6 Mythen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Was wirklich stimmt

Arbeit-Recht 5 min Lesedauer 13.04.2022
berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)? Immer noch gibt es Personen, die glauben, dass sie sich eine solche Police locker sparen könnten. Ein Trugschluss: Denn alle, die von ihrem Einkommen aus einem Job den Lebensunterhalt bestreiten, müssen sich absichern. Nämlich für den Fall, dass eine Berufstätigkeit nach einem schweren Unfall oder einer schweren Krankheit nicht mehr möglich ist. Rund um die BU ranken sich indes diverse Mythen – wir nennen sechs, die sich besonders hartnäckig halten.

Mythos 1: „Mich trifft es nicht“

Auch wer sich aktuell topfit fühlt: Vor Krebs, Schlaganfall oder einem Unfall mit komplizierten Verletzungen ist niemand gefeit. Insofern ist die Aussage „Mich trifft es nicht“ nicht haltbar. Hinzu kommt, dass es immer mehr Fälle von psychischen Erkrankungen gibt, die zur Berufsunfähigkeit führen. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) haben unter anderem Frauen unter 40 Jahren ein über 30 Prozent erhöhtes BU-Risiko als noch vor 20 Jahren – weil in dieser Personengruppe mehr psychische Erkrankungen aufgetreten sind.

Mythos 2: „Leute mit einem Bürojob brauchen keine BU“

Wer den Berufsalltag am Schreibtisch verbringt, hat nicht selten die Vorstellung, dass eine BU unnütz sei – schließlich könne man dem Job auch noch vom Rollstuhl aus nachgehen. Auch diese Annahme ist nicht korrekt. Denn neben einer psychischen Erkrankung, einem Schlaganfall oder einem Tumor könnten auch krankheits- oder unfallbedingt Rückenprobleme auftreten, die nur ein eingeschränktes Arbeiten am Schreibtisch ermöglichen. „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch für Büroangestellte sinnvoll“, rät die Stiftung Warentest.

Mythos 3: „Es reicht, eine Unfallversicherung zu haben“

Das stimmt ebenfalls so nicht. Klar, eine Unfallversicherung zahlt nach einem Unfall, in dessen Folge Sie dauerhaft beeinträchtigt bleiben. Kommt es aber zu einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit, die – laut Stiftung Warentest viel häufiger auftritt – zahlt die Unfallversicherung nicht.

Mythos 4: „Warum eine BU – im Ernstfall kümmert sich doch der Staat“

In der Tat – unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM). Dafür müssen Sie allerdings bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört eine Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung von fünf Jahren. Zudem müssen Sie laut Deutsche Rentenversicherung Bund in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeträge für eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit gezahlt haben.

Die durchschnittlich gezahlte EM-Rente lag laut Deutsche Rentenversicherung Bund bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 bei 986 Euro brutto. Häufig reicht das nicht zum Leben. Deshalb beziehen viele Erwerbsminderungsrentner*innen Grundrente. Grundsätzlich dürfen Bezieher einer EM-Rente neben ihrer Rente zwar weitere Einkünfte erzielen, jedoch sind dabei bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten. Bei einem Überschreiten der Einkommensgrenze wird die Rente gekürzt.

Wer hingegen eine Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, muss dieses Geld nicht mit der Erwerbsminderungsrente verrechnen lassen. Denn die Einkommensgrenzen gelten lediglich für Erwerbseinkommen, nicht aber für Renten. Es kann sich also rechnen, beizeiten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

  • Übrigens: Auf der DIA-Website gibt es ein Online-Tool, mit dem Sie kostenlos die Einkommenslücke ermitteln können, die entsteht, wenn ausschließlich die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung steht. Auf dieser Basis haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, in welchem Umfang Sie finanzielle Einbußen durch eine private Vorsorge wie eine BU ausgleichen können.

Mythos 5: „Studierende und Azubis brauchen keine BU“

Die Stiftung Warentest rät, so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das kann zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung sein. Die Vorteile: Studierende oder Azubis sind jung und zumeist gesund. „Für die Höhe des Versicherungsbeitrages ist unter anderem das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand entscheidend. Daher gilt: Je früher ein BU-Vertrag abgeschlossen wird, desto besser“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Auch um andere Versicherungen sollte man sich möglichst früh im Leben kümmern.

Mythos 6: „Im Zweifelsfall gibt es doch eh kein Geld vom BU-Anbieter“

Dazu heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet zuverlässig.“ Dem GDV zufolge werden 81% aller Anträge auf eine BU-Rente bewilligt. Die Gründe, warum Anbieter einen Antrag ablehnen, sind laut Verband unterschiedlich. Zumeist sei die versicherte Person in der Lage, noch zu mindestens 50% dem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Andere Antragstellende hätten sich im Laufe des Verfahrens nicht mehr beim Anbieter gemeldet, etwa weil es bei ihnen gesundheitlich wieder bergauf ging.

Es gibt aber auch Fälle, in denen Versicherungsnehmer*innen ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben: Sie haben es versäumt, bei Abschluss des BU-Vertrags eine Vorerkrankung anzugeben. Kommt es dann zu einer Berufsunfähigkeit, kann es sein, dass der Anbieter nicht zahlt.

Übrigens: Eine frühzeitig begonnene private Altersvorsorge kann Ihnen zusätzliche Sicherheit geben.

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