Unseriöse Handwerker und Handwerkerinnen

So können sich Verbraucher*Innen gegen Wucherpreise wehren

Verbrauchertipps 4 min Lesedauer 30.09.2022
Handwerker Abzocke

Gerade realisiert man, dass der Schlüssel noch in der Wohnung liegt – und schon fällt die Tür ins Schloss. Zu spät. Die Lösung: einen Schlüsseldienst rufen. Doch nicht selten sitzen Verbraucher und Verbraucherinnen nach solchen Notfalldiensten vor überteuerten Rechnungen. „Die Qualität der Abzocke hat sich in letzter Zeit verschärft: So sind aktuell völlig überhöhte Preise für eine einfache Türöffnung von über 1.000 Euro keine Seltenheit”, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Doch wie können Kunden und Kundinnen böse Überraschungen vermeiden und sich gegen unseriöse Handwerker*Innen wehren? Die wichtigsten Tipps im Überblick.

Die Tricks unseriöser Handwerker und Handwerkerinnen

Ob beim Reinigen eines verstopften Abflusses oder beim Öffnen einer verschlossenen Haustür: Unseriöse Dienstleister*Innen haben verschiedene Vorgehensweisen, um an das Geld ihrer Kunden und Kundinnen zu kommen. Eine Masche ist etwa, mit einem zweiten Mitarbeiter oder einer zweiten Mitarbeiterin anzurücken – obwohl niemand weiteres gebraucht wird. Das kostet natürlich zusätzlich Geld.

Polizei und Verbraucherschützer etwa in Schleswig-Holstein warnen außerdem vor reisenden Handwerker*Innen mit betrügerischen Absichten, die von Tür zu Tür ziehen und ihre Dienste zu Wucherpreisen abrechnen.

So vermeiden Verbraucher*Innen Abzocke

Damit es nicht erst zu überteuerten Rechnungen kommt, können Verbraucher und Verbraucherinnen schon am Anfang einige Dinge beachten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Tipps.

  • Seriöse Handwerker*Innen finden: Gleich den erstbesten Dienstleister beauftragen? Keine gute Idee. Besser ist es, einen lokalen Handwerksbetrieb zu wählen. So können Kunden und Kundinnen auch die Fahrtkosten gering halten. „Auswahlkriterien können neben einem aktuellen Internetauftritt ansonsten auch schnelle Reaktionszeiten sein”, sagt Carsten Müller-Oehring vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Doch auch bei gut organisierten Betrieben müsse man aktuell bis zu 48 Stunden oder länger auf eine Antwort warten. Er empfiehlt außerdem Betriebe, mit denen im Freundes- und Bekanntenkreis bereits gute Erfahrungen gemacht wurden. Alarmglocken sollten hingegen schrillen, wenn auf der Internetseite etwa kein Impressum vorhanden ist, warnen die Verbraucherschützer.
  • Problem genau schildern: Ist ein seriöser Notdienst gefunden, heißt es nun, möglichst konkret zu sein: Wie genau sieht das häusliche Problem aus? Welches Schloss muss beispielsweise geöffnet werden? Denn nur wenn der Handwerksbetrieb weiß, was genau zu tun ist, kann er auch eine konkrete Preisauskunft geben.
  • Komplettpreis ausmachen: Kunden und Kundinnen sollten bei Notdiensten noch vor Beginn der Arbeiten einen verbindlichen Festbetrag vereinbaren – und zwar vor Zeugen oder Zeuginnen.

Was tun bei überteuerten Rechnungen?

Wenn es bei der Rechnung trotz aller Vorkehrungen am Ende doch zu bösen Überraschungen kommt, können sich Kunden und Kundinnen dagegen wehren. Was Experten und Expertinnen dabei raten:

  • Rechnung überprüfen: Zuerst heißt es: Alle aufgeführten Leistungen auf der Rechnung genau überprüfen. „Kritische Nachfragen beim Unternehmer sind natürlich erlaubt, wenn der Rechnungsbetrag die Angebotssumme wesentlich übersteigt“, sagt Müller-Oehring. Näher hinschauen sollten Kunden und Kundinnen etwa bei Nacht- und Notdienstzuschlägen. Achtung: „Der Nachtzuschlag kann sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind”, warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Seite. Einfach unter die Gesamtrechnung einen Strich zu ziehen und 50 % mehr zu verlangen, sei unzulässig.
  • Nicht zur Barzahlung drängen lassen: Außerdem sollten sich Kunden und Kundinnen laut Verbraucherschützern auf keine Barzahlung einlassen, wenn diese nicht vor Beginn der Arbeiten vereinbart wurde. Abgeraten wird auch davon, einfach mit dem Handwerker oder der Handwerkerin zum nächsten Geldautomaten zu fahren.
  • An Schlichtungsstellen der Handwerkskammern wenden: Gibt es mit Handwerkersbetrieben Ärger, sind Verbraucher*Innen nicht auf sich allein gestellt: „Viele Innungen und Handwerkskammern unterhalten Schlichtungsstellen, die bei Unstimmigkeiten zwischen Handwerker und Kunden vermitteln“, erklärt Müller-Oehring.
  • Im Zweifel Polizei rufen: Wer den Verdacht hat, auf Betrüger*Innen hereingefallen zu sein, sollte sich nicht davor scheuen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, so die Verbraucherschützer. Wichtig: Dabei sollten Kund*Innen die Arbeiten genau dokumentieren – auch mit Fotos.

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