Ihr Geld im Juli 2021
Was ändert sich? - Was gibt es Neues? - Wo können Sie sparen?
Der Juli kommt - und das ändert sich. Rund um Geld, Steuern & Co treten Neuerungen in Kraft: von der Rentenerhöhung über den Mindestlohn bis zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Corona-Lage in Deutschland
Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Doch sinkende Infektionszahlen geben Anlass zur Hoffnung.
- Corona-Notbremse: Die Bundesnotbremse zur Bekämpfung der Pandemie soll nicht über den 30. Juni hinaus verlängert werden - vorausgesetzt, es bleibt bei niedrigen Infektionszahlen. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angekündigt. Die Notbremse sieht vor, dass ab bestimmten Inzidenzen Ausgangssperren und Schulschließungen gelten. Offen blieb zunächst noch, ob die bis zum 30. Juni befristeten Vorgaben für mehr Homeoffice in der Arbeitswelt aufgehoben werden oder fortbestehen sollen.
Digitales Impfdokument: Mit dem digitalen Impfpass können Menschen in der EU nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. In Deutschland ist der Corona-Impfnachweis fürs Handy gestartet - mit einer schrittweisen Einführung. Bis Ende Juni soll die Anwendung namens «CovPass» allen Interessenten zur Verfügung stehen, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mitteilte. Sie kann als Beleg bei gelockerten Corona-Beschränkungen eingesetzt werden und zur Sommerferienzeit Reisen in Europa erleichtern. Dabei geht es um eine freiwillige Ergänzung des weiterhin gültigen gelben Impfheftes.
Mehr Rente nur in den neuen Bundesländern
In früheren Jahren konnten sich Deutschlands Rentner*innen zum 1. Juli über die übliche Rentenerhöhung freuen. Diesmal bleibt eine planmäßige Anhebung aus. Allerdings steigen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund die Altersbezüge in den neuen Bundesländern von Juli an um 0,72 %. Grund ist die schrittweise Angleichung der Renten Ost an die Renten West. Der aktuelle Rentenwert (Ost) erhöht sich von 33,23 auf 33,47 Euro. Im Westen können die Renten nicht angehoben werden, weil es bei der Entwicklung der Löhne der Beschäftigten des vergangenen Jahres coronabedingt keinen Anstieg, sondern ein leichtes Minus gegeben hat. Die Rentengarantie sorgt aber dafür, dass es zu keiner Minderung kommt.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Zum 1. Juli erhöht sich in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 Euro. Auch die nächsten Steigerungen stehen schon fest: zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro, zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Die Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Das Gremium wird planmäßig im Sommer 2022 seine nächste Empfehlung abgeben. Folgt die Bundesregierung diesem Vorschlag, steht von Januar 2023 an ein neuer gesetzlicher Mindestlohn-Betrag an. Weitere Infos gibt es hier.
Gute Nachrichten für alle Anleger*innen
Sie können ihre Nichtveranlagungsbescheinigung ab sofort auch in unbeglaubigter Kopie einreichen. Ein Original oder eine Beglaubigung wird nicht mehr benötigt. Das hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 19.05.22 beschlossen. Zum Hintergrund: Kapitalerträge unterliegen in den Fällen des § 43 EStG regelmäßig einem Kapitalertragsteuerabzug. Die Abgeltungsteuer wird nur abgeführt:
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
Zum 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erhöht. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag liegt dann bei 1.252,64 Euro (bisher: 1.178,59 Euro). Sind gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen, steigt der Beitrag um 471,44 Euro (bisher: 443,57 Euro) pro Monat für die erste Person. Jeweils weitere 262,65 Euro (bisher 247,12 Euro) kommen monatlich für die zweite bis fünfte Person hinzu. Weitere Angaben zur Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung finden Sie hier.
Nebenkostenabrechnungen prüfen
Viele Mieter*innen haben inzwischen ihre Nebenkostenabrechnung erhalten. Aber Achtung: Nicht immer sind diese Abrechnungen korrekt. Daher sollten sie genau überprüft und mögliche Einwände mitgeteilt werden. Wer die Wohnung gemietet hat, hat das Recht, Originalrechnungen einzusehen und dabei eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.
- Neben den Rechnungen haben Mieter*innen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 118/19) auch das Recht auf Einsicht in die Zahlungsbelege. Damit können sie prüfen, ob die Rechnungsbeträge wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen und nicht etwa Preisnachlässe vereinbart wurden.
Mögliche Beanstandungen müssen bis zum Ablauf des zwölften Monats, nachdem die Abrechnung erhalten wurde, kundgetan werden. Danach sind keine Einwände mehr möglich. Fachleute empfehlen, die Abrechnung möglichst zügig zu kontrollieren und dem Vermieter oder der Vermieterin etwaige Einwände mitzuteilen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Sie wollen Ihr Haus energetisch sanieren oder ein Eigenheim nach energetischen Kriterien neu bauen? Vom 1. Juli an können Sie bei der KfW die neuen Förderkredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Möglich sind auch Anträge auf Fördermittel für einzelne energetische Maßnahmen in Immobilien. Weitere Infos finden Sie hier.
Umgehung der Grunderwerbsteuer erschwert
Bei Immobilienspekulationen wird es künftig erschwert, die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Zum 1. Juli tritt ein Gesetz gegen sogenannte Share Deals in Kraft. Damit soll ein Schlupfloch der Besteuerung geschlossen werden. Durch Share Deals waren dem Fiskus bislang Jahr für Jahr Steuereinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro entgangen. Dabei erwarben Investierende Grundstücke nicht direkt, sondern kauften Anteile an Gesellschaften mit Grundbesitz. Lag ihre Anteilsmehrheit unter 95 %, wurde keine Grunderwerbsteuer fällig. Nach fünf Jahren war es möglich, die restlichen Anteile zu erwerben - ohne draufzuzahlen. Mit dem neuen Gesetz wird die Anteilsgrenze auf 90 % gesenkt und die Haltefrist auf zehn Jahre angehoben.
Steuererklärung erstellen und abgeben – bis 31. Oktober?
Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung für das Jahr 2020 beim zuständigen Finanzamt abzugeben, muss dies nach bisherigem Stand bis zum 31. Juli tun. Da der letzte Juli-Tag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, bleibt für die Abgabe bis zum 2. August Zeit. Möglicherweise wird die Frist aber ohnehin noch einmal um drei Monate bis Ende Oktober 2021 verlängert - wegen der Belastung der Bürger*innen, Ämter und Steuerberatungen durch die Corona-Krise. Der Bundestag hat die Abgabefrist bereits geändert, ein Votum des Bundesrates steht aber noch aus.
Das E-Rezept kommt
Auch Rezepte gibt es künftig papierlos als elektronische Verordnung. Vom 1. Juli 2021 an existieren beide Varianten nebeneinander. Zunächst beginnt auf freiwilliger Basis eine Testphase mit Apotheken und Ärzt*innen in der Region Berlin-Brandenburg. Ab Oktober kann das E-Rezept freiwillig genutzt werden, sofern die technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Vom 1. Januar 2022 an soll es bundesweit verpflichtend eingeführt werden. Patient*innen könnten dann entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone verwalten wollen oder ob ihnen die für die Einlösung erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Weitere Infos dazu etwa von der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände finden Sie bei www.dasrezeptkommt.de sowie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Podcast: EZB – eine neue Strategie, eine neue Kommunikation
Im Rahmen ihres „Strategic Review“ hat die Europäische Zentralbank unter anderem ihr Inflationsziel neu formuliert. Auch die Kommunikation sollte sich ändern: Sie sollte „crispier“ werden, wie es EZB-Präsidentin Christine Lagarde formuliert hatte. Im Gespräch mit Sebastian Franke verrät Carsten Brzeski, was er über die neujustierte Strategie und die neue Kommunikation denkt.
Blick in die Finanzmärkte
Was ist die Rolle Rolle der Notenbanken bei der Rally am Aktienmarkt? Wann werden die Leitzinsen wieder steigen? Auf diese Fragen und mehr, geht Carsten Brzeski, Chefvolkswirt der ING, in dieser Folge ein.
Stand: 10. Juni 2021