behindertenausweis steht oder sie den Pflegegrad 4 oder 5 bescheinigt bekommen hat…“
Ein pflegender Angehöriger, welcher selbst behindert ist oder gar den Pflegegrad 4 oder 5 hat, KANN überhaupt nicht pflegen, sondern würde selbst eine Pflegekraft benötigen. Wie soll er da auch noch einen Angehörigen pflegen?
Das heißt, dass im Grunde niemand in den Genuss der steuerlichen Entlastung kommt.
Sie sollten Ihre Info-Artikel einmal überarbeiten, bevor Sie Hilfe suchenden Menschen, die sich informieren wollen, eine solche Augenwischerei anbieten.
Martina
22.10.2019
Ich bin 54 Jahre und seit vielen Jahren habe ich ehrenamtlich die gesetzliche Betreuung meiner 10 Jahre jüngeren geistig behinderten Schwester übernommen . Viel Arbeit die ich aus Liebe und Gottvertrauen freiwillig übernommen habe. Meine Schwester ist wegen des Versagens des Kreiskrankenhauses in Schotten behindert. Auch im April 1975 war es schon Pflicht bei Neugeborenen aus der Ferse Blut zu entnehmen. Das wurde versäumt. Aber welcher heute noch Lebende will den daran schuld sein. Natürlich keiner !! Mein Vater hat versucht zu seinen Lebzeiten die Verantwortlichen des Krankenhauses in Schotten zur Stellungnahme und Verantwortung heranzuziehen. Schriftlich per handgeschriebenen Brief . Natürlich ohne Erfolg! Wer will den in einem Krankenhaus für die lebenslangen Einschränkungen einer behinderten Frau zuständig sein? Keiner! Als rechtschaffener Vogelberger Bürger und überzeugter Christ hat mein Vater nach aller Schuldablehnung des Krankenhauses keine weiteren rechtlichen Schritte unternommen. Sein früher Tod mit 56 Jahren im Jahr 1989 geht auch nach 8 jähriger Krankheitsodysee zu Lasten von Unfähigen , unwissenden, skrupellosen Ärzten. Das sei nur am Rande erwähnt. Meine Schwerstbehinderte Schwester C. die nie Sprechen gelernt hat , hat 5 Geschwister mit sehr guten Auffassungsgaben. Von den Kindern meines Vaters wurde von allen Dorfbewohnern Schlauheit erwartet. Er war der Hellste in der Dorfschule und das bekamen alle anderen Schüler mit. Diese Informationen habe ich nicht von meinem Vater aber von seinen ehemaligen Mitschülern bekommen. Ich bin Sonderschullehrerin von Beruf . Die 1. Akademikerin in dem kleinen Dorf aus dem ich stamme. Das erzähle ich alles nur um zu verdeutlichen dass meine Schwester C. aufgrund des Fehlers der zuständigen Ärzte 1975 im Kreiskrankenhaus Schotten zu einer geistig Behinderten wurde. Sie hat das gleiche intelligente Erbgut wie ihre studierten Geschwister . Stattdessen gilt sie schon seit der Feststellung dass ihre Schilddrüse nicht funktionsfähig ist, als 100% schwerbehindert. Diesen Stempel hat sie. Auferlegt durch unschuldige Menschen , die die Entwicklung und das hineingelegte Potential durch Unwissenheit zerstört haben. Wer es namentlich war , weiß ich nicht . Gott weiß es. Irgendwann im Leben oder nach diesem irdischen Leben kann man sich alle Unschuldsbeteuerungen sparen. Meine Schwester lebt seit 1995 in Behindertenwohnheimen der Behindertenhilfe Vogelsbergkreis( jetzt Kompass Leben ?!) Zuerst 20 Jahre in Alsfeld. Seit wenigen Jahren in Herbstein. Ein Wohnheimplatz in einem Behindertenwohnheim kostet seeeeeehr viel Geld. Die monatlichen Unkosten für C. belaufen sich auf 9000 € , richtig Neuntausend Euro.!!‘ Was wird denn geboten. Ein kleines Zimmer mit Einzelbett. Schrank, Regal , Schreibtisch, Sessel, Nachtstuhl. Das war’s . Dusche und Toilette werden gemeinschaftlich von ca. 10 Bewohnern in diesem kleinen Heimbereich genutzt. Wer jetzt denkt,dass für diesen 5* Hotelpreis es aber noch großzügige Aufenthaltsräume gibt , einen tollen Wellnessbereich , super Freizeitangebote und natürlich Frühstück und Abendessen vom Feinsten ? dem sei versichert, dass er lieber eine Jugendherberge wählen soll. Würde ich auch wählen..........wenn da nicht die Sache mit Pflege und Betreuung wäre. Ja dann muss ich meiner Behinderten nicht sprachfähigen Schwester doch in ein Behindertenheim geben. Ich habe 5 Jahre lang Pädagogik für Geistig Behinderte, Sprachbehinderte und Verhaltensauffällige studiert. Jetzt bin ich nicht nur Schwester sondern auch Fachfrau. Das ist für Heimleitung und ihrem Gesülze vom wunderbaren Fachpersonal und davon, dass man nur das Allerbeste für meine Schwester will, etwas entlarvend. Peinlich! Ich nenne ja keinen Namen, aber jeder der meine Schwester kennt und mich kennt , weiß was und wen ich meine ! Ich spreche von einer Heimleitung und einer Bezugsbetreuerin meiner Schwester C. die jetzt ein Strafverfahren initiiert von mir in die Wege geleitet bekommen . Im Januar 2020 ist C. 25 Jahre in einem Wohnheim im Vogelsbergkreis, zuerst in Alsfeld, dann in Herbstein. Hätten mir nicht in dieser Zeit fähige Menschen mit großem Herzen zur Seite gestanden wie etwa der jetzige Leiter der Behindertenwerkstatt in Alsfeld. Ohne solche Menschen , die Mut zum Weitermachen gegeben haben weil sie meine Schwester als kostbaren, liebevollen Menschen sehen und nicht als Schwerstbehinderten und Finanzfall wäre ich schon längst hilflos im Heimchaos untergegangen. Menschen kommen , Menschen gehen, Gut ausgebildetes Fachpersonal war immer die Ausnahme. Bei all den vielen Betreuungspersonal , das psychisch und körperlich sehr schnell an den Rand des Burn outs kommt , keinerlei gescheite Fortbildung bekommt. Im rechtlichen , biologischen , medizinischen und heilpädagogischen Bereich! Keinerlei Fortbildung , die im Umgang mit meiner Schwester sich als förderlich erwiesen hätte. Menschen ohne Kenntnisse werden auf ohne Pflegebedürftigen losgelassen. Wenn dann zum fehlenden Knowhow auch noch das fehlende Herz hinzukommt und man meint Angehörige mit Lügen und Starrsinn und den vermeintlichen Kenntnissen beeindrucken zu können , wird es kritisch. So werde ich mich zum ersten Mal in meinem Leben als überzeugte Christin zu einer Strafanzeige durchringen müssen. In meinem Fall gegen die Bezugsbetreuerin von meiner Schwester und den jetzigen Heimleiter des Behindertenwohnheims in Herbstein. Sie hatten fast zwei Wochen Zeit sich für ihre fahrlässige Körperverletzung an meiner Behinderten Schwester zu entschuldigen. Mit beiden wurde ausführlich gesprochen. Bei beiden Unschuldslämmern kommt noch ein bockiger Starrsinn dazu. Jetzt können sie es mal lesen , und überlegen welcher Staatsanwalt ihnen ihre Lügen abnimmt und sie verteidigt. Da es in unserem System nicht zu gehen scheint, um geldgierigen Heimen mit völlig unausgebildeten Leitungen und unfähigen Personal in ihrem zerstörerischen Verhalten gegenüber den Sprachlosen Hilflosen Einhalt zu gebieten, helfen nur unliebsame Maßnahmen. Schon mein Vater sagte: Wer nicht hören will, muss fühlen. Es gibt in den Heimen ganz tolle Mitarbeiter, denen ich von Herzen danken möchte für ihren freundlichen , liebevollen Umgang mit meiner Schwester. Da muss keiner was befürchten. Nur wer da meint, er stehe fest, der sehe zu, dass er nicht falle. Die aufgeführten Punkte die dass Fass zum Überlaufen gebracht haben , werden die betreffenden Personen schriftlich vor der Strafanzeige zugesandt bekommen. Per Einschreiben !! Weitere Exemplare gehen an das zuständige Amtsgericht in Alsfeld, die geschlossene Abteilung der Psychiatrie in Lauterbach, das Betreungsgericht, die Werkstatt in Alsfeld, die Lebenshilfe Marburg, den Lebenshilfe Regional Vorstand und an weitere wichtige Menschen . Es gibt auch die Möglichkeit der Verbreitung In der Bildzeitung und Frontal 21 freut sich auch über aufregende Beiträge. Dies ist alles erst die Vorstufe vor der Strafanzeige. Wenn Sie dies lesen und Heimleitung und die Bezugsbetreuerin meiner Schwester kennen, seien sie nicht erschrocken . Es ist ein heilsames Erschrecken . Ein Weckdienst . Solche Fachleute die bewusst dasLeben von Behinderten und ihren Familien zerstören! muss Einhalt geboten werden . Was fein angezogen und lächelnd daherkommt, wird wohl ein Wolf im Schafspelz sein. Ich würde gern eine Gruppe gründen: ich wehre mich für dich ! Für alle die sich länger Gesülze anhören wollen. Die nicht schweigen angesichts der himmelschreienden Bedingungen in unseren Pflegeheimen . Ich tue es nicht für mich! Ich tue es für alle Pflegebedürftigen, die unter dem Pflegenotstand leiden. Ich tue es aber auch für alle wunderbaren Herzensmenschen , die in de Pflege tätig sind. Sie tun Tag für Tag voller Hingabe ihren Dienst , schauen der kalten, schmerzlichen Wahrheit ins Gesicht und schauen weg. Sie dürfen nichts !!! sagen ! Sie sind bald ihren Job los. Den machen sie aus Überzeugung.! Den Monatslohn brauchen sie zum Überleben. Das Wissen unserer Pflegeheimbetreiber. Wer sollte denn wagen die miserablen Bedingungen anzusprechen? Auch ein Landeswohlfahrtsverband in Darmstadt muss als Träger der Sozialhilfe natürlich wissen ob das Heim meiner Schwester seine Arbeit gut macht. Was bietet denn das Heim für die 9000€ ?
Pflege-TÜV
21.10.2019
Meine Mutter war gelernte Krankenschwester und hat in ihren real 42 Arbeitsjahren als Krankenschwester durch aufopferungsvolle Arbeit und perfekte Erstversorgung jährlich dem Tod 3 bis 4 Leute von der Schippe geklaut. Später bekannte und hoch gelobte Ärzte wollten gern mit ihr arbeiten, weil Sie bei Ihr viel lernen konnten. Sie war in dem Gebiet Gesundheitswesen sogar als mehr als 20 Jahre als Abgeordnete nebenbei tätig. Als Mutter 88 war, habe ich ihre Pflege nicht mehr selbst geschafft und musste Sie ins Heim geben - das mi Abstand beste Heim vor Ort. Dort wurde sie sogar wegen den Fachkenntnissen sofort Vorsitzende des Heimbeirates. Das Heim bekam zwar die bestmögliche Bewertung - aber meine Mutter verübte wegen den trotzdem teilweise katastrophalen Zuständen (durch Personalmangel und Personalüberlastung) Selbstmord. Selbst Ihr Abschiedsbrief mit den Beschreibungen der realen Zustände hatte keinerlei Folgen für die folgende Bewertung oder gar für die Heimbetreiber.
H.S.
21.10.2019
Die Pflege-Einrichtungen, egal welcher Art, sind für "Otto-Normalverbraucher" schlicht und einfach viel zu teuer. Aus diesem Grund wird in den meisten Fällen die häusliche Pflege vorgezogen. Pflegeheime sind offensichtlich nur für Reiche bestimmt.
A. R.
20.10.2019
Ich habe meine Mutter ca. 8 Jahre mit bei der Pflege unterstützt, nebenbei hatte ich noch eine psychisch kranke Schwester. Ich habe mir leider nicht, wie ich eigentlich vor hatte, eine Arbeitsstelle gesucht, sondern habe mich darum gekümmert. Ich zahlte privat sehr viel drauf, weil meine Mutter mich ausnützte und belog. Ich würde es aus Dummheit, weil ich mit meinem Gewissen und Gefühl hadere, wieder machen, aber von der Erfahrung u. mit Überlebenstrieb nie mehr. Aber es ist halt bei jedem anders.
S.St.
20.10.2019
Solange Pflege privatrechtlich organisiert ist und sich damit gigantische Gewinne bzw. Vermögen bilden lassen, solange wird es diese Mißstände geben. Da hilft auch kein neuer TÜV.
Pflege ist allgemeine Daseinsfürsorge und gehört eindeutig nicht in private Hand. Aber was soll’s, Krankenhäusern geht es nicht viel besser. Über die Anzahl der Todesfälle dank multiresistenter Keime reden wir lieber nicht.
Chris S.
19.10.2019
Ich stimme Jürgen W. Vollkommen zu!!!
Eine Frechheit
komplett an der Realität vorbei
19.10.2019
Unsere Tochter hat seit 16 Jahren chronische MS im schweren Fall, Schwerbehinderung 90%, aG, 2 Rollstühle und könnte ohne unsere tägliche zeitaufwendige Hilfe nicht überleben. Aber wegen der Krankheit mit den Tausend Gesichtern gibt es nicht mal einen Pflegegrad - weil es bei MS pauschale Einschätzungen gibt und dort zwischen schubförmiger und chronischer MS nicht unterschieden wird und auch die konkreten Auswirkungen von MS keine Rolle spielen. Und dann negieren die Ämter noch rotzfrech alle Gerichtsurteile zugunsten Schwerbehinderter und weisen denen aus Kostengründen Mini-Wohnräume zu: als wir fragten wo kann man denn in dem winzigen verwinkelten Bau ein Bett aufstellen kam als Antwort: sie muss ja nicht unbedingt kochen, also kann die Küche dafür verwendet werden.
Die Wut aller Betroffenen ist für uns mehr als verständlich.
Rolf K
18.10.2019
Alles Unfug! Im PG 4 oder gar 5 kann man keiner Arbeit mehr nachgehen! Also Sozialhilfe = völlige Verarmung! Rolf K
Annemarie Strobel
18.10.2019
Die ING ist unschlagbar! Wir sind seit Jahren Kunden und wurden nie enttäuscht. Bei Schwierigkeiten, die wir nicht verursacht hatten, wurde uns immer sofort geholfen. Wir lieben die IN G.
Roswitha P.
18.10.2019
Warum wurde Bundeswehr und Zivildienst abgeschafft ? Ich denke, das diese Personalie gerade in der Pflege sehr hilfreich war. Und der oder die ein oder andere ist danach im Gesundheitswesen tätig geblieben.
Philipp
18.10.2019
Ist ja schön und gut mit den 100 000 Euro Einkommen pro Jahr aber wie sieht es auch wenn die Kinder der pflegebedürftigen Eltern gespartes Geld auf dem Konto liegen haben? Darüber liest man in dem neuen Gesetz rein gar nichts. Die Vermutung liegt also nahe dass ich zwar meinen Lohn behalten darf, aber dafür mit mit meinem gesparten Geld einstehen darf welches eigentlich mal für mein Alter sein soll.
Dietrich Berns
18.10.2019
Das gilt zwischen meiner Frau und mir, dass das so geregelt wird.
Jürgen W
18.10.2019
Das ist ja berauschend, dass wenn alle 3 Punkte zutreffen ein Pauschbetrag i.H. 924 Euro steuerlich "entlastend" ist.
Bei einem Steuersatz von 25%, was schon recht hoch ist, werden
dann monatlich ca 19,25 Euro oder täglich 64 cent eine entlastende
Messzahl sein. Wie könnt ihr es wagen den
Bürger so zu belügen zu Lasten der millionenfachen Hilfestellung
der Angehörigen?
Katja Schmidt
18.10.2019
Schade, dass Ihnen bei der Recherche zu diesem Thema nicht aufgefallen ist, dass wir seit Anfang 2017 PflegeGRADE statt PflegeSTUFEN haben! Das macht leider wenig glaubhaft. Differenzierte und faktengenaue Informationen sind gerade bei diesem Thema von hoher Wichtigkeit.
KS
18.10.2019
Solange der medizinische Dienst die Gutachten macht, wie pflegebedürftig jemand ist, ist der Hund zum Hüter über die Knackwurst erklärt.
Meine Mutter hatte zwei Schlaganfälle und ist hochgradig beeinträchtigt u. auf Hilfe angewiesen. Laut Pflegegutachten erreicht sie gerade so die Schwelle von Pflegegrad eins. Somit hat sie keinerlei Leistungsanspruch. Denn kein Pflegedienst kommt für 125 € im Monat und unterstützt zuhause. Wir haben sechs relevante Anbieter durch / sechsmal Absage.
ING
18.10.2019
Hallo Herr Hofmann, wir haben bewusst keine Daten zum Eigenanteil aufgeführt, da ein Durchschnittswert nicht vollends aussagekräftig ist. Es gibt Unterschiede zwischen den Bundensländern, aber insbesondere auch bei den Pflegestufen. Gern können Sie hier weitere Informationen dazu nachlesen: www.pkv.de/presse/meldungen/pflegeluecke/ Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Friedrich
18.10.2019
Es heißt jetzt Pflegegrad, die Stufen „0“ und 1-3 wurden durch Grade ersetzt, die neue Einteilungen unterscheidet sich in einigen Punkten zum früheren System.
M. P.
18.10.2019
Das Änderungen nötig sind ist klar. Lohnerhöhung auch richtig und notwendig, doch dies geht bis jetzt nur zu Lasten der Pflegebedürftigen. Im Heim mussten die Bewohner deshalb bis zu 500€/Monat mehr zahlen. Bei den 125€/Monat für niederschwellige Entlastungsleistungen (ab Pflegegrad 1), hat man in Berlin keine 3 Stunden/Monat, denn die Std. kostet ca. 46€, das wird dann auf 50€ steigen. Für Haushalthilfe wie Putzen.
Was ist mit den hochgelobten Pflege-WGs, da gibt es keine Kontrolle, da es nicht als Heim zählt. Hier müssen die Angehörigen aktiv werden, wenn nicht, sieht es oft echt traurig aus für die Bewohner und die Pflegekasse zahlt. Wer privat zu Hause pflegt, wird je nach Pflegegrad 2 bis 4mal im Jahr kontrolliert, besser beraten.
Man verdient sehr, sehr gut an der Pflege, doch nicht die Menschen, die in der Pflege praktisch tätig sind.
KW
18.10.2019
Was mir bei der ganzen Diskussion vollkommen fehlt, ist eine finanzielle Entlastung von berufstätigen Angehörigen, die die Pflege übernehmen. Das zinslose Darlehen, das man in diesem Fall aufnehmen kann, kann nur ein schlechter Witz sein.
Oliver
18.10.2019
@ Peter Krieter
Sie haben wahrscheinlich die Pflegestufe 3
Hier steht Ihnen ein "Entlastungsbetrag" von € 125,00 zu. Diesen können Sie z. B. für eine Haushaltshilfe nutzen.
Don Blubbo
17.10.2019
2,x % mehr Gehalt für Pflegehilfen, damit wird dieser Beruf aber so etwas von cool, für die nachrückende Generationen. Ich sorge mich um all die leerstehende Universitäten in Germany.
Der alte Pflege-Tüv, jawohl der war wirklich schlecht. Es wird einen neuen Pflege-Tüv geben. Klasse ab dann ist alles zumindest technisch alles in Ordnung was Pflege betrifft. Prima. Da freut man sich. Zumindest jene, welche noch einen Funken vom Glauben an eine Verbesserung haben. Ich ja logo.
Eine voll transparente Angelegenheit, wird das, wie alles, was privat betriebene Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen betrifft, welche einstmals in öffentlicher Hand ,nur miese Zahlen schrieben, getragen von jedem für jeden und nun unter Renditezwang von Sparmaßnahme zu Sparmaßnahme schlittern, dafür jedoch Cashflow open end generieren. Geriatrisch generiertes Geld eben, das Rating vor der HU gestempelt vom TÜV. Sicher ist sicher da legt der Deutsche wert darauf.
Bis zum bitteren Ende, welches manchem wundgelegenem im 6 Liter Windel in diesem Gesundheitssystem als Erlösung erscheinen mag.
Ich bin generell ein optimistischer Zeitgenosse, doch auf diesem Gebiet sehe ich keinen Lichtstreifen am Horizont. Zu viele negative Parameter. Zu viele Schreibtischtäter. Leider.
Lydia S.
17.10.2019
Nein, das Haus muß nicht verkauft werden, wenn es selbst bewohnt wird. Man hat sehr wohl Ansprüche.
Und..…..wie genau es funktioniert, keine Ahnung. Aber selbst wenn man keine Steuern zahlt, kann man Erstattung vom Finanzamt bekommen. Also auf jeden Fall Steuererklärung machen. Auch als Rentner!!!!
Auch Rentner haben Rechte, also nicht gleich einschüchtern lassen.
Eine Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Gerd Hofmann
17.10.2019
Sie schreiben zwar, wie hoch die Gesamtkosten für die verschiedenen Pflegegrade sind, aber nicht wiehoch der Eigenanteil eines Bewohners ist.
Christina
17.10.2019
Danke für den Artikel zu news aus der Pflege!
Peter Krieter
17.10.2019
Ich bin Rentner mit einer Nettorente von ca. 800 € und meine Frau hat ca. 350 €. Wir zahlen keine Steuern!!! Jetzt kann ich 924 € von der Steuer absetzen, wie soll ich das machen? Meine Frau erhält noch 545 € Pflegegeld (für mich?) beim Pflegedienst kostet es fast 1.000 € pro Monat. Eine Haushaltshilfe bekommen wir nicht bezahlt, zahle aber für Reinigungskräfte monatlich um 300 €. Ich bekomme statt 1.000 € (Pflegedienst) daher nur 245 €. Wo ist da die Gerechtigkeit? Melde ich die Reinigungskräfte an bleibt mir noch weniger. Egal welche politischen Änderungen bzw. Gesetze gemacht werden der kleine "Mann" ist immer der DUMME!!! Uns bleiben nach Abzug aller Kosten (Elektrisch usw.) knapp 700 € zum Leben. Beim Sozialamt brauchen wir uns garnicht melden da unser Haus verkauft werden könnte.
Elena
17.10.2019
Erfreulich, dass Angehörige von Pflegebedürftigen, die im Pflegeheim sind, entlastet werden. Sehr viele Pflegebedürftige leben aber nicht in Pflegeheimen, sondern im betreuten Wohnen. Wie sieht es da mit einer Entlastung aus?