Checkliste Umzug: Fristen, Firmen und Fallen

Worauf Sie vor Ihrem Umzug frühzeitig achten sollten

Bauen-Wohnen 4 min Lesedauer 09.08.2021
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Wer die alten vier Wände gegen neue eintauscht, muss gewisse Fristen beachten. Die erste wichtige Frage bei Mietwohnungen: Wann endet der Mietvertrag? Unbefristete Mietverträge „enden nur, wenn einer der beiden Vertragspartner kündigt”, sagt Rechtsanwalt Johannes Hofele vom Deutschen Anwaltverein. Wichtig im Fall einer ordentlichen Kündigung: Vermieterinnen und Vermieter benötigen ein „berechtigtes Interesse”, dazu zählt etwa Eigenbedarf.

Bei Schäden oder Einbauten: Frühzeitig informieren

Nicht bis zum Ende des Mietverhältnisses warten, um der Vermieterin oder dem Vermieter Schäden anzuzeigen, rät Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Besser frühzeitig Bescheid geben: „Dann sind die Chancen günstig, dass der Mieter sich selbst einen Handwerker für die Reparatur suchen oder sie selbst ausführen kann.”

Auch wer Einbauten vorgenommen hat, sollte sich rechtzeitig absichern. „Der Vermieter kann verlangen, dass alle Einbauten entfernt werden, mögen sie aus Sicht des Mieters noch so sinnvoll sein”, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Vor Eingriffen in die Bausubstanz, wie zum Beispiel einem Badumbau, bräuchten Mieterinnen und Mieter ohnehin die Zustimmung. „Dann sollten beide Vertragspartner auch gleich festhalten, was nach dem Auszug mit den Ein- und Umbauten geschieht.”

Rechtzeitig in Verträge schauen, auf Fristen achten

Wichtig ist, wirklich alle mit der Wohnung verbundenen Verträge im Blick zu haben. Behalten und ummelden – oder kündigen und wechseln? Beispiel Strom- oder Gasvertrag: „Als Sonderkunde außerhalb der Grundversorgung müssen Sie ins Kleingedruckte schauen“, schreibt die Verbraucherschutzzentrale. „In der Regel sind Sie verpflichtet Ihren Gas- oder Stromvertrag an der neuen Adresse fortzuführen, wenn Ihr Anbieter Sie dort beliefern kann.“

Einen detaillierten Zeitplan rund um den Wohnungswechsel hat etwa umzug.de aufgelistet – angefangen bei 16 Wochen vor dem Umzug. Zu denTipps der Partnerseite von Immobilienscout24 gehören zum Beispiel:

16 Wochen vor dem Umzug

  • Angebote von Umzugsunternehmen anfragen
  • Sonderurlaub/ Umzugstage beantragen
  • Falls neue Möbel bestellt werden sollen: Lieferfristen beachten.

8 Wochen vor dem Umzug

  • Vereine, Gruppen, Freizeitkollegen informieren
  • Müssen große Einzelteile transportiert werden: Beiladung oder Kleintransport buchen.
  • Ein Klavier gehört zum Haushalt? Klaviertransport bestellen.

4 Wochen vor dem Umzug

  • Nachsendeantrag bei der Post stellen
  • Heizkostenabrechnung klären
  • Packmaterial/Umzugskartons beschaffen

Helfende Hände gesucht? Seriöse Speditionen finden

Bereits bei der Suche nach einem Umzugsunternehmen sollten Interessierte wachsam sein. Laut Immowelt schalten unseriöse Firmen beispielsweis oft Anzeigen in kostenlosen Werbeblättern oder schmeißen Handzettel in Briefkästen.

Um unseriöse Spediteure zu entlarven, raten die Immowelt-Fachleute:

Im Vorwege Informationen über Unternehmen einholen: Unseriöse verraten sich schon auf ihrer Webseite, etwa wenn es kein Impressum gibt. Seriöse Firmen seien dagegen etwa im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) oder bei der Deutschen Möbelspedition (DMS) organisiert.

Stutzig werden, wenn Speditionen einen Festpreis nennen, ohne im Vorfeld das Volumen des Transportguts gecheckt zu haben. In der Regel sollten diese Vorgespräche auch kostenfrei sein.

Umzugs-Abzocke vermeiden – Kostenvoranschlag einfordern

Wer für den Transport auf ein Umzugsunternehmen setzt, sollte darauf achten: Umzugsfirmen kalkulieren ihre Preise entweder nach Aufwand und Stunden oder bieten einen Festpreis für den gesamten Umzug an. Immer öfter wird aber auch von „schwarzen Schafen” in der Branche berichtet – Abzockerfirmen, die am Ende mehr Geld verlangen als vereinbart wurde.

Um Umzugs-Abzocke zu vermeiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale unter anderem:

  • Kostenvoranschlag einfordern, alle Leistungen durchgehen und schriftlich fixieren.
  • Im Kostenvoranschlag alle Posten berücksichtigen – vom Aufstellen des Halteverbotsschilds bis hin zu Packmaterial.
  • Vorsicht bei Abrechnung nach Aufwand: Wird die Arbeitsleistung des Unternehmens nach Stunden berechnet, können Nachforderungen fällig werden. „Mehrkosten im Vergleich zum Kostenvoranschlag zwischen 15 und 20 % sind jedoch noch akzeptabel“, erklären die Fachleute.
  • Empfehlenswerter sei ein Fixpreis. Der Leistungsumfang sollte so exakt wie möglich bestimmt und in allen Einzelheiten festgehalten werden.

Wenn etwas zu Bruch geht: Meldefrist beachten

Sollten die Möbel beim Transport Schrammen abbekommen oder andere offensichtliche Schäden nach dem Umzug entdeckt werden, sind diese bis einen Tag nach dem Umzug zu melden, erklärt die Verbraucherzentrale. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden könnten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche auch noch bis zu 14 Tage nach dem Transport geltend machen.

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