Wo Urlauber Kurtaxe oder „Eintritt“ einplanen müssen │10.07.2019

An manchen Ferienorten sind Zusatzkosten fällig, die schnell ein ordentliches Loch in die Urlaubskasse reißen. Und wofür zahlt man eigentlich genau?
Diese fünf Formen der Tourismusabgaben gibt es:
Flug, Unterkunft, Versorgung. Was viele Reisende in ihrem Reise-Budget vergessen, sind Posten wie Kurtaxe und andere Tourismusabgaben – und die können ziemlich teuer sein, vor allem zur Hauptsaison. In vielen Fällen bekommen Reisegäste eine Gegenleistung, wie freies Parken oder Rabatt auf Eintrittskarten. Häufig geht es jedoch nur um eines: die Touristenmassen einzudämmen. Wo Reisende Zusatzkosten einplanen sollten.
1. Kurtaxe in Deutschland
Die Kurtaxe ist heute eine gängige Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe, die von einzelnen Kommunen selbst erhoben wird. Tatsächlich gibt es die Gebühr schon seit 1507: Im Schwarzwaldstädtchen Baden-Baden mussten Gäste erstmals eine solche Steuer entrichten. „Die Gäste wissen jedoch oft nicht, wofür sie eigentlich zahlen“, sagt Prof. Martin Lohmann vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa in Kiel.
Inzwischen sind in Deutschland mehr als 350 staatlich anerkannte Heilbäder, Kurorte und Tourismusorte berechtigt, eine Kurtaxe von Urlaubern zu verlangen. „An der Nordseeküste wird generell von Tagesgästen mit wenigen Ausnahmen ein Strandeintritt verlangt“, erklärt Sonja Janßen, Geschäftsführerin des Tourismusverbands Nordsee. „Das ist gängige Praxis.“ Das soll die Finanzierung touristischer Angebote, Infrastruktur und den Erhalt der Umwelt, etwa durch regelmäßige Säuberung der Strände, sicherstellen.
Im friesischen Wangerland zum Beispiel zahlen alle Gäste, die nicht direkt dort wohnen oder über einen längeren Zeitraum Urlaub machen, für den Strandbesuch verpflichtend drei Euro – auch, wenn es nur um einen Spaziergang geht. In vielen Ostseebädern in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern variieren die Preise je nach Standort und Saison. Kühlungsborn verlangt zwei Euro am Tag, während in Grömitz 2,80 Euro und in Binz 2,60 Euro fällig sind. Die teuersten Kurtaxen gibt es auf den Nordseeinseln. Vor allem auf dem ostfriesischen Eiland Juist können die Ferien mit 3,50 Euro pro Tag und Person schnell ins Geld gehen: Ein zweiwöchiger Urlaub kostet eine vierköpfige Familie 196 Euro. Am günstigsten sind die Kurtaxen mit durchschnittlich 50 Cent in Polen.
2. Bettensteuer: Von Hamburg bis Mallorca
Bettensteuer – noch nie gehört? Die Steuer ist auch bekannt als Kultur- und Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer und wird im In- und Ausland erhoben. Die Bettensteuer berechnet sich meist nach Übernachtungsanzahl, Unterkunftsklassifizierung (je mehr Sterne, desto höher ist die Abgabe) und Art der Reise – bei Pauschalreisen ist die Gebühr in der Regel enthalten. Mittlerweile erheben nach Informationen des ADAC etwa 30 Städte in Deutschland eine Bettensteuer. Touristen in Hamburg zahlen beispielsweise einen gestaffelten Nettopreis pro Übernachtung. Mit den Einnahmen will die Hansestadt laut eigener Aussage Kulturangebote fördern. Die Stadt Freiburg veranschlagt 5%, und Reisende in Frankfurt sollten mit zwei Euro extra pro Nacht rechnen.
Wer nach Amsterdam reist, muss seit kurzem ebenfalls tiefer in die Tasche greifen: Jede Übernachtung kostet seit Mai 2019 in der niederländischen Hauptstadt drei Euro. Mit den geschätzten Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Euro wolle man das historische Stadtbild in Schuss halten. Und auch in anderen europäischen Städten wird eine Bettensteuer verlangt: Wer nach Rom reist, zahlt pro Nacht zwei bis fünf Euro, in Barcelona sind zwischen 50 Cent und 2,50 Euro fällig. Mallorca-Reisende müssen mit ein bis vier Euro Bettensteuer pro Person und Nacht rechnen. Urlauber in Österreich zahlen 3% und Frankreich-Liebhaber 20 Cent bis 1,50 Euro.
3. Einreisegebühr in Neuseeland bis Venedig
Immer mehr Länder und Städte verlangen eine Art „Eintritt“. Venedig etwa fordert von Tagesgästen drei Euro – ab 2020 ist sogar eine Erhöhung auf sechs Euro geplant. Je nach Tourismusaufkommen kann der Betrag erhöht oder reduziert werden. Die Maßnahme soll dazu führen, dass Tagesgäste ihren Aufenthalt in der berühmten Lagunenstadt an weniger stark frequentierten Tagen planen, um den Massentourismus zu bekämpfen. Professor Martin Lohmann glaubt, dass sich die Besucherströme auf diese Art etwas entzerren lassen könnten. „Dass die Eintrittsforderung Gäste generell von einem Besuch abhalten könnte, halte ich aber für unwahrscheinlich.“
Eine Einreisegebühr plant auch Neuseeland ab Oktober 2019. Reisende sowie Transit-Reisende müssen bei ihrer Ankunft umgerechnet einmalig 20,50 Euro blechen. Auch auf der afrikanischen Insel Sansibar kann nur urlauben, wer zuvor umgerechnet etwa 44 Euro zahlt. Die Ausreise kostet noch mal genauso viel. Und auch in der Dominikanischen Republik ist noch vor der Passkontrolle eine sogenannte „Touristenkarte“ für knapp neun Euro fällig.
4. Touristenabgabe für Kreuzfahrtpassagiere
Um den Touristenandrang durch Kreuzfahrtschiffe einzudämmen, erheben einige stark frequentierte Häfen eine Steuer. Das norwegische Spitzbergen hat schon vor zehn Jahren von Kreuzfahrtpassagieren eine Gebühr in Höhe von umgerechnet 15,00 Euro verlangt. Island und Amsterdam veranschlagen sieben und acht Euro pro Person. Seit Januar 2018 sollen Kreuzfahrtpassagiere auf Mallorca pro Person und Tag in der Hauptsaison zwei Euro abtreten – sofern das Schiff weniger als zwölf Stunden im Hafen liegt. Einzige Ausnahme sind Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, deren Wechselhafen in Palma ist.
Übrigens: Seit der Einführung der Kreuzfahrtsteuer legen Reedereien die Kosten mittlerweile auf den Kunden um – oder routen ihre Schiffe um, etwa nach Rotterdam, um die Abgabe in Amsterdam zu vermeiden.
5. Ökosteuer auf den Malediven
Inzwischen erheben einige Länder eine Okötaxe- oder steuer. Seit 2015 zahlen Touristen auf den Malediven pro Übernachtung knapp fünf Euro. Der Betrag gilt in Hotels, Resorts sowie Kreuzfahrtschiffe und ist häufig in Pauschalarrangements mit eingerechnet. Mit den Einnahmen soll das Ökosystem der tropischen Inselgruppe geschützt werden. Die sogenannte Green Tax muss nicht gezahlt werden, wenn Urlauber weniger als zwölf Stunden in einer Unterkunft verbringen.
Autor: ING