Ihre Finanzen im April
Mit diesen Themen startet der Frühling
Neues von der Schufa, Augen auf bei Umsatzsteuer und Betriebskostenabrechnung, Lachgas-Verbot: Was jetzt wichtig wird.
Umstellung auf die Sommerzeit
Der April startet mit mehr Tageslicht – denn am letzten Wochenende im März werden wieder die Uhren auf Sommerzeit umgestellt. Am 29. März wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt. Die Sommerzeit dauert dann bis zum letzten Sonntag im Oktober.
Übrigens: In den vergangenen Jahren gab es viele Diskussionen um den Sinn und Unsinn der Zeitumstellung. 2018 hatte die Europäische Union die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen lassen – mit klarem Ergebnis: 80 Prozent der Teilnehmer waren für eine Abschaffung. Diese aber tatsächlich durchzusetzen, ist schwierig, weil die Mitgliedsländer dazu unterschiedliche Auffassungen haben. Und auch, ob künftig die Sommer- oder Winterzeit dauerhaft gelten solle, ist umstritten.
Schufa-Score digital einsehen
Bereits seit Ende März 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren neu berechneten Schufa-Score digital und kostenlos einsehen, inklusive einer verständlicheren Erklärung zur Berechnung. Das ist wichtig für alle, die einen Kredit aufnehmen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder eine Wohnung mieten wollen, weil sie so ihre eigene Bonität besser einschätzen können. Die Neuerung bringt:
- eine bessere Übersicht über die eigene Kreditwürdigkeit.
- die Möglichkeit, Fehler im Score schneller zu entdecken und zu korrigieren und
- potenziell günstigere Finanzierungskonditionen durch die Möglichkeit der Score-Verbesserung.
Mehr Informationen gibt es bei der Schufa.
Selbstständig? Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht vergessen!
Sie sind selbstständig, umsatzsteuerpflichtig und melden Ihre Umsatzsteuer quartalsweise beim Finanzamt? Dann steht im April die Umsatzsteuer-Voranmeldung I/2026 an: Sie muss am 10. April 2026 abgegeben werden.
Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung: Jetzt prüfen!
Im Frühjahr liegt oft die Betriebskostenabrechnung im Briefkasten. Mieterinnen und Mieter sind gut beraten, sie einmal zu überprüfen, denn laut Mieterverein kann es immer wieder zu Fehlern kommen. Wichtige Punkte sind etwa:
- Stimmt der Abrechnungszeitraum?
- Wurden Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt?
- Sind Verteilerschlüssel/Positionen nachvollziehbar?
Mehr Informationen finden Sie hier.
Lachgas für Minderjährige? Ab jetzt verboten
Vom Narkosemittel zur Partydroge: Lachgas hat in den vergangenen Jahren eine beachtliche Karriere hingelegt. Vor allem unter Jugendlichen ist die Droge beliebt, die bisher recht unkompliziert an Kiosken oder im Internet zu bekommen war. Doch der Rausch ist nicht ungefährlich – und deswegen hat der Gesetzgeber neue Regeln aufgestellt, die ab dem 12. April gelten. Dann ist der Online-Verkauf sowie der Verkauf an Automaten generell verboten und Minderjährige dürfen Lachgas weder kaufen noch besitzen.
Lungenkrebs-Früherkennung ab April 2026
Rauchen schadet der Gesundheit – und erhöht nachgewiesenermaßen das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Um solche Erkrankungen möglichst früh zu erkennen und behandeln zu können, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ab April die Kosten für eine Lungenkrebs-Früherkennung. Zielgruppe sind aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren. Mehr Informationen gibt es beim Gemeinsamen Bundesausschuss sowie bei den Krankenkassen.