Umfangreiche Kfz-Versicherung

Die eVB verstehen
und lieb haben

Die elektronische Versicherungsbestätigung – kurz „eVB“ – ist der Nachweis für den Versicherungsschutz. Sie brauchen die eVB zum Beispiel bei der Neuzulassung oder Ummeldung Ihres Autos.

Alles Wichtige zur eVB auf einen Blick

Der Schlüssel zur Fahrzeugzulassung

Die eVB-Nummer steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Sie dient als Nachweis, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Kostenlose eVB-Nummer

Die eVB-Nummer wird kostenlos von Ihrem Versicherer ausgestellt, wenn Sie eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.

Was brauche ich?

Um eine eVB-Nummer zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Autoversicherung abschließen, falls Ihr Auto noch nicht versichert ist. Ohne eine bestehende Autoversicherung können Sie keine eVB-Nummer beantragen.

So erhalten Sie Ihre eVB-Nummer

Die eVB-Nummer erhalten Sie bei Ihrer Autoversicherung, sobald der Vertragsabschluss erfolgt ist. Den Code bekommen Sie meist innerhalb weniger Minuten, entweder zum Download, per E-Mail oder SMS.

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eVB-Nummer: Fakten im Überblick

Hier sind alle relevanten Stichpunkte noch mal für Sie:

 

Wann brauche ich eine eVB-Nummer?

  Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs

  Bei der Wiederzulassung eines Fahrzeugs

  Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs

Wie ist die Gültigkeit der eVB-Nummer?

  Die eVB-Nummer ist in der Regel für 4 Monate gültig

  Sie kann einmalig verwendet werden und verfällt danach

Welche Daten werden benötigt?

  Persönliche Daten (Name, Adresse)

  Fahrzeugdaten (Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer)

  Versicherungsdaten (Versicherungsnummer, Art der Versicherung)

Welchen Versicherungsschutz habe ich mit der eVB-Nummer?

  Der vorläufige Versicherungsschutz entspricht dem Umfang des gewählten

       Hauptvertrags (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko)

  Gilt bis Erhalt des Versicherungsscheins und Zahlung des Erstbeitrags

Endet sofort und rückwirkend bei Widerruf (14 Tage) oder Nichtzahlung