Auswahl der Ausführungsplätze
Bei der Auswahl der Ausführungsplätze, die Kunden für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen, hat die Bank die nachfolgenden Faktoren angewendet und entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet.
Erhebliche Bedeutung hat die Bank hierbei den folgenden Faktoren beigemessen:
- Dem Preis des Finanzinstruments
- Den Kosten der Auftragsausführung
Berücksichtigt werden im Hinblick auf die Kosten der Auftragsausführung die Gesamtkosten einer Orderausführung, bestehend aus dem Preis des Finanzinstruments und den für die Ausführung des Auftrags anfallenden Kosten, wie z.B. Handelsplatzgebühren.
Mittlere Bedeutung hat die Bank folgenden Faktoren beigemessen, die untereinander regelmäßig eine gleich hohe Bedeutung haben:
- Geschwindigkeit der Ausführung
Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit einer Orderausführung werden durch diverse Parameter wie Transaktionsart (z.B. börsengehandelt oder OTC), Handelsplatz (z.B. XETRA oder Börse München), Art des Marktes (z.B. Market Maker, fortlaufender Handel oder auktionsbasierte Märkte etc.) bestimmt. - Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung
Um dauerhafte oder wiederkehrende Schwierigkeiten bei der Abwicklung von bestimmten Geschäftsarten zu vermeiden, fließt die Qualität des Services eines Ausführungsplatz (z.B. bessere Clearingsysteme oder Notfallsicherungen) in die Bewertung für die Zwecke der Ausführungsgrundsätze mit ein. - Liquidität
Liquide Märkte zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Lage sind, zusätzliches Kauf- oder Verkaufsinteresse mit wenigen Auswirkungen auf das aktuelle Preisniveau zu befriedigen. Dieser Faktor kann bei bestimmten Produkten (insbesondere bei Aktien kleinerer Unternehmen) in den Vordergrund treten.
Geringere Bedeutung kommt den folgenden Faktoren zu:
- Art des Auftrags
Handelsplätze bieten diverse Arten der Auftragsausführung (z.B. Stop-Loss Limitierungen oder Aufträge mit einer zeitlichen Einschränkung) an. Der Umfang möglicher Auftragsarten kann zum Ausschluss von Ausführungsplätzen führen. - Sonstige relevante Aspekte für die Auftragserteilung
Wenn es darüber hinaus noch weitere Ausführungsplätze gibt, die den vorgenannten Kriterien entsprechen, liegt die Entscheidung, ob ein Ausführungsplatz zur Auswahl gestellt wird, im pflichtgemäßen Ermessen der Bank.