Ihr Geld im August 2021
Was ändert sich? – Was gibt es Neues? – Wo können Sie sparen?
Während sich das deutsche Olympia-Team in Tokio hoffentlich viel Gold sichert, gibt es rund um Ihr Geld im August ebenso einiges im Blick zu behalten – bis hin zu möglichen Bahnstreiks.
Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen
Familien mit geringem Einkommen erhalten vom Staat ab August eine Einmal-Zahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind – als sogenannten Freizeitbonus. Damit wollen Bund und Länder die Langzeitfolgen der Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche während der Corona-Pandemie abmildern. Mit dem zwei Milliarden Euro umfassenden Programm werden auch Nachhilfeunterricht, Schulsozialarbeit, Ferienfreizeiten sowie mehr Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr gefördert.
Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) können die 100 Euro für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten ausgegeben werden. Die Zahlung erfolgt an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die meisten Familien müssen den Kinderfreizeitbonus nicht gesondert beantragen. Weitere Infos gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die neuen Anruf-Zeiten kommen
Damit Sie uns noch besser erreichen, wenn Sie uns wirklich brauchen, werden wir unsere Kapazitäten ab 1. August der Nachfrage anpassen: In den Nachtstunden drücken wir ein Auge zu und sind dann via Telebanking erreichbar. Dadurch sind zu den Hauptanrufzeiten tagsüber mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sie da.
Notieren Sie sich schon mal die neuen Anruf-Zeiten:
- Für Kontoführung, allgemeine Fragen und Kredite: Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr
- Für Wertpapiere: Montag bis Freitag und an Feiertagen mit Börsenhandel von 7:30 bis 22 Uhr
- Für die Baufinanzierungen: unverändert Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr / Samstag 9 bis 15 Uhr
Per Online- und Mobile-Banking sowie über Telebanking unter der Nummer 069 / 34 22 24 sind wir weiterhin wie gewohnt rund um die Uhr erreichbar. Und wenn Sie eine Karte sperren müssen, erreichen Sie den Sperr-Notruf jederzeit gebührenfrei unter der 116 116.
Noch schneller als per Telefon gehts übrigens per App und Web: Über die Suchfunktionen auf unserer Internetseite finden Sie auf fast jede Frage blitzschnell die richtige Antwort. Und wenn Sie z.B. Karten-Limits festlegen oder Ihre Karten verwalten wollen, geht das inzwischen auch direkt in unserer App Banking to go. Probieren Sie es einfach aus.
Fingerabdruck-Pflicht in neuen Personalausweisen
Ein neuer Personalausweis muss vom 2. August an zwei Fingerabdrücke seines Besitzers oder seiner Besitzerin enthalten. Das hatten Bundestag und Bundesrat Ende vergangenen Jahres beschlossen und damit europäisches Recht umgesetzt. Auch in der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises gibt es vom 2. August an an Änderungen: Dort wird künftig eine Versionsnummer eingetragen. Mit dieser Nummer können Behörden die Echtheit eines Dokuments leichter zuverlässig prüfen.
Von Mai 2025 an gelten außerdem neue Vorgaben für Passbilder. Diese müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Es ist dann nicht mehr möglich, ein Foto aus dem Automaten oder von Fotografen einfach selbst mitzubringen. So soll der Ausweis fälschungssicherer werden. Weitere Infos zu neuen Vorgaben für Pässe gibt es beim Bundesinnenministerium.
Streik bei der Deutschen Bahn?
Ausgerechnet im Reisemonat August könnte es bei der Deutschen Bahn zu einem Streik kommen. Hintergrund ist der Tarifkonflikt des Unternehmens mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die ein Einkommensplus von 3,2 % für die Bahn-Beschäftigten sowie 600 Euro Corona-Prämie fordert. Was Reisende im Fall eines Streiks beachten sollten:
- Einen Blick auf die Webseite der Deutschen Bahn werfen. Dort gibt es in der Regel allgemeine Infos über vom Streik betroffene Verbindungen, Verspätungen, Zugausfälle und etwaige Alternativen.
- Wichtig zu wissen: Wenn Ihr Zug ausfällt, sich stark verspätet oder Sie einen Anschluss verpassen, können Sie nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW auch bei einem Streik Entschädigung fordern.
- Reisende, die mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommen, können 25 % des Fahrpreises reklamieren. Bei einer Verspätung von zwei Stunden aufwärts ist es möglich, sich 50 % des Ticketpreises erstatten zu lassen. Maßgeblich ist dabei die Verspätung am letzten Ziel, nicht die der bis dahin genutzten Züge. Diejenigen, die vor der Reise oder mittendrin feststellen, dass sich ihre Ankunft am Zielort um mehr als eine Stunde verspätet, können von der Fahrt zurücktreten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Weitere Infos gibt es bei der Deutschen Bahn.
Lebensversicherung kündigen – ja oder nein?
Die aktuellen Niedrigzinsen setzen nicht zuletzt den Lebensversicherern zu. Sie tun sich mitunter schwer damit, die zugesagten Garantien zu erfüllen. Manche Anbieter sind inzwischen dazu übergegangen, Kundinnen und Kunden zur Kündigung ihres bisherigen Vertrags und zum Abschluss eines neuen Vertrags zu überreden. Die Verbraucherzentrale NRW rät aber Betroffenen, diesen Schritt sorgfältig abzuwägen. Eine Kündigung zahle sich nicht immer aus – vor allem nicht bei vor 2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen. Diese hätten oft noch einen Garantiezins zwischen 3 und 4 % für den Sparanteil. Hinzu komme, dass bei vor 2005 unterschriebenen Verträgen mit einer Laufzeit von länger als zwölf Jahren die Auszahlung häufig steuerfrei erfolge.
Von einem Neuabschluss von Kapitallebensversicherungen raten die Verbraucherschützer ab. Dies sei wegen der niedrigen Zinsen und hoher Kosten nicht mehr zeitgemäß. Tipps gibt die Verbraucherzentrale NRW.
Wohnungseigentümer: Nebenkostenabrechnung bei der Steuererklärung nicht vergessen
Wer Wohnungseigentümer ist, sollte bei der Steuererklärung die Nebenkostenabrechnung nicht vergessen. Dem Verband Privater Bauherren zufolge können Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen anteilig geltend gemacht werden. Das gilt auch für Mieterinnen und Mieter. Wichtig: Die insgesamt anfallenden Aufwendungen sind sauber auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen. In der Jahresabrechnung aufgelistet sein müssen die jeweiligen Dienstleistenden mit den Gesamtkosten sowie der Kostenanteil, der den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet ist.
Übrigens: Wegen der Corona-Pandemie ist die Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2020 auf den 31. Oktober 2021 verschoben worden. Für diejenigen, die beim Erstellen der Steuererklärung auf die Expertise von Steuerberaterinnen und Steuerberatern beziehungsweise eines Lohnsteuerhilfevereins vertrauen, verlängert sich die Frist von Ende Februar auf Ende Mai 2022.
Ausländische Pflegekräfte haben Anspruch auf Mindestlohn
Pflegekräfte aus dem Ausland, die Seniorinnen und Senioren in ihren Wohnungen betreuen, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt auch für Bereitschaftsdienstzeiten, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil (Az.: 5 AZR 505/20) entschied. Das Urteil wird Fachleuten zufolge massive Auswirkungen auf die Pflegebranche haben. Befürchtet wird nunmehr eine Zunahme von Schwarzarbeit.
Im vorliegenden Fall hatte eine Bulgarin geklagt, die 2015 eine Berliner Seniorin in deren Wohnung betreut und dort auch gewohnt hatte. Laut Arbeitsvertrag sollte die Pflegekraft an fünf Tagen die Woche je sechs Stunden arbeiten und dafür monatlich 1.560 Euro brutto erhalten. Die Klägerin hatte aber nach eigenen Angaben 24 Stunden täglich sieben Tage in der Woche gearbeitet oder war in Bereitschaft und verlangte nunmehr dafür Geld. Das Gericht gab der Frau in der Sache recht. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt aktuell 9,60 Euro.
Podcast: EZB – eine neue Strategie, eine neue Kommunikation
Im Rahmen ihres „Strategic Review“ hat die Europäische Zentralbank unter anderem ihr Inflationsziel neu formuliert. Auch die Kommunikation sollte sich ändern: Sie sollte „crispier“ werden, wie es EZB-Präsidentin Christine Lagarde formuliert hatte. Im Gespräch mit Sebastian Franke verrät Carsten Brzeski, was er über die neujustierte Strategie und die neue Kommunikation denkt. Jetzt reinhören!
Blick in die Finanzmärkte
Was ist die Rolle der Notenbanken bei der Rallye am Aktienmarkt? Wann werden die Leitzinsen wieder steigen? Auf diese und weitere Fragen geht Carsten Brzeski, Chefvolkswirt der ING, in dieser Folge ein.
Mietendeckel, ja bitte!
Nach dem gerichtlichen Scheitern des Berliner „Mietendeckels“ gibt es Forderungen, eine vergleichbare Regelung stattdessen bundesweit einzuführen. Drei von fünf Deutschen würden das begrüßen. Mehr dazu im Chart of the Week.