Wer haftet für verlorene oder beschädigte Briefe und Pakete? | 20.02.2019

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Die richtige Verpackung, eine ordentliche Beschriftung und ein versicherter Versand – das alles schützt nicht zu 100% davor, dass Pakete verschwinden oder kaputt gehen. Was in diesem Fall zu tun ist, und wer für Verlust oder Beschädigung haftet:
Ob Geschenke für die Liebsten, ein Brief ans Finanzamt oder die Ausbeute des Online-Shoppings – es ist immer ärgerlich, wenn ein Brief oder Paket beschädigt ist oder gar nicht erst ankommt. Statistisch ist das allerdings recht selten der Fall: Laut der Deutschen Post sind mehr als 99% aller Inlandsbriefe spätestens am zweiten Tag nach der Einlieferung beim Empfänger, laut Hermes liegt die aktuelle Schaden- und Verlustquote von Paketen bei schlappen 0,03%. Ausgeschlossen ist es dennoch nicht. Was in solch einem Fall zu tun ist.
Kaputt? Schnell handeln!
Wenn das Paket schon von außen beschädigt ist oder die Scherben im Inneren nur so klirren, sollte der Empfänger die Annahme am besten direkt verweigern. Fällt ein beschädigter Inhalt erst nach dem Öffnen des Paketes auf, bleibt nur die Schadensmeldung. Diese muss innerhalb von sieben Tagen nach Annahme des Pakets erfolgen. Entsprechende Formulare sind auf den Webseiten der Versanddienstleister zu finden. Kann der Absender nachweisen, dass er das Paket ordentlich verpackt und die Ware gepolstert hat, haftet in der Regel das Versandunternehmen.
Es gilt: Als Absender ist es empfehlenswert, vor dem Zukleben ein paar Fotos zu machen und bestenfalls sogar einen Zeugen dabei zu haben.
Wer zahlt, wenn nichts ankommt?
Wenn eine versicherte Sendung auf dem Transportweg verloren gegangen ist und sich auch durch die Sendungsverfolgung nicht auffinden lässt, gibt es mehrere Optionen:
- Es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf, beispielsweise eine Bestellung im Onlineshop. Hier liegt das Transportrisiko beim Händler. Wenn die Ware also nie ankommt, muss diese auch nicht bezahlen werden und der Händler muss sich mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen.
- Es handelt sich um einen Privatverkauf, beispielsweise über eBay. Hier trägt tatsächlich der Empfänger das Risiko, sobald der Absender nachweisen kann, dass er das Paket abgegeben hat. Mit Pech sind also Geld und Ware verloren.
- Es handelt sich um ein privates Paket, zum Beispiel ein Geschenk. Bleibt der Nachforschungsauftrag erfolglos, kann der Absender den Wert der Sendung beim Versandunternehmen geltend machen. Achtung: Hier sind Quittungen und Kaufbelege nötig! Am besten so lange aufbewahren, bis alles heil angekommen ist.
Ein Nachforschungsauftrag kann nur vom Absender gestellt werden, dieser sollte also immer kontaktiert werden, wenn ein Brief oder Paket nicht ankommt.
Aufgepasst: Normale Briefe haben keine Sendungsverfolgungs-Nummer, was die Suche deutlich schwieriger macht. Wichtige Unterlagen am besten per Einschreiben verschicken!
Welche Summen sind versichert?
Die Haftungssummen variieren je nach Dienstleister. Bei Paketen liegt die Haftungssumme in der Regel bei 500 bis 750 Euro, Briefe sind gar nicht versichert. Selbst bei einem Einschreiben sind maximal 25 Euro Haftungssumme drin. Wer doch mal etwas Kleines, Wertvolles verschicken möchte, kann bei der Deutschen Post „WERT NATIONAL“ nutzen. Die Haftungssumme beträgt hier bis zu 500 Euro bei Sach- oder Warenwerten und bis zu 100 Euro bei Bargeld. Eine Höherversicherung von Paketen (bis 25.000 Euro) ist gegen Aufpreis z.B. bei DHL möglich.
Besser verpacken
Damit es gar nicht erst zu Beschädigungen kommt, gibt es von den Paketdienstleistern Tipps für die richtige Verpackung:
- Das Paket von außen: „Jedes Jahr werden Pakete beschädigt, weil sich Schnüre, Schleifen oder Geschenkpapier in den Sortiermaschinen verheddern und die Pakete aufreißen“, so Ingo Bertram von Hermes. Geschenkverpackungen gehören also in den Versandkarton. Auf ausreichend Paketband sollte nicht verzichtet werden: „Pakete sollten mindestens zweimal längs und quer mit Paketband verklebt werden“, so Bertram. „Schlitze am Boden oder Deckel sind potenzielle Schwachstellen und müssen besonders sorgfältig verklebt werden.“ Aufkleber, die vor zerbrechlichen Teilen warnen sind überflüssig, denn Pakete werden vollautomatisch sortiert – „Maschinen können auf solche Warnhinweise leider keine Rücksicht nehmen.“
- Das Paket von innen: Da es auf der Reise zum Empfänger auch mal ruppig zugehen kann, sollten keine Gegenstände im Karton herumfliegen. „Hohlräume sollten großzügig gepolstert werden – z.B. mit Luftpolsterfolie oder Styroporchips“, rät Bertram. „Bruchempfindliche Inhalte müssen rundum gepolstert werden, idealerweise zehn Zentimeter dick.“ Stefan Heß von DHL empfiehlt, ein Doppel der Adresse in das Innere einzulegen – falls doch mal etwas schief geht, findet man zumindest beim Öffnen des Pakets den richtigen Empfänger.
- Die Beschriftung: „Unbedingt auf eine korrekte, vollständige Adresse achten“, sagt Stefan Heß von DHL. Bei Retoursendungen ist zudem darauf zu achten, dass die vorhandenen Adress- und Barcodeaufkleber unkenntlich gemacht oder abgerissen werden. Ingo Bertram ergänzt, dass weder die Namen von Babys noch Spitznamen verwendet werden sollten, da bei Zustellung oder Abholung die Ausweisdaten gelten.
Autor: ING