Lieselotte Schindler
20.10.2020
Warum informiert das Finanzamt die Rentner nicht gleich, wenn sie auf ihre Renate Steuern bezahlen müssen? M. E. ist das doch deren Aufgabe. Als ich noch berufstätig war, habe ich den Arbeitgeber doch auch nicht fragen müssen, ob ich auf mein Gehalt Steuern zahlen muss.
Nach der Rentenerhöhung 2019 habe ich nun wegen der allgegenwärtigen Diskussion freiwillig eine Steuererklärung abgegeben, mit dem Ergebnis einer nicht unbeträchtlichen Steuerzahlung für 2019 und gleich Vorauszahlung für 2020.
Damit dachte ich dass das Problem nun gelöst ist und ich für die kommenden Jahre jetzt immer eine Steuererklärung abgeben muss.
Aber es kam anders, 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides für 2019 erhielt ich die Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre 2016, 17 und 18.
Birgit hohmann
29.06.2020
Ich finde es nicht in Ordnung die Rente zu versteuern. Man zahlt jahrelang ein und dann muss man es noch versteuern. Finde ich nicht in Ordnung.
Soso
28.06.2020
Haben die Rentner nicht schon genug im Leben bezahlt und müssen die älteren auch noch ihr bißchen Rente versteuern! Unsere Politiker sollten doch mal nachdenken, was fuer unsere ältere Generation besser wäre. Viele müssen sich noch etwas dazu verdienen um über die Runden zu kommen. Da kann man nur sagen " schämt euch".
Margit Schneider
28.06.2020
Unser Besteuerungssystem ist so krank, wie die die diese Regeln aufstellen. Demokratie ist etwas anderes.
Mein Mann bezieht eine kleine Rente und hat 40 Jahre gearbeitet. Ich beziehe Krankengeld, dieses sei "steuerfrei", unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Liest man was ist denn nun ein Progressionsvorhalt. Bedeutet dies, es wird ein höherer Steuersatz zugrunde gelegt. also doch nicht "steuerfrei"?
Wir müssen nachzahlen, früher im Job gab es Geld zurück. Dass man sich an den Kranken und Alten bedient, ist auch wieder typisch für die gute christliche, soziale und demokratische Republik. Wir werden so verdummt, das selbst die Steuerberater innerlich abwinken und nur noch Dienst nach Vorschrift machen.
Übrigens interessiert mich schon immer die Frage:
Macht ein Finanzbeamter, egal in welcher Dienststufe (mittel, gehoben) eine Steuererklärung und zahlt genauso seine Steuern wie wir?
Selbst wenn man einen im privaten Bereich einen Finanzbeamten kennt, sind die nicht in der Lage einem zu helfen. Alle sind spezialisiert und kennen auch nicht das Gesamtbild. Jetzt soll der kleine Mann noch durchblicken?
Schade, dass sich nie etwas ändert, es wird immer nur geredet. Gerade werden Steuermilliarden aufgelegt, wer soll das bezahlen? Die Aktionäre bestimmt nicht.
Karl-Heinz Nagel
26.06.2020
Solange einer von uns arbeiten ging (meine Frau oder ich) bekamen wir immer bei der Steuererklärung eine Rückzahlung. Seit wir beide in Rente sind und somit über weniger Geld im Monat verfügen haben wir immer Nachzahlungen und dadurch auch Vorauszahlungen zu leisten.
Das ist eine Ungerechtigkeit, die zum Himmel schreit.
Amaritza Reinhard
19.06.2020
Die Rente zu versteuern ist einfach Betrug an den Rentnern . ( 2 mal Versteuerung )
Peter Zimmer
18.06.2020
Grundsätzlich; ein ganzes Arbeitsleben zahlt man Steuern. Auch die Rente wir über Steuermittel finanziert. Und ist es dann endlich soweit zahlt man von der durch Steuer finanzierte Rente noch einmal eine Steuer. Ich lege das als doppelte Besteuerung aus. Der Grundfreibetrag
ist 9168,00 €, macht also 764,00 € im Monat. Wer kann davon Leben ?
ING
19.05.2020
Hallo Peter, meinen Sie den Altersentlastungsbetrag? Der ist ja individuell verschieden und hängt vom Jahr den Renteneintritts ab. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Alfred
18.05.2020
Leider nicht aktuell (Stand April 2019). Es fehlt vollständig der Hinweis auf Günstigerprüfung bei Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Auch eine Erläuterung zu "angerechnete ausländische Quellensteuer" wäre für Aktienbesitzer hilfreich.
Peter
18.05.2020
Es gibt aber noch einen Altersfreibetrag von 1900.- € pro Rentner ?
ING
18.05.2020
Hallo D. Reinhold, wir werden das bei der nächsten Aktualisierung überprüfen, danke für den Hinweis. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Was soll denn das?!! v. D. Reinhold
18.05.2020
Ein Artikel von 2019, in den News 05/20!!
Da war aber jemand ziemlich neben der Spur!!
ING
18.05.2020
Hallo Herr Kornhardt, Versorgungsbezüge sind mit der Rente vergleichbare Einnahmen aus z.B. einer betrieblichen Altersvorsorge. Für Fragen dazu können Sie sich bestimmt an Ihren Steuerberater wenden. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Martin Kornhardt
18.05.2020
Was ist Versorgungbezug, Versorgungsbezüge?
Das schreiben sie:
Steuererklärung für Rentner: Diese Freibeträge stehen Ihnen zu
Der Grundfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2019 für Alleinstehende 9.168 Euro und 18.336 Euro für Zusammenveranlagte. Allerdings darf kein Arbeitslohn oder "Versorgungsbezug" im Einkommen enthalten sein. Schreiben sie:
ING
18.05.2020
Hallo Lilochen, wir werden auch Ihren Hinweis gern für die nächste Aktualisierung berücksichtigen. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
ING
18.05.2020
Hallo Herr Hoffmann, danke für Ihren Hinweis - wir nehmen ihn gern für die nächste Aktualisierung mit auf in unseren Themen-Speicher. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Harald Hoffmann
17.05.2020
Der Artikel Steuerpflicht für Rentner wurde 08.04.2019 aktualisiert.
Mittlerweile ist der 17.05.2020. Dazu keine Aktualisierung??
Lilochen
16.05.2020
Ihre Tipps bezüglich der Versteuerung von Renten sind ja sehr gut aber unverständlich ist mir die Veröffentlichung Ihrer Kommentare aus längst vergangenen Zeiten . Die Inhalte sind hinsichtlich der kritischen Kommentare zwar immer noch aktuell (Abzocke, Doppelbesteuerung u.a.) aber ich habe nicht einen Kommentar aus dem Jahr 2020 gefunden. Woran liegt das wohl?
Marianne von Echte
04.07.2019
...danke dem ING-DiBa AG (DE) TEAM für die immer sehr
wertvollen "Tips"
Danke!!!
ING
23.04.2019
Hallo C. Rothe, die Freibeträge haben wir oben im Artikel aufgeführt. Um ganz sicher zu wissen, was in Ihrem Fall zu machen ist, erkundigen Sie sich einfach bei einem Steuerberater oder bei einem Lohnsteuer-Hilfeverein. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
C. Rothe
23.04.2019
Nachtrag: Es handelt sich in meinem Fall um eine Erwebsunfähigkeitsrente, anfangs auf Zeit, seit diesem Jahr, ist es eine Dauerrente. Beginn 10/2007 mit Netto 601€. Alleinstehend mit Grundsicherung. Eine Steuererklärung habe schon lange nicht mehr gemacht.
Ich bin nun etwas beunruhigt.
C. Rothe
23.04.2019
Wie ist es wenn man lange Zeit Hartz4 bezogen hat und nun Grundsicherung bezieht. Renteneintritt 2007 mit 601€ netto. Alleinstehend ohne weiteres Einkommen.
ING
23.04.2019
Hallo Herr Rosenow, haben Sie vielen Dank für den aufmerksamen Hinweis! Viele Grüße, Ihr Social Media Team
H. Flickenschild
22.04.2019
Sie sollten bei den Zinsnachzahlungen zu 6% darauf hinweisen, dass die Höhe der Zinsen beim Bundesfinanzhof anhängig ist und noch nicht abschließend entschieden ist.
Im Falle einer Zinsforderung kann also deren Höhe widersprochen werden.
Adalbert Rosenow
18.04.2019
Ihre Angabe:
- Bei Rentnern mit Eintritt im Jahr 2005 und früher legt der Gesetzgeber einen Anteil von 50% zugrunde, der zu versteuern ist – kann so nicht stimmen.
Richtig ist:
Für alle Rentnerinnen und Rentner, die im Dezember 2004 eine Rente erhielten,
wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.
Der „Rentenfreibetrag“ ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert.
Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt.
Beispiel:
Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente
von 12 000 Euro.
Hieraus errechnet sich ihr individueller „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6 000 Euro.
Im Jahr 2012 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen
12.753 Euro.
Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro.
Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 6.753 Euro.
Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 2012 8.004 Euro beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen,
da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
Quelle:
Auszug aus der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung
Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht (7. Auflage (9/2012).
Freundliche Grüße
A.Rosenow
Peter
18.04.2019
Gerade als Rentner ist man in einem Alter, in dem die Augen vielleicht nicht mehr ganz so gut sind. Deshalb, in Sachen Barrierefreiheit, sollte die Schriftgröße in solchen Artikeln doch etwas größer gewählt werden.
ING
11.04.2019
Hallo Erhard, bei dem Artikel handelt es sich um allgemeine Informationen rund um das Thema Steuererklärung. Sicherlich betrachtet jeder Leser andere Informationen als "wissenswert" - was ja auch die Vielzahl der Fragen und Anregungen zeigt. Mit Ihren Fragen zu Ihrer individuellen Steuererklärung wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Erhard
10.04.2019
Es sind nur die allgemeinsten Regeln aufgeführt, doch wie
steht es mit der Einbeziehung der Wittwen-/Wittwerrente?
Viele Rentner beziehen auch solche! Gibt es da Freigrenzen
o.Ä.?
Danke
Rudolf
27.12.2017
Für eine BG Unfallrente muß man keine Steuern zahlen!!!
Ronald
07.11.2017
Die Frage von Hans Joachim, mit der BG Rente ist noch nicht beantwortet worden,sie würde mich auch intressieren. Und ob man über haupt Steuern Zahlen muss für eine BG Rente
Edmundorainer
17.08.2017
Danke für die für mich aufschlussreichen Kommentare.
Ich weiß jedoch, dass manche Rentner keine Steuererklärung abgeben
müssen, obwohl sie sehr hohe Renten haben und sogar Mieteinnahmen haben. Warum greift hier die Kontollfunktion des FA nicht bzw. warum geht das FA nicht auf diese Mitbürger zu?
Sigrid
04.08.2017
Hallo Joachim, Danke für Dein Bemühen! Diese Seite ist sehr hilfreich, leider bestätigt sie: entweder UNTER Grundfreibetrag - d. h. keine EkSt Erklärung und keine Steuer (aber ganz arm!) ODER DARÜBER: Du sitzt auch noch im Pflegebett und machst Deine komplizierte Steuererklärung. Es gibt wieder unterschiedliche Steuersätze .... Und wenn das arme alte Hirn das dann wirklich nicht mehr packt, müssen die Nachkommen neben der mehrseitigen Vermögensaufstellung zum Tag des Versterbens auch noch eine Steuererklärung für Dein letztes Lebensjahr erstellen um nicht der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden .... Warum zieht der Fiskus nicht gleich wie vom Lohn auch die Steuer ab!?! Da hätte man zumindest die Motivation, für die jährliche Mühe der Steuererklärung z. B. wegen der vielen teuren Medikamente und vielfältigen Zuzahlungen vom Finanzamt etwas erstattet zu bekommen .... Armes reiches Deutschland! Ich liebe es!
Sigrid
04.08.2017
Hallo
Hans Joachim
26.07.2017
hallo Sigrid,
ich denke das jeder den Grundfreibetrag bekommt,es gibt dafür eine Tabelle - https://www.Seniorenbedarf.info/Rente-versteuern.
Ich hoffe das hilft Dir weiter !!
LG
Hans Joachim
26.07.2017
Hallo, sehr gute Kommentare, ich habe viel neues erfahren.
Meine Frage :
muss BG Rente als Neurenter seid 2016 in der Steuererklärung mit angegeben werden und wenn ja wo genau ?
Wer kann eine Antwort geben ?
Gruß an Alle
Sigrid
20.07.2017
Ich bin seit 2016 " Neurentnerin" mit 8,4% Rentenabschlägen, 72% muss ich versteuern. Soweit, sogut. Was mich empört: Ich hatte es so verstanden, dass nur die Summe, die über dem Grundfreibetrag liegt, entsprechend versteuert werden muss. Weshalb steht dieser GRUNDFREIBETRAG nicht jedem zu!?! Ich habe doch als Geschiedene / Alleinerziehende doch schon mehr als genug Steuern gezahlt und u.a. auch Hartz4 Aufstocker mit finanziert! Eine Unverschämtheit, dass es in diesem Land immer mehr Menschen, insbesondere Frauen gibt, die von ihrer Arbeit nicht leben können. Gleichzeitig können kinderlose Paare, bei denen die Frau u. U. Dank Quote eine gut bezahlte Führungsposition einnimmt, von den Vergünstigungen des Ehegattensplittings provitieren. Es sei ihnen gegönnt. An dieser Stelle habe ich besonders dann ganz große Probleme, wenn attraktive Politikerinnen bestimmter Parteien die Gleichberechtigung der Frauen in Deutschland arrogant als Beispiel gebend anpreisen ....
jk
28.08.2016
Natürlich sollte man auch ein wenig vorsorgen. aber, jeden Monat z.B 500 Euro in ein Schließfach sind auch gut. Bei Riester und allem was es gibt will der Staat kontrollieren und später auch was davon haben. Die Zulagen/Zinsen sind so niedrig das sich das meiner Meinung nach nicht wirklich lohnt. 20 Jahre 500 Euro bedeutet 120 tsd. . Auch wenn es durch Inflation weniger wird, aber min. 200 + x Monate kann ich mir 500 Euro Taschengeld rechnen. Diese Rente ist sicher. Ohne das unser Finanzminister in die Tasche greift. Ich hoffe natürlich das ich es erlebe. Aber wenn nicht, bekommt meine Frau von dieser "Rente" nichts abgezogen. Das ist sicher.
ING-DiBa
30.05.2016
Hallo M.G., zu den Gepflogenheiten des Finanzamts können wir nichts sagen - am besten fragen Sie direkt dort nach. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
M.G
29.05.2016
Kann man davon ausgehen,dass Renten vor 2005 nur zur Hälfte steuerpflichtig sind ? Also ein Rentnerehepaar hat z.Bsp.34000 € Renteneinkünfte und davon sind 17000€ Zu versteuern, aber da der Freibetrag 17304€ entfällt die Abgabepflichtig?Wird das Rentnerehepaar immer vom Finanzamt angeschrieben,wenn eine Steuerpflicht besteht und noch nie eine Lohnsteuererklärung abgegeben hat?
Michael T.
05.04.2016
Was soll man sagen, die Altersarmut wird erheblich zunehmen und der einfache Bürger ist immer der Dumme, denn der Staat greift uns regelmäßig mehrfach in die leeren Taschen. Verstehen kann man das nicht, insbesondere wenn man mehr als 40 Jahre in die Kassen eingezahlt hat und am Ende nichts bleibt währenddessen für Menschen die niemals in unsere Kassen eingezahlt haben, jede Menge Geld da ist. Fair ist das nicht sondern eine Schande.
ING-DiBa
29.03.2016
Hallo Rentenanfänger15, bei dem Artikel handelt es sich um allgemeine Informationen rund um das Thema Steuererklärung. Sicherlich betrachtet jeder Leser andere Informationen als "wissenswert" - was ja auch die Vielzahl der Fragen und Anregungen zeigt. Mit Ihren Fragen zu Ihrer individuellen Steuererklärung wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Rentenanfänger15
28.03.2016
An das Social Media Team,
ist es möglich diesen Artikel um das Wissenswerte aus den Kommentaren zu ergänzen
und den gesamten Text als .pdf (altes Format vor Win7) zum Download zur Verfügung zu stellen ?
Mit freundlichen Grüßen
Rentenanfänger15
ING-DiBa
15.03.2016
Hallo Herr Wilke, die meisten Steuerbescheinigungen sind schon verschickt. Am besten bestellen Sie sie kurz telefonisch: Unter 069 / 34 22 24 sind wir immer für Sie da. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Werner Wilke
15.03.2016
Wann kommt die Steuerbescheinigung für 2015?65
rapu
14.03.2016
jede info zum thema ist hilfreich
hier ist besonders die gute verständlichkeit lobenswert
Thomas
12.03.2016
Die Besteuerung ist sehr heftig, ich bekomme 2017 meine Altersrente und muss 74 % versteuern. Klasse, Geld, was ich in die Rentenkasse eingezahlt habe ist bereits versteuertes Geld und nun wird es nochmal versteuert.. Deshalb muss ich weiter arbeiten und weiter brav meine Steuern an den Staat zahlen.
Dieter Schöning
03.03.2016
Liebe Liesbeth 10,
in einem früheren Beitrag habe ich angeführt, daß man von der Rente nicht leben kann wenn die Frau nicht mitarbeitet.
Das Beispiel zeigt die getrennte Veranlagung. Nach Splittingtabelle wären es 77,-EUR mehr im Jahr.
Dann blieben, ohne die Mitarbeit der Frau, für drei Personen nach Abzug KV, Zusatz-KV und Soli monatlich netto 1431,01EUR
Werde also durch unsere Notlage noch steuerlich Bestraft. Was ist, wenn meine Frau nicht mehr arbeiten kann?
Sie bekäme gerade mal ca 90,-EUR Rente.
Liesbeth 10
01.03.2016
Zum Kommentar von Herrn Dieter Schöning:
Die angegebene Steuerklasse IV sagt mir, dass Ihre Ehefrau auch Arbeitslohn bezieht. Sie müssen also mit Ihrer Rente nicht allein für die Kosten für einen 3-Personen-Haushalt aufkommen. Bei Ihnen sind 58 % der Bruttorente steuerpflichtig. Der Prozentsatz bleibt bis zu Ihrem Lebensende. Davon gehen Sonderausgaben (z. B. Krankenversicherung) ab und persönliche Freibeträge. Der Grundfreibetrag für Ledige wurde ab 2016 auf 8.652 € und für Ehegatten auf 17.304 € erhöht. Um das zu versteuernde Einkommen für Ehegatten zu berechnen, müssen die Einkünfte und steuermindernde Kosten der Ehefrau mit einbezogen werden. Dann ist die Splittingtabelle anzuwenden.
Dieter Schöning
29.02.2016
Hier nochmal die Fakten.
49 Jahre durchgehend gearbeitet. Bruttorente 1600.-€. Nach Abzug K-Versicherung, Zusatzbeitrag KV und Pflegeversicherung bleibt eine montl. Rente von Netto 1431,- €, in der Steuerklasse -IV-, für drei Personen zum Leben + Miete.
Das zu versteuerte Jahreseinkommen beträgt 19.000,-€. Nach Abzug des Anpassungsbetrag von 1.123,-€ bleibt ein zu versteuernde Teil von 17.877,-€.
42% davon sind steuerfrei weil Renteneintritt im Jahr 2009. Bei späterem Renteneintritt sinkt der %-Satz jedes Jahr um 2%. Ab 2040 wird die Rente voll versteuert. Also, 19.000,-€ minus 7509,-€ ergibt eine steuerpflichtige Rente von 11.491,-. Nach Abzug des Sonderausgaben Pauschbetrag von 36,-€, Vorsorgeaufwendungen von 2.005,-€ und Behinderten-Pauschbetrag von 310,-€ bleibt ein zu versteuerndes Einkommen nach Grundtabelle von 9.006,-€. Da das steuerliches Einkommen über 8.354 Euro liegt, beträgt laut Finanzamt die Gesamtnachzahlung 77,-€. Dies ist ein reelles Beispiel. Bei einem Renteneintritt ab dem Jahr 2040 läge die Nachzahlung nach jetziger Steuertabelle bei € 1702,- ohne Soli von € 93,61. Herzlich Willkommen in der Altersarmut.
G.Helmhold
28.02.2016
ich bin Pensionär seit 1998,habe immer eine Einkommensteuererkärung abgegeben,bis ich ein Schreiben vom Finanzamt bekam,dass ich keine Erkärung mehr abgeben brauche,weil die Berechnung immer 0,00€ betrug.
Doris
24.02.2016
Erschreckend ! Unsozial !
Für Politiker und Beamte wären die Steuern Peanuts, aber sie sind befreit. Wieso wird der kleine "Mann", vielleicht liegt er knapp über der Grenze, doppelt besteuert, mit welchem Recht? Viele Rentner müssen den Cent 10X umdrehen und dann noch die Steuer zu bezahlen?
Warum hat er überhaupt gearbeitet, wenn er im Alter betteln muss? Ist das die schöne neue Welt, wer arbeitet, fleißig ist und spart wird bestraft?
ING-DiBa
24.02.2016
Hallo Sirabu, auch Ihnen sind wir noch eine Antwort schuldig:
Der Rentenfreibetrag gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Ändert sich der Jahresbetrag der Rente und handelt es sich hierbei um eine regelmäßige Anpassung – wie die jährliche Rentenerhöhung – , bleibt der Rentenfreibetrag unverändert. Änderungen des Jahresbetrags der Rente, die nicht auf einer regelmäßigen Anpassung beruhen, führen hingegen zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrags. Dabei ist der veränderte Jahresbruttobetrag der Rente im selben Verhältnis steuerfrei und –pflichtig, wie der Jahresbruttobetrag der Rente ohne die außerordentliche Rentenerhöhung. Der so neu berechnete steuerfreie Anteil entspricht dem Rentenfreibetrag, der fortan gilt.
Viele Grüße, Ihr Social Media Team
ING-DiBa
24.02.2016
Hallo Lola70, hier noch die Antwort auf Ihre Frage:
Die Besteuerung des Einkommens (einschließlich der Alterseinkünfte) wird regelmäßig auf der Grundlage einer Einkommensteuererklärung vorgenommen. Keine Steuererklärung muss abgegeben werden, wenn die Einkünfte der steuerpflichtigen Person (u.a. vermindert um den Altersentlastungsbetrag) in der Summe den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Dieser liegt ab 2016 bei 8.652 Euro, für Zusammenveranlagte 17.304 Euro.
Der Besteuerungsanteil der Rente wird lediglich als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer herangezogen. Der nicht zu versteuernde Teil der Jahresrente gilt als eine Art Steuerfreibetrag, welcher in dieser Höhe während der gesamten Laufzeit der Rente gewährt wird.
Verkauft man eine Wohnung und liegt der Veräußerungsgewinn über dem Grundfreibetrag, können die erzielten Einkünfte eventuell einkommensteuerpflichtig sein. Dies ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an Ihr Finanzamt. Dieses hilft Ihnen bestimmt gerne weiter.
Viele Grüße, Ihr Social Media Team
ING-DiBa
22.02.2016
Hallo Herr Linz, hallo Pinki, haben Sie vielen Dank für Ihre aufmerksamen Hinweise! Es hat sich tatsächlich leider ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen. Der Freibetrag für Alleinstehende beträgt seit dem 01.01.16 natürlich 8.652 Euro (und nicht 8.625 Euro). Wir korrigieren das! Danke und viele Grüße, Ihr Social Media Team
ING-DiBa
22.02.2016
Hallo Walter 80, vielen Dank für Ihre Frage! Leider können wir an dieser Stelle keine individuellen Berechnungen durchführen. Wenden Sie sich doch am besten kurz direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
m.meyer
22.02.2016
schon bekannt; daher nicht hilfreich
Jörg
21.02.2016
Bezüglich Witwenrente!
Ist der Ehemann 2005 in Rente gegangen, sind 50% seiner Rente zu versteuern.
Ist der Ehemann 2010 verstorben beträgt der Besteuerungsanteil der Witwenrente auch weiterhin
50%. und nicht die für 2010 geltenden 60%.
Heinz Dieter
19.02.2016
In der VDK - Zeitung vom Februar 2016 Seite 21 ist unter der Überschrift " Mehr Rente heißt auch mehr steuerpflichtige Rentner " ein sehr informatiefer Artikel zur Steuerpflicht der Rentner zu lesen. Viele der hier gestellten Fragen werden sehr verständlich beantwortet.
Herr Ausgepresst
19.02.2016
Wer kann mir sagen , inwieweit die Altersentlastungsbeträge -ab 65 J. - sich irgenwie auswirken ?
Im Voraus besten Dank
Pinki
19.02.2016
Sie schreiben einen Freibetrag für 2016= 8.625 Euro. Ich habe mir irgendwann mal notiert, dass der Freibetrag= 8.652 Euro beträgt. Entweder habe ich einen Zahlendreher in meiner Notiz oder Sie haben sich verschrieben. Wie lautet der Freibetrag wirklich?
Kundel
19.02.2016
Es gibt auch gute und preiswerte Steuersoftware. Warum gleich zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?
Horst
19.02.2016
rate allen von einer NV-Bescheinigung ab. Macht einfach eine 0,00 Einkommensteuererklärung, wenn keine so üppige Rente da ist und auch keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Da ist meistens noch eine riesen "Luft" bis man Steuer bezahlen muss. Habt ihr dann mal Gewinne aus Aktien, die über dem Freibetrag liegen, bekommt ihr entweder alle gezahlte Kapitalertragsteuer und Soli zurück, oder zumindest einen Teil. Und dieser 0,00 Betrag vorerst in der Erklärung wird bei Eingabe der Jahresbescheinigung von der Bank - einfach die Zahlen in die Einkommensteuererklärung tippen -, je
nach Höhe der Kap.Ertr.Steuer und des Solis, sich zu einem Steuer Guthaben verändern. Bitte nicht dem Finanzamt schenken.
alf
19.02.2016
ich bin vor 2005 in rente gegangen.
Die in der Zwischenzeit erfolgen Erhöhungen werden mit mehr als 50% versteuert. Ist das richtig?
Gerlinde Hafner
19.02.2016
Der Freibetrag von 8.625 € für Alleinstehende ist ja wohl lächerlich!! Und jedes Jahr müssen 2% mehr von der Rente versteuert werden! Wie sollen das die Jungen Menschen auffangen, wenn diese 100% ihrer Rente versteuern müssen? Soviel kann nicht privat vorgesorgt werden! Für die Zukunft ist die Altersarmut vorprogrammiert
Marion
19.02.2016
Irgendjemand schrieb am 18.2.16, dass es sich nicht um eine Doppelbesteuerung der Rente handele. Dem ist nicht so wie beschrieben. Wer keine Werbungungskosten über 1.800 EUR hat, bekommt keine Steuerrückzahlung. Das Soz.Vers.pflichtige und Lohnsteuerpflichtige Gehalt ist Grundlage der monatlichen Abzüge. Da ist die Steuer zum 1. Mal gezahlt, das 2. Mal wenn man schöne 45 Jahre gearbeitet und dem Staat etliche Tausend Euro vermacht hat und dann eine Rente bekommt, von der man mal gedacht hat, davon so leben zu können, wie man es sich nach den 45 Jahren auch verdient hat !!
Also doch Doppelbesteuerung. Ich will gar nicht weiter ausführen, welche Steuern man für seine Hobbys, Lebenshaltung, Fortbewegung usw. 45 Jahre lang gezahlt hat und von der Rente auch noch zahlen muss. Wir sind lediglich die Finanzierer unseres Staates.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Parki
19.02.2016
Ich bin seit 3 Jahren wg. Parkinson erwerbsgemindert berentet. Im ersten Jahr habe ich für 9 Monate die Rente bezogen und habe keine Nachricht über eine Besteuerung bekommen. Im zweiten Jahr musste ich auf einen Schlag die Rückzahlung des vergangenen Jahres und die Forderungen des laufenden Jahres begleichen. Da ich trotz der Erkrankung noch arbeite, bezahle ich ja auch immer noch fleißig in Steuer- und Rentenkasse ein. Manchmal frage ich mich echt, warum ich mir das antue...
Walter 80
19.02.2016
Ich bin2001 in Rente gegangen wie hoch ist mein Besteuerungsanteil?
Anita 80
19.02.2016
Mußte 2014 erstmals Steuererklärung machen.Da ich kaum was zum Absetzen hatte,mußte ich nachzahlen. Aber ich hasse die Vorauszahlung und finde...es ist eine Abzocke.........
Jürgen R.
18.02.2016
" Nicht berücksichtigt hingegen werden Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Der Freibetrag beträgt ab 1. Januar 2016 für Alleinstehende 8.625 Euro und 17.304 Euro für Zusammenveranlagte. "
Wenn diese Aussage zutreffend ist...
Paul
18.02.2016
Wenn sich schon die Bank und "Expertenkommentare" nicht über die "richtige" Besteuerung einig sind, wie soll sich da ein Rentner auskennen. Das ganze Steuersystem ist krank und dient ausschließlich dazu, die Unter- und Mittelschicht zu schröpfen. Die Reichen lachen sich in´s Fäustchen.. Das wird dem Staat und unseren "Volksvetretern" in nicht allzu langer Zeit kräftig auf die Füße fallen.
Hubert Wassmer
18.02.2016
Im Fall der Besteuerung meiner Rente überlege ich früher als mit 63 Jahren und 8 Monaten in den Ruhestand zu gehen. Obwohl ich dadurch Rentenanspruch verliere brauche ich im Gegenzug nicht so viel Steuern bezahlen.
Marlene G.
18.02.2016
Ganz so einfach wie Sirabu rechnet ist es leider nicht:
Es werden in jedem Jahr 50 % der Rente, die im Jahr 2005 gezahlt wurde als "steuerfreier Teil der Rente" festgeschrieben. Nur dieser Betrag bleibt frei, alle Rentenerhöhungen fallen damit in die Besteuerung!
W.P.
18.02.2016
Es gibt nichts, was nicht begehrlich benutz wird, um von dem "Volk" im unteren und mittleren Einkommensbereich zur Kasse zu bitten, um dann vieles von dem mühsam verdienten Einkünften überall zu verteilen. Die Wut über unsere pol. Vertreter ist kaum auszudrücken!!!!y. MfG wp
Michael Linz
18.02.2016
ab 1. Januar 2016 für Alleinstehende 8.625 Euro und 17.304 Euro. Fehlerteufel: für Alleinstehende ist der Betrag 8.652
Braun,Margret
18.02.2016
Ich habe mir sicherheitshalber einen Steuerberater genommen, weil ich 0 Ahnung habe, wie man so etwas macht.Ich war sehr zufrieden und werde die Steuererklärung auch 2016 von dem Steuerberater machen lassen.
Sirabu
18.02.2016
Meine Frage an das Social Media Tem:
Stimmt in meinem Fall die Überschlagsrechnung bei?
Rentenbeginn: Ehefrau 1994, Ehemann 2000
Jahresbruttorente gesamt: 30.000 €
davon 50% = 15.000 €
Steuerfreibetrag gesamt= 17.304 €
Differenz: = - 2.304 €
Ergo: noch keine Rentenbesteuerung fällig ?
Stella
18.02.2016
Berechnung, ob man Steuern zahlen muss ohne nicht ist ganz einfach. Beispiel
Bruttojahresrente: € 10.000
Besteuerungsanteil: 72% entspricht € 7.200,00
Da der Grundfreibetrag für alleinstehende € 8652,00 beträgt muss keine Steuererklärung abgegeben werden
Vera Leffler
18.02.2016
vielen lieben Dank! Diese Information war sehr hilfreich! Weiter so!
Claudia Hahn
18.02.2016
Ist wirklich gut, dass Sie dieses Thema bringen. Rente und Steuern. Da lachen ja die Hühner. Könnten Sie mal als nächstes Thema bringen "Wie melke ich den Staat am Besten?" Oder "Was man Beim Auswandern bedenken sollte". Ich wandere nämlich demnächst zum 2. Mal aus. Nur blöd sag ich mir immer, dass ich beim 1. Mal hierher zurückgekommen bin in dieses schöne Land. Bringen Sie doch auch mal kleine Porträts und Vergleiche der verschiedenen Systeme zwischen der Republik und z.B. der Schweiz, Norwegen, UK, Canada, Australien, Neuseeland, USA.
Volker N.
18.02.2016
Der Kommentar von ING-DiBa am 03.02.2016 (Antwort an lehmann) ist sachlich falsch:
Nicht die (relative Größe) 72 % gelten für die gesamte Laufzeit als Besteuerungsgrundlage, sondern der im Erstbezugsjahr so ermittelte absolute
Differenzbetrag zu 100 % in €uro bleibt über die Laufzeit konstant.
Beispiel:
Im ersten Jahr erhält der Rentner ein Renteneinkommen von 10.000,00 €uro. Hiervon ist der -eventuell- zu versteuernde Anteil 7.200,00 €uro. steuerfrei sind im ersten Jahr also 2.800,00 €uro.
Sollte die Rente im Laufe der Jahre kräftig auf z.B. 20.000,00 €uro steigen, bleibt dennoch der steuerfreie Betrag bei 2.800,00 €uro.
Das heißt, daß in jenem Jahr 17.200,00 €uro zu versteuern sind - also 86% der gesamten Rente!
usw. usw. usw.
Lang lebende Rentner haben also durchaus die Chance, am Lebensende nahezu den gesamten Rentenbetrag versteuern zu dürfen.
Harald
18.02.2016
Ich stimme Anne hundertprozentig zu. Meine Beiträge zur Rente sind schon versteuert worden. Wieso wird zum zweitenmal die sowieso minimale Rente nochmal versteuert. Dies ist unsozial!!!!!
Detlef
18.02.2016
liebes Sozial Media Team,
zu der Frage von " Anonym " was sind Versorgungsbezüge , kam von Ihnen eine unvollständige Antwort. Richtig ist, dass auch Betriebsrenten als Versorgungsbezüge voll versteuer werden. Wenn schon informieren, dann bitte vollständig und richtig.
Erika
18.02.2016
Lieber Deter Schöning, so überdurchschnittlich sind die 55 rentenpunkte gar nicht. 588 Monate gearbeitet= 49 Jahre.der durchschittliche Rentenpunkt beträgt pro Jahr 1, also sind 49 Punkte normal. Besteuert wurde bis zum Systemwechsel lediglich der AN-Anteil. der mAGAnteil wurde betrieblich als Kosten abgesetzt. Daher wird bis zum Renteneintritt bis 2005 auch lediglich der
Ertagsanteil = 50 % versteuert. Doppelbesteuerung liegt also nicht vor.
Detlef
18.02.2016
Das Thema Abgeltungssteuer wird absichtlich in allen Abhandlungen vernachlässigt, so auch in Ihrem Artikel :
"Nicht berücksichtigt werden hingegen Kapitalerträge die der Abgeltungssteuer unterliegen". Damit kann man nichts anfangen. Zur Info: Alle Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Steuer. Bis zu dem Sparerfreibetrag sind Kapitalerträge von der Steuer befreit. Vielen Sparer wird von den Banken bei Zinsgutschrift die Abgeltungssteuer sofort einbehalten, sofern kein Freistellungsantrag bei der Bank vorliegt.
Eine richtige Information an alle Geldanleger wäre die folgende: Sollte ihr persönlicher Steuersatz aus allen Einkünften unter 25 % liegen, so wird auf Antrag die bisher einbehaltene Abgeltungssteuer ( früher Kapitalertragssteuer) erstattet. Viele Rentner und Sparer werden hierüber mangelhaft informiert, ist wohl politisch so gewollt (abkassieren). Die Abgeltungssteuer ( 25% )wurde doch nur für" Gutbetuchte" eingeführt, nicht für den kleinen Mann.
Wer z.B. einen persönlichen Steuersatz von 40 % hat, zahlt auf seine Kapitalerträge lediglich 25 % Steuer.
Harald
18.02.2016
Mein Leben lang wurde mein Einkommen versteuert. Unter Anderem auch meine Beiträge zur Rentenversicherung. Das ich diese Beiträge bei Erreichen des Rentenalters nochmals versteuern soll ist einfach unsozial.
Heinz
18.02.2016
Die Rente ist das Resultat meiner Berufstätigkeit. Es wurden bereits Steuern abgezogen, also unsozial,undemokratisch, ungerecht. Es ist eine Doppelbesteuerung!
Horst W.
18.02.2016
Es gibt die Möglichkeit beim Finanzamt einen Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV) Bescheinigung zu stellen. Wenn man diese bekommt braucht man drei Jahre keine EKST-Erklärung abgeben. Nach diesen drei Jahren kann man erneut einen NV-Antrag stellen und bekommt wahrscheinlich eine neue NV-Bescheinigung für weitere drei Jahre, usw. Die NV-Bescheinigungen (Kopien gibt es vom Finanzamt kostenlos) schickt man an seine Geldinstitute usw. und sie ersetzten die Freistellungsaufträge. Die Anträge entsprechen etwa einer EKST-Erklärung. Wenn man bisher als Rentner keine EKST zahlen musste ist die Wahrscheinlichkeit hoch eine NV-Bescheinigung zu bekommen.
Georg Kunert
18.02.2016
@ Jürgen G.: Vorsicht, m.E. gilt der Steuerfreibetrag nicht (wie von Ihnen besprochen) pro Monat, sondern pro Jahr! Wird auch vom social Media Team (unten) so angegeben.
Bilbo
18.02.2016
Leute mit kleiner Rente jammern in der Regel nicht. Wer sein Geld z.B. bei der Ing-DIBA anhäuft kann gar nicht genug klagen. Kann man die Steuer-Problematik nicht ohne Jammer, Jammer diskutieren?
Lola70
18.02.2016
Wie hoch ist der Grundfreibetrag? Die Vermischung von Freietrag und Grundfreibetrag hätte ich gern geklärt!
Wenn man als Altersvorsorge eine Eigentumswohnung zur Vermietung gekauft hat und diese im Alter dann verkaufen will/muss, wird dieser Betrag besteuert???
Friedhelm K
18.02.2016
Der Freibetrag von 17.304 € für ein Paar bezieht sich auf das Jahreseinkommen und nicht auf einen Monat
Elke
18.02.2016
Kann das mal bitte einer an einem Beispiel erklären?
Also Alleinstehender geht Januar 2016 in Rente und bekommt 1500 Euro Rente Brutto pro Monat. Also 18000/Jahr. Wieviel bleibt da übrig? Also wieviel Steuern bezahlt man für 12000 Euro. Werden die sofort abgezogen. Krankenkasse muss man ja auch noch bezahlen. Werden die Krankenkassenbeiträge angerechnet? Was bleibt übrig? 1500 Euro klingt ja erst mal nicht schlecht, aber wenn dann vielleicht nur 750 übrig bleiben wie beim normalen Lohn?
Udo S.
18.02.2016
Die, die hier meckern, sie hätten doch schon für ihre Rente Steuern bezahlt und von einer Doppelbesteuerung reden, haben während ihrer Erwerbstätigkeit wohl noch nie eine Steuerklärung gemacht.
Dann wäre ihnen nämlich aufgefallen, dass ihr zu versteuerndes Einkommen um die Rentenbeiträge gemindert wurde.
Wolfgang Z.
18.02.2016
Seht Euch diese Dokumentationen an, dann versteht Ihr alles: http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Milliarden-f%C3%BCr-Mill/Das-Erste/Video?documentId=33426796&bcastId=799280
Manfred
18.02.2016
Mit den Kleinen kann man es ja machen weil die sich sowieso nicht wehren,
das wissen die da oben, und in Deutschland ist es sowieso besser wenn man Hartz 4 bekommt oder man ist Asylant, darum kümmert man sich mehr
Jürgen G.
18.02.2016
Der Freibetrag bezieht sich auf das Jahr der Veranlagung. Wenn Sie als Paar 17404 € im Monat bekommen, sind Sie natürlich Einkommensteuerpflichtig. Nur 17304 € Rente ist sehr unwahrscheinlich.
Herbert
18.02.2016
empfehle allen Rentnern, die sich nicht sicher sind, kaufen Sie sich eine Steuersoftware (gibt's für 4,99 beim Discounter und reicht vollkommen aus) und gehen mal das Programm von A-Z durch, bin 65 und für mich kein Problem, bin auch Rentner seit 2014.
Habe keine Steuer zahlen brauchen und sogar noch die gesamte gezahlte Kapitalertragssteuer und Soli zurückerhalten. Man sollte sich nur dafür interessieren, wie auch für das Bankensystem.
Wünsche viel Erfolg bei der Einkommensteuererklärung 2015
Kurt Kracher
18.02.2016
Ist zwar schön und gut das es dieses Gesetz gibt, doch es gehört einfach abgeschafft!
Im Arbeitsleben ist es nicht möglich alle Beiträge, auch die für die private Rente steuerlich geltend zu machen, da der Freibetrag zu gering bemessen ist!
Also handelt es sich hier um eine sogenannte Doppelbesteuerung.
Ulbi
18.02.2016
Die Rente ist Resultat von Lebenseinkommen- das würde schon besteuert. Es ist eine undemokratische und ungerechte Handlung, auch noch die Ruhestands ezüge mit Steuern zu belasten! Kein Wunder, wenn die Wahlbeteiligungen immer mehr sinken! WER steuert dagegen?
Dieter Schöning
18.02.2016
Habe 588 Monate gearbeitet. Meine 55 Endgeldpunkte für die Rentenberechnung sind überdurchschnittlich. Bin 01.04.2009 in Frührente gegangen. Verheiratet ein Kind 8 Jahre. Lebe an der Armutsgrenze. Frau muss hinzuverdienen. Durch den Hinzuverdienst meiner Frau zahle ich als Rentner Steuer obwohl ich früher meine Rentenbeträge schon versteuert habe. Rentner wehrt Euch. Hier läuft was schief in Deutschland. Oder wollt ihr später auch in Armut leben?
ING-DiBa
18.02.2016
Hallo Frau Linke, der Freibetrag gilt pro Jahr. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Anne
18.02.2016
Man wird nur noch abgezockt, egal bei Arbeitslohn oder Rente und die Reichen werden immer reicher.
Armes Deutschland
L. Zimmermann
18.02.2016
Dieser Artikel ist wiedermal großes Bla Bla und hilft den ohnehin verunsicherten Ruheständlern in keinster Weise.
1. Der Artikel ist unverständlich für den Normalruheständler.
2. Wiedermal kann die Frage nicht eindeutig geklärt werden: Ab wann muss der Ruheständler Steuern zahlen?
Schade um die Zeit die man ich diesen Artikel investiert hat. Von beiden Seiten Autor und Leser.
Andrea Linke
18.02.2016
Der Freibetrag beträgt ab 1. Januar 2016 für Alleinstehende 8.625 Euro und 17.304 Euro für Zusammenveranlagte. Pro Jahr oder Monat?
Gerhard
18.02.2016
es ist schon eine Schande für die Deutschen Rentner,
ein Lebenlang haben die meisten gearbeitet und den
Staat aufgebaut und als Dank werden sie vom Staat
nur ausgenommen.Der Herr Schäuble soll mal die
längst überholten Gesetze der Beamten und Minister
überarbeiten,denn die Voraussetzungen von den
50 iger Jahre,wo die Staatsbediensteten wenig Geld
erhielten ist lange vorbei.Heute kriegen sie hohe
Bezüge,Diäten und Einnahmen aus Aufsichtsräten.
Da sollen die Steuerhehörden ansetzen und nicht
bei den Kleinen Leuten die es so schon schwer genug
haben.Dann können sie auch die Flüchtlinge die auch
nur abschöpfen unterstützen.
Armes Deutschland!
Nogu
18.02.2016
Der Staat hat per Gesetz beschlossen, das Versicherungen veranschlagte Zinsen und Gewinne nicht mehr garantiert werden müssen. Aber der Versicherte muss weiterhin seine Beiträge bezahlen, ob er will oder nicht. In der TV-Sendung Kontraste wurden festgestellt ,das die Überschüsse der Versicherungen in einem Deal mit dem Staat zum Ausbau von Autobahnen und ähnlichen Einrichtungen verwendet werden. Natürlich mit Gewinn und ohne Risiko für die Versicherungen. So und genau so ist die Versteuerung der Rente einzustufen.
ING-DiBa
18.02.2016
Hallo Roland, vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Anregung! Gern haben wir Ihren Wunsch an unsere Kollegen weitergegeben. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Roland
18.02.2016
Das Thema "Nichtveranlagungsbescheinigung" wird gar nicht angesprochen. Kann man das evtl. nicht allgemein beschreiben ? Konkret: Wenn man zB für 2016 - 2018 eine NV-Bescheinigung bekommen hat, kann man dann davon ausgehen, dass alle bekannten Rentenbezüge / Vorsorgebezüge dem FA vorliegen und auch mit dem korrekten Ertragsanteil zusammmen mit den sonstigen Einkünften wie zB Zinserträge abgelichen wurden ?
Manfred Günther
17.02.2016
Die gesamte Rechnerei mit Prozenten und deren Darstellung ist auch Verschleierung der zu zahlenden Steuer zu Ungunsten des Rentners. Wenn z.B bei einer Rente von 12.000€ Brutto und bei ein Besteuerungsanteil von 70% festgelegt wurde so habe ich einen Steuerfreibetrag von 3.600€ (Besteuerungsanteil 70% von 12.000€ = 8.400€; Differenz = Steuerfreibetrag; 12.000-8.400€). Der Steuerfreibetrag bleibt über die gesamte Zeit des Rentenbezugs gleich groß. Bei einer angenommenen Rentenerhöhung von 5% ist dann der Besteuerungsanteil 12.600€ - 3.600€ = 9.000€. Dies entspricht ein Besteuerungsanteil von 71,43% im Folgejahr. Das geht dann immer so weiter bei jeder Rentenerhöhung. Also ist die Aussage, daß der einmal festgelegte prozentuale Besteuerungsanteil im Folgejahr des ersten Rentenbezugsgleich, falsch. Bei einer Steuererklärung kann auch ein Rentner Freibeträge und Pauschbeträge geltend machen.
Reuter
17.02.2016
Es fehlen klare Hinweise auf a) NV-Bescheinigung (Nichtveranlagung)und b) auf Kapitalerträge. Wenn Kapitalerträge ein bestimmtes Mass überschreiten, ist die Abgabe einer St.erkl. schon deshalb angeraten, um zu viel bezahlte Abgeltungssteuer zurückzuforden.
buschi
17.02.2016
ch verstehe das ganze System mit den Steuern nicht. 51 Jahre habe ich gearbeitet und immer meine Steuer vom Bruttolohn bezahlt. Warum soll man als Rentner das für sich angesparte Geld, welches man als Rente oder Pensionsbezug erhält noch einmal versteuern? Für mich ist das eine bodenlose Frechheit vom Staat aus. Dafür habe ich kein Verständnis. Aber mit den Kleinen kann man es ja machen, und die großen läßt man laufen und die Gelder ins Ausland verschieben.
Christa Thiel
17.02.2016
Die Steuerpflicht für Rentner ist sehr gut und allgemein verständlich erklärt!
Bernhard Murawski
17.02.2016
Danke, verständlich formuliert
ING-DiBa
03.02.2016
Hallo Christel, Witwenrenten (oder auch Hinterbliebenenrenten) werden gem. §22 Nr.1 S.3 Buchstabe a) i.V.m. §10 Abs.1 Nr.2 Buchstabe b) EStG genauso behandelt und orientieren sich folglich nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz. (bei Rentenbeginn ab 2016 gilt ein Besteuerungsanteil in Höhe von 72%). Viele Grüße, Ihr Social Media Team
ING-DiBa
03.02.2016
Hallo lehmann, gem. §22 EStG gilt der steuerfreie Teil der Rente ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Ist also der Rentenbeginn 2016, so liegt der Besteuerungsanteil bei 72%. Dieser Besteuerungsanteil gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Verändert sich jedoch der Jahresbetrag der Rente, ist der steuerfreie Teil der Rente anzupassen. Es sei denn, es handelt sich um regelmäßige Anpassungen. Mit der Rentenerhöhung müsste also der Besteuerungsanteil neu berechnet werden, eine volle Besteuerung sollte jedoch nicht eintreten. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Betrug
03.02.2016
Wer bitteschön kann mit runden 8600,00€ seine Lebenshaltungskosten Miete, Versicherungen, Heizung, Wasser, Strom, Lebensmittel u.s.w. bestreiten????????????????? Was soll dieser Unsinn??????
Sibille
02.02.2016
Eine bodenlose Frechheit ... diese Versteuerung! Dieser Staat ist doch einfach nur krank! Das andere erspare ich mir hier ...
Christel
02.02.2016
Werden Witwenrenten z.B.ab 2016 mit 72 % angesetzt oder ab Rentenbeginn des Verstorbenen?
lehmann
01.02.2016
Ihre Angabe mit 50 % Besteuerungdsanteil bedarf Ihre angaben mit 50% brauchen eine Ergänzung: jede Rentenerhöhung seit 2005 ist v o l l steuerpflichtig, d.h. jemand, der seit 2004 Rente bezieht, hat jetzt steuerpflichtigen Anteil von rund 55% und ab 01.07.2016 einen noch höheren
ING-DiBa
01.02.2016
Hallo Anli, ja, das gilt auch für EU-Renten. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
ING-DiBa
01.02.2016
Hallo Bernhard Z., entscheidend für den Besteuerungsanteil ist der Brutto-Jahresbetrag der Rente im Jahr nach Rentenbeginn. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
helmstreit
31.01.2016
Wohin fließen diese Steuermehreinnahmen?
Rüstung? Wirtschaftsflüchlinge, oder??
Uwe Straube
29.01.2016
Nichtveranlagungsbescheid des Finanzamtes sollte in der Aufstellung berücksichtigt werden.
Bernhard Z.
29.01.2016
Hallo was wird versteuert, Netto oder Brutto?
Anli
29.01.2016
Gilt das auch für EU- Renten?
ING-DiBa
27.01.2016
Hallo Ahnnungsloser, in den Artikel hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Der Ertragsanteil ist tatsächlich der Besteuerungsanteil. Wir haben es angepasst. Für jede Rente wird der anteilige Rentenbetrag gesondert ermittelt, der zu versteuern ist. Dieser zu versteuernde Anteil wird Besteuerungsanteil genannt. Bemessungsgrundlage für den Besteuerungsanteil ist der (Brutto-) Jahresbetrag der Rente im Jahr nach Rentenbeginn. Da es jedoch verschiedene Sonderregeln gibt, wenden Sie sich bei weiteren Fragen am besten an Ihren Steuerberater, bzw. das Finanzamt. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Hans D.
27.01.2016
Ich verstehe das ganze System mit den Steuern nicht. 51 Jahre habe ich gearbeitet und immer meine Steuer vom Bruttolohn bezahlt. Warum soll man als Rentner das für sich angesparte Geld, welches man als Rente oder Pensionsbezug erhält noch einmal versteuern? Für mich ist das eine bodenlose Frechheit vom Staat aus. Dafür habe ich kein Verständnis. Aber mit den Kleinen kann man es ja machen, und die großen läßt man laufen und die Gelder ins Ausland verschieben.
fiberjoe
26.01.2016
Ein Rentner der eine jährliche Rente von 16000 € bezieht und schon vor 2005 Rentner war, dürfte dann ja keine Steuern zahlen müssen.
helga kirfel
25.01.2016
Immmer gut, auf solche Sachverhalte hingewiesen zu werden. Regt zum Nachdenken und Überprüfen an.
Benthin Edmund
22.01.2016
da zahlen die Leute das schöne Geld in die Rentenkasse ein um später gut zu Leben, aber das Finanzamt will auch was haben von dem Geld was immer schön eingezahlt wurde, es ist der Kreislauf
des Geldes,die Geisel der Menschheit und und!!!
Ahnungsloser
22.01.2016
hallo,
und noch eine Frage zu diesem Thema.
Was ist der Ertragsanteil genau?
Ist der Ertragsanteil bei Rentnern von vor 2005 50% von der Bruttorente oder von dem, was man ausbezahlt bekommt?
Was ist in diesem Zusammenhang mit den Krankenkassenbeiträgen etc, die ja meist gleich einbehalten werden.
Danke
ING-DiBa
22.01.2016
Hallo anonym, unter Versorgungsbezüge versteht man in der Regel das Ruhegehalt (Pension), Witwengeld oder Waisengeld, den Unterhaltsbeitrag oder einen gleichartigen Bezug. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
anonym
22.01.2016
Was ist ein Versorgungsbezug?