Aktien verschenken leicht gemacht

So bleibt das Geschenk steuerfrei

Geldanlage 4 min Lesedauer 16.11.2022
Frau sitzt auf einem Dach und schaut in die Landschaft

Gegen Jahresende zerbrechen sich Millionen Deutsche den Kopf darüber, was sie in diesem Jahr Familie und Freunden zu Weihnachten schenken. Besonders beliebt waren 2021 Geldgeschenke und Gutscheine, wie eine Studie der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft EY zeigt. Doch es gibt eine originelle Alternative zum alljährlichen Briefumschlag: Wertpapiere.

Kann man Aktien verschenken?

Ja, man kann Aktien, Fonds und andere Wertpapiere an seine Liebsten verschenken – wenn man ein paar Dinge beachtet. Wertpapiere können sogar ein sinnvolles Geschenk sein, das langfristig Rendite bringen kann. Dabei hat man mehrere Möglichkeiten: Man kann einzelne Aktien, Fonds, Teile eines Depots oder sogar ein ganzes Depot verschenken.
Aufgepasst: Bruchstücke lassen sich jedoch nicht verschenken. Diese entstehen in der Regel durch Wertpapier-Sparpläne.

Wertpapiere unterm Baum: Nur unter dieser Voraussetzung

Beim Wertpapier-Geschenk muss eine wichtige Voraussetzung beachtet werden: Sowohl Schenkende, als auch Beschenkte müssen ein Depot besitzen. Wer noch keins hat, muss eins eröffnen. Wichtig: „Der Depotinhaber muss volljährig sein, was bedeutet, dass bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, das Depot eröffnen müssen“, erklärt Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut (DAI).

Depotübertrag: So geht’s

Wer Wertpapiere verschenken will, muss sie laut Kuhn zunächst selbst erwerben. Als nächsten Schritt können sie an den Empfänger oder die Empfängerin übertragen werden. Wie genau das funktioniert, hängt von der jeweiligen Bank ab. Oft muss dafür ein Online-Formular zur Depotübertragung ausgefüllt werden. Hier muss der unentgeltliche Übertrag mit Gläubigerwechsel angekreuzt werden. In der Regel dauert der Vorgang innerhalb Deutschlands ein paar Wochen. Ein wenig Vorlaufzeit sollte man also vor Weihnachten einplanen.

Gut zu wissen: Im Normalfall fallen für das Übertragen von Aktien innerhalb von Deutschland keine Gebühren an. Das hat der Bundesgerichtshof 2004 entschieden.

So bleibt das Geschenk steuerfrei

Damit Aktien und Co. unterm Weihnachtsbaum für Beschenkte steuerfrei bleiben, sollte man gewisse Freibeträge bei der Schenkungssteuer beachten. Diese sind laut Schlüter von der Steuerklasse abhängig und gestalten sich in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht wie folgt:

  • Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner: bis 500.000 Euro
  • Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder: bis 400.000 Euro
  • Enkelkinder: bis 200.000 Euro
  • Urenkel, wenn Eltern und Großeltern nicht verstorben sind: bis 100.000 Euro
  • Eltern, Großeltern, Geschwister und alle anderen Personen: bis 20.000 Euro

Übrigens: Diese Freibeträge können Steuerpflichtige alle zehn Jahre neu in Anspruch nehmen.

Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung durchführen. Bei Fragen zu Details der Besteuerung wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.

Einzelne Aktien oder Fonds?

Die Idee, Wertpapiere zu verschenken, steht. Jetzt müssen nur noch geeignete Aktien gefunden werden. Einzelne Aktien kann man nach den Interessen des Empfängers oder der Empfängerin auswählen – etwa passend zu einem bestimmten Hobby oder einer Lieblingsmarke. Fonds hingegen haben einen anderen Vorteil: „Im Vergleich zu Aktien von einem einzigen Unternehmen eignen sich Fonds aufgrund der Streuung der Risiken am besten als Geschenk“, rät Kuhn.

Kann man Aktien in Papierform verschenken?

Wer eine Aktie an Weihnachten verschenkt, will am Festtag gern etwas in den Händen halten. Doch kann man Wertpapiere auch in Papierform schenken? Das ist heutzutage nicht mehr üblich. „Physische Wertpapiere, sogenannte effektive Stücke oder Tafelpapiere, sind heutzutage eine Rarität“, sagt Kuhn. Bei Fonds sei die Ausgabe effektiver Stücke nicht nur quasi ausgestorben, sondern sogar verboten und bereits ausgegebene Fondspapiere seien nicht mehr handelbar. Deshalb heißt es beim Thema Verpackung: Werden Sie kreativ! Symbolisch kann man beispielsweise eine Aktien-Urkunde selbst gestalten. Wer eine Aktie der Lieblingsfirma schenkt, kann das selbstgestaltete Wertpapier etwa zusammen mit einem Produkt des Unternehmens übergeben.

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