Steuern & Co. im Koalitionsvertrag

Was die neue Bundesregierung plant

Aktuelles 6 min Lesedauer 09.12.2021
koalitionsvertrag

Deutschland hat eine neue Bundesregierung. Wochenlang haben SPD, Grüne und FDP an ihrem Koalitionsvertrag getüftelt. Darin sind mit Blick auf Steuer und Finanzen einige Änderungen vorgesehen. Was dies für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Keine Steuererhöhungen

Die gute Nachricht vorweg lautet, dass Steuererhöhungen vorerst nicht geplant sind. Größere Entlastungen sind allerdings ebenfalls nicht vorgesehen. Die von SPD und Grünen im Wahlkampf in Aussicht gestellte steuerliche Umverteilung weg von den Reichen hin zu den Geringverdienern kommt nicht – sie ist am Widerstand der FDP gescheitert. Es gibt also

  • keine Reform des Einkommensteuertarifs,
  • keine Vermögensteuer und
  • keine Anhebung der Erbschaftsteuer.

Familienbesteuerung statt Ehegattensplitting

Das bisherige Ehegattensplitting wollen die Ampel-Parteien laut Koalitionsvertrag bald abschaffen. Das Modell hatte sich vor allem für Paare gerechnet, bei denen der eine mehr und der andere deutlich weniger verdient. Geplant ist nun, das Ehegattensplitting durch eine sogenannte Familienbesteuerung zu ersetzen.

Konkret heißt das, dass es die Kombination aus den Steuerklassen III und V demnächst nicht mehr gibt und sie in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden soll. Im Ergebnis würde jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlen, den er oder sie verdient.

Hintergrund der vorgesehenen Neuregelung ist, dass beim Ehegattensplitting der schlechter verdienende Partner mehr Abzüge hat, während der Partner mit dem höheren Einkommen besser davon kommt. Das finden SPD, Grüne und FDP ungerecht und wollen es daher ändern.

Derzeit ist es oft der Ehemann, der mehr verdient. Die Abschaffung der Steuerklassen III/V führt nunmehr dazu, dass viele Frauen mehr Gehalt bekommen. Das wirkt sich auch positiv auf vom Nettogehalt abhängige Leistungen wie etwa das Kurzarbeitergeld aus.

Übrigens: Die neue Regierung will für mehr Kitaplätze und Ganztagsangebote in Schulen sorgen. Nach der Geburt eines Kindes sollen die Eltern die Möglichkeit haben, sich zwei Wochen lang von der Arbeit freistellen zu lassen. Beim Basis-Elterngeld gibt es nach den Plänen der rot-grün-gelben Koalition einen Partnermonat mehr.

Steuergutschrift für Alleinerziehende

Alleinerziehende sind aufgrund ihrer Lebenssituation einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt als andere. Die neue Regierung will sie daher mit einer Steuergutschrift entlasten. Wie hoch sie ist, steht derzeit noch nicht fest.

Haushaltshilfen

SPD, Grüne und FDP planen, Familien mit staatlichen Gutscheinen für Haushaltshilfen zu entlasten. Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Menschen, die Angehörige pflegen, sollen einen jährlichen Bonus von maximal 2.000 Euro erhalten. Mit dem Geld sollen sie sogenannte Alltagshelfer bezahlen. Damit will die Koalition auch den Schwarzmarkt bekämpfen und die Arbeitsbedingungen für Menschen verbessern, die haushaltsnahe Dienstleistungen erledigen.

Nach einem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten Modell teilen sich Staat und Familien die Kosten für die Alltagshelfer. „40% werden durch den Zuschuss bezahlt, 60% von den Bürgern selbst“, erläuterte Heil unlängst. Die Abrechnung soll über eine App laufen, über die zertifizierte Firmen ihre Dienstleistungen anbieten können. Eine Allleinerziehe etwa bucht dann eine Leistung wie etwa das wöchentliche Putzen der Wohnung, gibt den vom Staat zugeleiteten Gutscheincode ein und zahlt automatisch nur noch 60%. Die Firma holt sich das restliche Geld bei der zuständigen Behörde.

Ausbildungsfreibetrag

SPD, Grüne und FDP wollen dem Koalitionsvertrag zufolge den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöhen.

Sparer-Pauschbetrag

Ebenfalls steigen soll der Sparer-Pauschbetrag – nämlich auf 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Dafür ist im Koalitionsvertrag mit dem 1. Januar 2023 sogar ein konkretes Datum genannt.

Homeoffice-Pauschale

Alle, die im Homeoffice tätig sind, sollen auch 2022 eine Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen können. Pro Tag können Steuerpflichtige 5 Euro ansetzen, maximal 600 Euro im Jahr. Der Betrag fällt allerdings unter die Werbungskosten, die alle Steuerzahler ohnehin pauschal mit 1.000 Euro ansetzen können. Es profitieren also nur die, die mit ihren Werbungskosten über 1.000 Euro haben.

Pflegekräfte

Der Koalitionsvertrag sieht für Pflegekräfte Steuererleichterungen sowie einen Corona-Bonus vor. Für den Bonus will die neue Regierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Wer Pflegekraft ist und kleine Kinder hat, soll einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten erhalten.

Apropos Pflege: Das Pflegegeld für die Pflege zu Hause wollen die Ampel-Parteien regelmäßig anpassen. Zudem sind mehr Entlastungsangebote für pflegende Angehörige und beispielsweise Lohnersatz bei pflegebedingten Auszeiten geplant.

Mindestlohn

Aktuell beträgt er 9,60 Euro. Die neue Regierung will den Mindestlohn auf 12 Euro anheben. „Das bedeutet eine Gehaltserhöhung für zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger“, sagte der SPD-Politiker Olaf Scholz noch vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Eigentlich ist es Aufgabe der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn regelmäßig anzupassen. Das will die neue Regierung einmal durchbrechen.

Bürgergeld statt Hartz IV

Wer langzeitarbeitslos ist, soll künftig nicht mehr Hartz IV, sondern ein sogenanntes Bürgergeld bekommen. In den ersten zwei Bezugsjahren unterlassen es die Behörden künftig, das Vermögen oder die Wohnungsgröße zu prüfen. Es bleibt dabei, dass es für Arbeitslose Mitwirkungspflichten und Sanktionen gibt. Dies wollen die Ampel-Parteien spätestens Ende 2022 neu ordnen.

Kinder-Sofortzuschlag

Die Ampel-Parteien planen einen Sofortzuschlag für Kinder in ärmeren Familien. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Im Gespräch ist ein Zuschlag von 10 bis 25 Euro. Er soll nach dem Alter der Kinder gestaffelt sein.

Der Kinder-Sofortzuschlag soll Empfängern von Hartz IV, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag zugutekommen, bis die Koalition die von ihr angestrebte umfassendere Kindergrundsicherung umsetzt. Mit diesem Vorhaben will die neue Regierung bisherige finanzielle Unterstützungsleistungen wie das Kindergeld und Leistungen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten bündeln. Die Koalitionspartner planen einen Garantiebeitrag für alle Kinder und Jugendliche und zusätzlich einen Betrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt.

Heizen in Mietwohnungen

Aktuell haben Mieterinnen und Mieter durch den höheren CO2-Preis Mehrkosten beim Heizen. Das rot-grün-gelbe Regierungsbündnis will das ändern und strebt eine „faire Teilung“ mit den Vermietern an. Dafür will die Koalition bis Mitte 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen erarbeiten. Sollte die Politik das nicht rechtzeitig schaffen, tragen Mieter und Vermieter ab 1. Juni hälftig die Mehrkosten.

Rente

Die gesetzliche Rente soll stabil bleiben. Zudem will die rot-grün-gelbe Koalition mehr Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Um bessere Renditen zu erzielen, soll das eingezahlte Geld teils am Kapitalmarkt angelegt werden. Auf freiwilliger Basis sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, einen Teil ihres Lohns für eine private Zusatzabsicherung in einen öffentlichen Fonds einzuzahlen.

Hier gibt es den Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP zum Nachlesen.

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