Aufgepasst: Betrug beim Börsengang

So erkennen Sie unseriöse Aktienangebote

Sicherheit 4 min Lesedauer 13.07.2022
mann sitzt vor pc

Wenn ein namhaftes Unternehmen den Börsengang plant, ruft das immer wieder Kriminelle auf den Plan. Ihr Ziel: unerfahrene Anleger*innen mit angeblichen Aktien besagter Firma abzuzocken. Ein aktuelles Beispiel: Der Sportwagenbauer Porsche, der zum Volkswagen-Konzern gehört, erwägt einen Börsengang. Die Finanzaufsicht Bafin warnt nun auf ihrer Internetseite vor zweifelhaften Angeboten: Eine Firma namens „C & C Finanz“ ruft laut Bafin unaufgefordert Verbraucher*innen an und bietet ihnen vorbörslich angebliche Aktien der Porsche AG zum Kauf an. Wer sich auf den vermeintlichen Deal einlässt und zahlt, bekomme keine Aktien geliefert. Die Anbieter seien, nachdem sie das Geld hätten, nicht mehr erreichbar, so die Bafin.

  • Gut zu wissen: Die Volkswagen AG will einen möglichen Börsengang ihrer Tochter Porsche AG erst im vierten Quartal 2022 prüfen – mehr ist bislang nicht geschehen.

Die vermeintlichen Porsche-Aktien sind mitnichten der einzige Fall, bei denen Betrüger*innen Privatleuten gefälschte Angebote unterbreiten und sie so um Geld prellen wollen. Ähnliches passierte schon im Jahr 2012 im Vorfeld des Börsengangs des US-Konzerns Facebook oder 2020 vor dem IPO der Unterkunftsplattform Airbnb.

  • Börsengang? IPO? Der Börsengang eines Unternehmens nennt sich auch Börseneinführung, auf Englisch heißt er IPO = initial public offering. Laut Lexikon der Deutschen Börse platziert bei einem IPO „ein Unternehmen Aktien weltweit erstmalig an einer Börse. Dabei macht es ein öffentliches Angebot mit Prospektpflicht und platziert die Aktien an qualifizierte Anleger“.

Pre-IPO-Aktien sind heiß begehrt

Sogenannte Pre-IPO-Aktien, also vorbörsliche Aktien, sind unter Anleger*innen heiß begehrt. Was viele nicht wissen: Der vorbörsliche Handel von Wertpapieren richtet sich in aller Regel nicht an die breite Öffentlichkeit, sondern an Bestandsinvestoren und Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens. Allerdings können private Investor*innen Pre-IPO-Aktien manchmal auch auf Crowdfunding-Plattformen erwerben.

Vermeintliche Aktien einer Thyssenkrupp-Tochter

Ebenfalls zu IPO-Scam – das englische Wort „scam“ steht für Betrug – kam es rund um einen möglichen Börsengang der Thyssenkrupp-Wasserstofftochter Nucera. Hiervor warnte die Finanzaufsicht Bafin im März 2022 auf ihrer Website. In dem Fall nahm eine Firma namens „Greenrock Financial“ ebenfalls unaufgefordert Kontakt zu Privatleuten auf, um ihnen vermeintliche vorbörsliche Aktien von Nucera zu verkaufen.

Um die Angerufenen von der – scheinbaren – Seriosität des Angebots zu überzeugen, bekamen sie einen Link zu der Internetseite thykrupp-nucera.com übermittelt. Hierbei handelte es sich jedoch um eine sogenannte Fraud-Website (Fraud = Betrug): Die korrekte Internetadresse lautet thyssenkrupp-nucera.com. Die vorbörslichen Kaufangebote für die angebotenen vermeintlichen Nucera-Aktien sind unrechtmäßig – darauf wiesen sowohl die Thyssenkrupp AG als auch die Bafin hin. Und die Firma „Greenrock Financial“ wird auch nicht, entgegen eigener Angaben auf der Internetseite, von der Bafin beaufsichtigt.

  • Tipp: Unternehmen, die Privatleuten außerbörslich Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen eine Erlaubnis der Bafin – auch für vorbörsliche Aktien. Ob ein bestimmtes Unternehmen tatsächlich über diese Erlaubnis verfügt, können Sie bei der Bafin über die Unternehmensdatenbank herausfinden.

So schützen Sie sich vor IPO-Scam

Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Hessen haben schon vor Jahren vor unseriösen Aktienangeboten bei unerwünschten Werbeanrufen gewarnt. Ob nun Wertpapiere oder „vielversprechender Handel mit Kryptowährungen, binären Optionen oder Fremdwährungen – es gibt Anbieter, die, wenn das Geld erst einmal überwiesen ist, nicht mehr zu erreichen sind“, so die Marktwächter. Hätten die Anbieter ihren Sitz im Ausland, sei es ohnehin schwer, seine Rechte durchzusetzen. Drei Tipps, wie Sie sich wappnen können:

  1. Seien Sie unbedingt skeptisch bei unerwünschten Werbeanrufen. Laut Bafin ist auch bei Aktienempfehlungen per E-Mail von Leuten, die Sie nicht kennen, Vorsicht geboten. Oder wenn Sie per Fax unaufgefordert Börsenbriefe bekommen.
     
  2. Misstrauen Sie hohen Renditeversprechen, die Ihnen in Aussicht gestellt werden. Über marktübliche Zinsen können Sie sich beispielsweise auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank informieren.
     
  3. Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters, bevor Sie Geld investieren. Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen, auch wenn ein Angebot noch so verlockend erscheint. Seien Sie ganz besonders skeptisch, wenn Sie Geld ins (außereuropäische) Ausland überweisen sollen.

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