Was nützt die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)? | 13.04.2018

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Die Vorteile der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) sind klar: Sie spart Zeit und verhindert Papierchaos. Automatisch lassen sich mit der VaSt jedoch nicht Steuern sparen.
Die Steuererklärung richtig und vollständig auszufüllen, rentiert sich in den meisten Fällen – ganz gleich, ob auf dem Papier oder elektronisch. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler Deutschland empfiehlt jedem Bürger, eine Steuererklärung abzugeben. „Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler 935 Euro zurück”, sagt die Juristin. Mit einer zusätzlichen Steuersoftware, wie z.B. smartsteuer bekommt der Kunde im Schnitt sogar 1.069 Euro wieder.
Selbstständige und Unternehmer müssen ihre Steuererklärungen im Regelfall bereits elektronisch abgeben. Arbeitnehmer und Rentner dürfen die Formulare zwar noch in Papierform einreichen, der elektronische Weg spart jedoch Zeit. „Wer sich für die elektronische Fassung entscheidet, kann gegebenenfalls Daten kopieren, zum Beispiel den Arbeitslohn, und muss nicht alles per Hand abschreiben”, sagt Klocke. Inzwischen gibt es neben den downloadbaren Programmen auch browserbasierte Tools. Diese ermöglichen es, ohne aufwändiges Downloaden sowohl am Tablet, als auch am Desktop eine Steuererklärung zu machen.
Möglichst schnell vom Tisch
Wer möglichst wenig Zeit in seine Steuererklärung investieren möchte, kann die Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) des Finanzamts nutzen. VaSt ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung. Voraussetzung für deren Nutzung ist, dass man sich zuvor für dieses Verfahren angemeldet hat. Dafür liefert der Nutzer dem Finanzamt Name, Geburtsdatum und SteuerID und bekommt die Möglichkeit alle den Finanzamt vorliegenden Daten online abzufragen. Darüber hinaus können Programme, wie smartsteuer genutzt werden um weitere relevante Daten zur steuerlichen Situation zu erfassen.
Wer seine Steuererklärung authentifiziert übermitteln möchte beziehungsweise muss, muss sich vorab einmalig registrieren lassen. Den passenden Code gibt es per Post innerhalb von 2 Wochen. Eine Registrierung kann auch über Finanzdienstleister, wie die ING-DiBa angestoßen werden und vereinfacht die ganze Steuererklärung. Die Authentifizierung erfolgt in dem Fall über das Bezahlverfahren oder via Video-ID.
Nach der Registrierung lässt sich dann VaSt anstoßen. Anschließend übernimmt eine geeignete Steuersoftware die Daten in die Steuerformulare. „Wer zum ersten Mal eine elektronische Steuererklärung abgibt, benötigt eventuell etwas Zeit. Dafür geht es dann im kommenden Jahr meist flotter”, sagt Juristin Klocke.
Viele Stammdaten hat das Finanzamt schon
Mit der VaSt sind viele Stammdaten bereits vorhanden und müssen von den Nutzern nicht nochmal eingetippt werden. Dazu gehören Daten die das Finanzamt schon vorliegen hat: Name, Geburtsdatum, Adresse, Religionszugehörigkeit, Bankverbindung, die Lohnsteuerbescheinigung, die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, Vorsorgeaufwendungen (Riester- und Rürup-Rente), Rentenbezüge und Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- oder Elterngeld. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Dritte haben immer bis zum 28. Februar Zeit, diese Daten für das Vorjahr an das Finanzamt zu melden. Die VaSt ist daher meist erst Mitte März vollständig möglich.
Transparenz der Daten
Das Verfahren ermöglicht einen effektiveren und zeitsparenden Arbeitsprozess in den Finanzämtern und wird daher auch vom Gesetzgeber gefördert. So bequem der Online-Datenabruf bei der Finanzverwaltung erscheint – der Nutzer muss trotzdem selbst tätig werden.
Denn die VaSt stellt trotz Namens nur eine teilweise vorausgefüllte Steuererklärung dar. Es fehlen Einträge, die die Steuerlast senken könnten. Die VaSt allein, ist daher nur wirklich praktisch für diejenigen Steuerzahler, die nichts oder nur wenig von der Steuer absetzen können und keinerlei Besonderheiten im Steuerjahr zu verzeichnen haben. „Erst in Kombination mit einer Software, die mit einem geführten Interview die komplette steuerliche Situation erfasst und dank lukrativer Steuertipps das Maximum an Erstattung herausholt, entfaltet die VaSt ihr Potential“, weiß Björn Waide, Geschäftsführer der Online-Steuererklärung smartsteuer.
Wir freuen uns, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für Sie war. Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Tipps und kann eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Autor: ING-DiBa