Teurere Bahntickets, hohe Spritpreise: Ihre Finanzen im Dezember
Manches wird teurer, einiges kundenfreundlicher
Das Jahr 2021 geht in den Endspurt, bald ist Dezember. Spätestens jetzt sollten Sie Ihren Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank checken. Was für Sie mit Blick aufs liebe Geld sonst noch wissenswert ist.
Bahnfahren wird im Dezember teurer
Kunden der Deutschen Bahn müssen sich ab dem 12. Dezember auf höhere Fahrpreise einstellen. Sie steigen im Schnitt um 1,9%. Zwar gibt es Tickets zum sogenannten Super-Sparpreis sowie Sparpreise unverändert ab 17,90 Euro beziehungsweise 21,50 Euro. Um durchschnittlich 2,9% werden indes der Flexpreis und die Preise für Streckenzeitkarten teurer. Ebenfalls mehr Geld müssen Zugreisende für Bahncards zahlen. Aus Sicht der Deutschen Bahn sind die Preisanpassungen moderat. So sei eine Fahrt im Fernverkehr auch nach der Preiserhöhung im Dezember fast genauso teuer wie im Jahr 2012. Die Bahncards 25 und 50 würden erstmals seit sieben Jahren teurer.
Gut zu wissen: Kennen Sie die Bahncard 50? Wer sie hat, bekommt 50% Rabatt bei regulären Tickets. Allerdings kostet sie in der zweiten Klasse 234 Euro ab dem 12. Dezember (zuvor: 229 Euro). Die Bahncard 50 lohnt sich für Vielfahrer. Es gibt eine Probe Bahncard 50. Sie kostet für drei Monate ab 12. Dezember 72,90 Euro, zuvor 71,90 Euro. Sie müssen die Probe Bahncard pünktlich kündigen, wenn Sie kein Interesse an einer regulären Bahncard haben.
Tarife für Smartphone und Internet leichter kündbar
Bislang verlängern sich etwa Verträge fürs Smartphone oder fürs Internet mit zweijähriger Laufzeit automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Ab Dezember gilt nun eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Künftig können Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW gilt das sowohl für neue als auch für bestehende Verträge.
Bei Umzügen können Verbraucher sogar innerhalb der Mindestvertragslaufzeit mit einmonatiger Frist kündigen – vorausgesetzt, der Anbieter kann die bislang gebuchten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen. Ein Beispiel: Die Internetgeschwindigkeit ist geringer. Ebenfalls neu ist, dass Anbieter ihre Bestandskunden einmal pro Jahr schriftlich darüber informieren müssen, wenn deren Tarife es zwischenzeitlich zu günstigeren Konditionen gibt.
Höhere Bußgelder für Falschparker und Raser
Wer zu schnell mit seinem Fahrzeug unterwegs ist oder es falsch parkt, muss deutlich mehr zahlen. Seit dem 9. November gilt ein erneuerter Bußgeldkatalog, der härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vorsieht. Beispiele:
- Wer innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell unterwegs ist und geblitzt wird, zahlt 70 Euro (zuvor 35 Euro).
- Parken in zweiter Reihe schlägt mit 55 Euro (zuvor 20 Euro) zu Buche.
- Eine Geldbuße von 55 Euro droht, wer unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sein Auto abgestellt hat. Diese Art von Geldbuße ist übrigens neu im Bußgeldkatalog.
Hohe Benzinpreise – Das sind die Gründe
Ob Benzin oder Diesel: Die Kosten sind auf einem Rekordniveau. Das verärgert viele Autofahrerinnen und Autofahrer, wenn sie nach dem Tanken zahlen und den Kassenbon sehen. Sie fragen sich, warum die Spritpreise so hoch sind?
Einer der Gründe ist die gestiegene Nachfrage an Erdöl, aus dem sich Benzin gewinnen lässt. Der Ölpreis ist seit Beginn der Pandemie rasant gestiegen. Weil inzwischen viele Länder weltweit ihre coronabedingten Einschränkungen reduziert haben, kommt auch die Wirtschaft wieder in Schwung und fragt verstärkt nach Erdöl nach. Erdöl ist auch deshalb bei der Industrie beliebt, weil Kohle- und Erdgaspreise steigen. Zudem klettert die Fördermenge für Erdöl nur sehr langsam nach oben. Das verursacht einen Stau bei der Nachfrage, der sich zwar letztendlich decken lässt, aber dennoch die Preise nach oben treibt.
Hinzu kommt, dass die pandemiebedingt für sechs Monate reduzierte Mehrwertsteuer seit Januar wieder auf ihrem bisherigen Niveau ist. Ebenfalls seit Jahresbeginn ist eine Abgabe von 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid (CO2) fällig. CO2 entsteht beim Verbrennen von Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas. Auch deswegen sind die Preise nicht nur für den Sprit, sondern auch fürs Heizen hoch.
Nicht vergessen: Freistellungsauftrag prüfen
Wer spart oder Geld anlegt, hat steuerlich einen Freibetrag auf seine Kapitalerträge. Dafür müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung einreichen. Der sogenannte Sparer-Pauschbetrag liegt
- für Ledige bei bis zu 801 Euro,
- und für zusammenveranlagte Verheiratete bei bis zu 1.602 Euro.
Sie können den Pauschbetrag auf mehrere Konten und Depots aufteilen und im jeweiligen Jahr beliebig oft ändern. Prüfen Sie spätestens im Dezember, ob Sie ihn richtig aufgeteilt haben. Spätestens am letzten Bankarbeitstag im Jahr – 2021 am 30. Dezember – berücksichtigen Banken Änderungen. Oft geben Banken frühere Eingangsfristen vor, fragen Sie nach.
Ist bei einer Bank der Betrag zu niedrig angesetzt, darf die Bank von Ihren Kapitalerträgen 25% als Abgeltungssteuer einbehalten. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zu viel gezahlte Steuern können Sie sich beim Fiskus über die Einkommensteuererklärung zurückholen.
Gutschein wegen coronabedingter Absage erhalten? Auszahlung ab 2022
Pandemiebedingt sind im vergangenen Jahr viele Veranstaltungen abgesagt worden. Damals bekamen viele Verbraucher kein Geld zurück, sondern einen Gutschein – möglich machte dies eine gesetzliche Neuregelung. Nunmehr gilt: Alle, die ihren Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst haben, können eine Auszahlung der Gutschrift ab dem 1. Januar 2022 einfordern. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Das gilt für Tickets, die Verbraucher vor dem 8. März 2020 kauften. Wann die Veranstaltung letztendlich stattfand, spiele dabei keine Rolle. Konkret geht es um Tickets für Konzerte, Lesungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Festivals oder Sportwettkämpfe sowie um Eintrittskarten oder Dauerkarten etwa für Museen, Stadien oder Schwimmbäder.
Natürlich haben Betroffene die Möglichkeit, beim jeweiligen Veranstalter den Gutschein einzulösen und etwa eine Karte für eine andere Veranstaltung zu kaufen. Ergeben sich dabei kostenmäßig Differenzen, sollte der Veranstalter gegebenenfalls einen neuen Gutschein für den Differenzbetrag ausstellen.
Fluggäste haben auch bei Streik Anspruch auf Entschädigung
Fluggäste haben in der Regel auch dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen eines Streiks des Kabinenpersonals ausgefallen ist. Ausnahmen hiervon gibt es nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur in begrenzten Einzelfällen. Hintergrund für die Entscheidung ist die Klage eines Kunden. Er verlangt 250 Euro von der Fluglinie Eurowings, weil sein Flug von Salzburg nach Berlin wegen eines Streiks ausfiel (Az.: C-613/20). Eurowings hatte argumentiert, dass die Arbeitsniederlegung einen außergewöhnlichen Umstand darstelle. Dem schloss sich das Gericht nicht an.
Podcast: Omikron, Konjunktursorgen und das Jahr 2022
Mit Omikron geht eine neue Covid-Variante um, Deutschland befindet sich mitten in der vierten Corona-Welle und die Wachstumsaussichten schwinden. Kommt jetzt also der Rückzug vom Rückzug bei den Notenbanken oder bleibt doch erst mal alles beim Alten? Und was ist mit dem Dauerbrenner Inflation? Was die aktuellen Geschehnisse für den aktuellen Konjunkturverlauf und das Jahr 2022 bedeuten, erklärt Chefvolkswirt Carsten Brzeski im Gespräch mit Inga Fechner in Folge 134 unseres Podcasts. Außerdem: Eine Kurzanalyse von Frau Merkels Musikauswahl anlässlich des Großen Zapfenstreichs. Jetzt reinhören!
Chart of the Week: Gefühlssache
Bei 5,2 Prozent dürfte laut der jüngsten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamts die Inflationsrate im November 2021 gelegen haben. Seit Mitte des Jahres gehen die Verbraucherpreise in Deutschland durch die Decke. Eine Fünf vor dem Komma gab es zuletzt im Jahr 1992; auch der Rekordwert von 6,2 Prozent aus demselben Jahr scheint derzeit in Reichweite. Mehr dazu im Chart of the Week.
Blick in die Finanzmärkte
Deutschland befindet sich mitten in der vierten Corona-Welle mit rückläufigem Privatkonsum, einer Wachstumsdelle und einer drohenden technischen Rezession. Kurzum, der Jahreswechsel wird wirtschaftlich sehr düster ausfallen. Doch gibt es auch positive Aussichten für 2022? Diese Frage und die zu erwartenden geldpolitischen Maßnahmen der Notenbanken im Jahr 2022 klärt Carsten Brzeski, Chefvolkswirt bei ING, in dieser Folge.