Das sieht das Inflationsausgleichsgesetz vor

Wie Sie davon profitieren können

Steuern 5 min Lesedauer 05.10.2022
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Die Inflation steigt und steigt, Waren werden immer teurer. Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht.

Worum geht es beim Inflationsausgleichgesetz?

Im September 2022 hat das Bundeskabinett das Gesetz zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrbelastungen auf den Weg gebracht – als Teil des dritten Entlastungspakets. Damit möchte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ab 1. Januar 2023 die sogenannte kalte Progression abbauen. Der Begriff beschreibt eine Art schleichende Steuererhöhung: Eine Gehaltserhöhung wird komplett durch die Inflation aufgefressen, führt aber trotzdem zu einer höheren Besteuerung. Das bedeutet dann, dass man real weniger Geld in der Tasche hat, obwohl das Gehalt gestiegen ist. Eine solche heimliche Steuererhöhung nennt sich auch Inflationssteuer. „Steuererhöhung durch Untätigkeit“, so Lindner bei einer Pressekonferenz zum neuen Gesetz, „das halte ich weder für fair noch für mit meinem Verständnis von Parlamentarismus vereinbar.“ Daher werden nun die Tarifwerte bei der Einkommensteuer verschoben und damit die Steuersätze. Der jeweilige Steuersatz greift also erst ab einem höheren Einkommen als derzeit.

Was ist das Ziel?

Das Gesetz soll die „breite Mitte der Gesellschaft“ entlasten, so Minister Lindner: Rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger, darunter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen in Rente, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Ausgenommen davon sind ausdrücklich Personen mit besonders hohen Einkommen ab 277.826 Euro, für die der Höchststeuersatz von 45% greift. „Ich habe bewusst darauf verzichtet anders als in der Vergangenheit, den Tarifeckwert der sogenannten Reichensteuer zu verschieben“, sagte Lindner.

Das weitere Ziel ist weniger Verwaltungsaufwand: Mehr als 270.00 Personen müssen künftig keine Steuererklärung abgeben. Das betrifft unter anderem rund 75.000 Menschen in Rente. Grund ist ein höherer Grundfreibetrag – siehe unten.

Was bedeutet der Ausgleich für den eigenen Geldbeutel?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben 2023 durchschnittlich 192 Euro mehr netto als in diesem Jahr. Personen mit niedrigem Einkommen werden dabei prozentual am stärksten bei der Einkommensteuer entlastet. Eine Tabelle des Bundesfinanzministeriums zeigt, welches Plus die Menschen ab nächstes Jahr im Vergleich zum Steuertarif 2022 haben. 2024 fällt der Betrag sogar noch größer aus. Wer zum Beispiel 50.000 Euro versteuern muss, hat 352 Euro mehr im Geldbeutel – 2024 sind es 535 Euro.

Achtung: Im zu versteuernden Einkommen sind Kinderfreibeträge und sonstige steuermindernde Abzüge schon berücksichtigt. Es entspricht also nicht dem Bruttojahresgehalt.

Reicht das aus?

Der Bund der Steuerzahler hält die Maßnahmen für unzureichend, um die kalte Progression auszugleichen. „Mit Blick auf einen echten Abbau der kalten Progression und einen echten Inflationsausgleich, wie es das Gesetz eigentlich verspricht, ist das zu wenig und zu spät“, heißt es in einem Papier des Verbands. Der Fiskus könne zum Inflationsgewinner werden, wenn die Entlastungen nicht höher ausfallen würden.

Was ändert sich beim Grundfreibetrag?

Beim Grundfreibetrag handelt es sich um das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Dieser Betrag soll stufenweise steigen:

  • zum 1. Januar 2023 um 285 Euro auf 10.632 Euro
  • 2024 um 300 Euro auf 10.932 Euro.

Wie wird Familien geholfen?

Das Gesetz will Familien stärker als bisher unterstützen. Dazu beinhaltet es mehrere Punkte.

  • Mehr Kindergeld: Ab 1. Januar 2023 bekommen Eltern für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich monatlich 237 Euro. Bisher haben sie für das erste und zweite Kind 219 Euro sowie für das dritte Kind 225 Euro erhalten. Ab dem vierten Kind gibt‘s nach wie vor 250 Euro. Auch Familien, die keine Einkommensteuer zahlen, profitieren von der Änderung. Für Eltern mit zwei Kindern bedeutet das 432 Euro mehr pro Jahr als vorher.
  • Steigender Kinderfreibetrag: Bei der Veranlagung der Einkommenssteuer steht jedem Elternteil für jedes zu berücksichtigende Kind grundsätzlich ein Freibetrag zu. Dieser klettert bis 2024 schrittweise für jeden Elternteil um insgesamt 264 Euro. Die erste Anhebung erfolgt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022. Ab Januar 2024 soll der Kinderfreibetrag bei 2.994 Euro liegen.
  • Höherer Unterhaltshöchstbetrag: Wer Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung eines unterhaltsberechtigten Kindes hat, kann mehr steuerlich geltend machen. Der Betrag für 2022 wird von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben.

Eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von rund 56.000 Euro hat durch die gesamten Änderungen 680 Euro mehr im Jahr, rechnet das Bundesfinanzministerium vor.

Was kostet das alles den Staat?

Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen 2023 mehr als 12 Milliarden Euro und steigt 2024 auf rund 18 Milliarden Euro an. Diese sind im Haushaltsentwurf für 2023 bereits berücksichtigt. Daher werden die Steuern nicht erhöht, um die Maßnahmen des Gesetzes zu finanzieren.

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